Dread Disease Leistungsfall
Eine Fallbeschreibung
Auch die Bearbeitung von Dread Disease Fällen gehört zu meiner täglichen Arbeit. Dieses Mandat war ein sehr spannendes, so dass ich darüber gerne mehr erzähle.
Vielen Dank an Wladimir Simonov von Landshut Versicherungen für die Empfehlung zu diesem Mandat.
Der Dread Disease Fall:
Der Versichertes schloss einen Dread Disease Vertrag ab. Dieser sollte ihn gegen schwere Krankheiten, wie beispielsweise Krebs, Schlaganfall, Herzinfarkt und Co. absichern.
Auch bei Dread Disease Verträgen werden natürlich Gesundheitsfragen gestellt. Diese wurden vom Versicherten auch nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet.
6 Jahre nach Vertragsabschluss erlitt der Versicherte einen Herzinfarkt. Die Versicherungssumme stand ihm also zu. So stellte er beim Dread Disease-Versicherer einen Antrag auf Zahlung der versicherten Summe.
Wenn der Leistungsfall sehr kurz nach Vertragsabschluss bzw. noch innerhalb der Fristen gestellt wird, prüfen die Versicherer durch die Bank weg, ob ihnen ein Schlupfloch bleibt, um die Leistungspflicht zu versagen.
So war das auch in diesem Fall. Der Versicherer wurde auch leider fündig und erklärte den Rücktritt vom Versicherungsvertrag. Weigerte sich also zu zahlen.
Was macht man nun in einem solchen Fall?
Der künftige Mandant schaltete erst einmal eine Anwaltskanzlei ein. Ihm war nicht bekannt, dass Versicherungsberater auch eine gute Alternative zum Anwalt sind. Manchmal auch die bessere, wie dieser Dread Disease Fall gezeigt hat.
Die Anwaltskanzlei hatte zunächst Schwierigkeiten Deckungsschutz aus der Rechtsschutzversicherung zu erhalten. Das war schon einmal ungewöhnlich, da kennen sich Anwälte ja im Regelfall schon aus.

Hier war es dem unermüdlichen Einsatz des Versicherungsmaklers Simonov zu verdanken, dass die Deckungszusage dann doch noch erteilt wurde.
Die Anwaltskanzlei hatte aber auch Schwierigkeiten, sich gegenüber dem Dread Disease Versicherer zu behaupten. Fakt war, dass über mehrere Monate rein gar nichts bewirkt werden konnte, so dass Herr Simonov dem Versicherten empfahl, sich an mich zu wenden, was er dann auch tat.
Was konnte ich in diesem Dread Disease Fall dann bewirken?
Innerhalb kürzester Zeit konnte ich mit meiner Argumentation ein Vergleichsangebot des Versicherers erwirken. Von 0,00 € Auszahlung – auf ca. 135.000,00 €.
Geld, was der Versicherte nie gesehen hätte, wenn er auf den Anwalt gehört hätte.
Nach sorgfältigem Abwägen der Frage „Klagen oder nicht?„, hat der Versicherte den Vergleich dann schweren Herzens angenommen.
Vor Gericht und auf hoher See…
Es ist leider durchaus so, dass Recht haben und Recht bekommen manchmal doch zwei Paar Schuhe sind. Eine Klage kostet Zeit, Nerven und Geld. Das Risiko zu verlieren oder auch das Gerichtsverfahren mit einem Vergleich abzuschließen, ist nun einmal gegeben.
Auch wenn der Versicherte in diesem Fall durchaus sehr gute Chancen (bessere als der Versicherer) gehabt hätte, den Dread Disease Prozess zu gewinnen, ist eine 100%ige Sicherheit nicht vorauszusagen. Deshalb hat er sich für das „schnelle Ende“ entschieden und nicht geklagt. Ich hätte dem Dread Disease Versicherer in diesem Fall die Klage allerdings von Herzen gegönnt.
Fazit: Nur vollständig richtig beantwortete Gesundheitsfragen schützen Sie vor unliebsamen Auseinandersetzungen hinsichtlich der vorvertraglichen Anzeigepflicht.
Herzlichen Dank auch an den Versicherungsboten für die Aufbereitung dieses wichtigen Themas.
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