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Kraftfahrtversicherung - Verhalten im Schadensfall

Wichtige Verhaltensregeln bei Autounfallen und KFZ-Schaden

Bei einem Verkehrsunfall ist richtiges Verhalten entscheidend. Ob Sie Verursacher oder Geschadigter sind - hier finden Sie wichtige Informationen, wie Sie sich im Schadensfall richtig verhalten.

Als Verursacher

Parkendes Fahrzeug beschadigt

Falls Sie ein parkendes Fahrzeug beschadigt haben, entfernen Sie sich nicht vom Unfallort. Zettel hinterlassen reicht nicht!

  • Versuchen Sie den Halter zu ermitteln (z.B. Nachfrage bei Anwohnern, Geschaften, etc.)
  • Warten Sie eine angemessene Zeit (20-30 Minuten)
  • Wenn Sie den Halter nicht ermitteln konnen, nehmen Sie polizeiliche Hilfe in Anspruch

Kein Schuldanerkenntnis abgeben!

Sind Sie bei einem Verkehrsunfall schuld, geben Sie kein schriftliches Schuldanerkenntnis ab. Huten Sie sich auch davor, Bagatellschaden "so" regeln zu wollen. Vermeintliche Bagatellschaden entpuppen sich nicht selten doch zu großeren Schaden.

Schadenfreiheitsrabatt schutzen

Machen Sie sich zunachst keine Sorgen wegen Ihres Schadenfreiheitsrabattes. Sie konnen den Schaden - sollte es wirklich beim Bagatellschaden bleiben - zuruckkaufen, in dem Sie der Versicherung das Geld erstatten. Sie werden dann nicht hoch gestuft.

So sind Sie aber auf der sicheren Seite, falls doch hohere Anspruche als erwartet geltend gemacht werden.

Am Unfallort

  • Geben Sie dem Unfallgegner bzw. der Polizei Ihre Daten
  • In der Regel erhalten Sie von Ihrer Versicherungsgesellschaft eine Karte mit den relevanten Daten
  • Melden Sie den Unfall unverzuglich Ihrer Versicherung
  • Die Polizei ist bei großeren Schaden und besonders bei Personenschaden immer hinzu zu ziehen

Wann kann auf die Polizei verzichtet werden?

Bei kleineren Schaden, wie abgefahrene Spiegel, kleinere Beulen und Schrammen, kann hierauf auch verzichtet werden. Als Verursacher zahlen Sie namlich dann ein Bußgeld, wenn die Schuld eindeutig bei Ihnen liegt.

Wenn Sie - im Einverstandnis mit der Gegenseite - auf die polizeiliche Aufnahme verzichten wollen, machen Sie zu Beweiszwecken Fotos vom Schaden am Fahrzeug und moglichst auch von der Unfallstelle.

Vollkaskoversicherung

Sofern Ihr eigenes Fahrzeug ebenfalls beschadigt ist und Sie eine Vollkaskoversicherung haben:

  • Sprechen Sie zunachst mit Ihrer Versicherung
  • Geben Sie das Fahrzeug nicht eigenmachtig in die Werkstatt
  • Auch den Vollkaskoschaden konnen Sie zuruckkaufen, um eine Hoherstufung zu vermeiden
  • Sie sind frei in der Entscheidung, ob Sie den Schaden reparieren lassen oder nach Gutachten abrechnen wollen

Totalschaden

Bei einem Totalschaden (Reparatur ist entweder nicht moglich oder Reparaturkosten ubersteigen den Fahrzeugwert) ist es ublich, dass der Versicherer das Fahrzeug zum Verkauf ausschreibt.

  • Diesem Verkauf mussen Sie zustimmen
  • Der Restwert wird Ihnen dann vom Kaufer des Fahrzeuges erstattet
  • Die Versicherung zieht den Restwert von der Versicherungsleistung ab
  • Ebenso abgezogen wird ein moglicher Selbstbehalt
  • Als Fahrzeugwert wird der sogenannte "Wiederbeschaffungswert" angenommen

Neuwertentschadigung: Bei Neufahrzeugen gibt es Vollkaskomodelle, die bei Totalschaden den Neuwert ersetzen. Diese Neuwertentschadigung ist zeitlich begrenzt und bei Versicherungsgesellschaften unterschiedlich geregelt.

Unfallversicherung nicht vergessen!

Sind Sie verletzt worden, vergessen Sie nicht die Meldung an Ihre Unfallversicherung und ggf. Insassenunfallversicherung.

Als Geschadigter (Haftpflicht)

Erste Schritte

  • Ziehen Sie die Polizei hinzu
  • Lassen Sie sich vom Unfallgegner oder der Polizei die relevanten Daten geben
  • Verlassen Sie sich nicht auf die Schadensmeldung des Verursachers, rufen Sie selbst bei der Versicherung an
  • Geben Sie das Fahrzeug nicht eigenmachtig in Reparatur, sondern warten auf "grunes Licht" der Versicherungsgesellschaft

Mietwagen und Nutzungsausfall

Nehmen Sie nicht eigenmachtig einen Mietwagen, sondern klaren vorher ab, welcher Mietwagenpreis pro Tag von Ihrer Versicherung erstattet wird.

Gerne bieten Werkstatten diesen Komplettservice, allerdings ist es hier auch haufig so, dass die Mietwagenkosten pro Tag zu teuer sind und die Versicherung nur den festgelegten Satz erstatten. In diesem Fall mussen Sie die Differenz selber tragen.

Tipp: Wenn Sie nicht zwingend auf einen Mietwagen angewiesen sind, sollten Sie eher den Nutzungsausfall geltend machen und sich dieses Geld einstecken.

Auslagenpauschale

Sie haben Anspruch auf eine Auslagenpauschale. Diese wird im Allgemeinen bis zu 25 Euro ohne Nachweise akzeptiert. Waren Ihre Auslagen hoher, mussen Sie diese durch Belege nachweisen.

Wichtig: Die Auslagenpauschale wird selten von den Versicherern einfach so ausbezahlt, den Anspruch mussen Sie in der Regel konkret geltend machen.

Reparatur oder Gutachten

Auch als Geschadigter konnen Sie wahlen, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren oder sich den Betrag nach Gutachten auszahlen lassen.

Opfergrenze bei Totalschaden

Bei dem Geschadigten gibt es die sogenannte "Opfergrenze", d.h. wenn die Reparaturkosten den Fahrzeugwert ubersteigen - also wirtschaftlicher Totalschaden gegeben ist - dann erweitert die Versicherung diese Grenze auf 130%.

D.h. die Reparaturkosten konnen 30% uber dem Fahrzeugwert liegen, ohne dass Totalschaden angenommen wird. Hierfur mussen aber einige Voraussetzungen erfullt werden.

Sie sollten sich diesbezuglich an einen Anwalt wenden.

Wertminderung

Sie haben Anspruch auf Wertminderung des Fahrzeuges. Dieser hangt jedoch mit der KM-Leistung und dem Alter des Fahrzeuges zusammen.

Grobe Grenze: Alter 5 Jahre, KM-Stand 100.000

Dennoch sind die Gerichte da mittlerweile nicht mehr so starr, so dass auch fur altere Fahrzeuge mit hoherer Laufleistung durchaus auch noch Wertminderung geltend gemacht werden kann.

Wichtig: Wertminderung kommt nur bei erheblichen Schaden in Frage und auch nur dann, wenn Sie das Fahrzeug reparieren lassen.

Anwalt bei großeren Schaden

Bei großeren Kraftfahrt-Haftpflichtschaden sollten Sie sich immer an einen Anwalt wenden. Keine Angst vor den Kosten. Der gegnerische Versicherer muss diese Kosten ersetzen.

Dennoch gibt es noch einiges mehr, außer dem oben genannten, was Sie - je nach Unfall und derzeitiger Lebenssituation - geltend machen konnen, wie z.B. das Schmerzensgeld.

Suchen Sie sich einen Anwalt, der auf Versicherungsrecht spezialisiert ist.

Unverschuldeter Unfall - Fahrerflucht

Hatten Sie einen unverschuldeten Unfall und Ihr Gegner hat Fahrerflucht begangen? Dann wenden Sie sich an die Verkehrsopferhilfe.

Als Geschadigter (Kasko)

Grundregeln

  • Auch hier gilt: Unverzuglich der Versicherung melden
  • Bei Einbruch/Diebstahl/Vandalismus/Fahrerflucht/Wildschaden/Schaden mit halterlosen Tieren ist die Polizei zu informieren

Fahrzeugdiebstahl

Bei Diebstahl des Fahrzeuges mussen Sie alle Fahrzeugschlussel vorlegen konnen.

Exkurs: Sollten Sie einen Fahrzeugschlussel verlieren, mussen Sie diesen Schlusselverlust der Versicherung als Gefahrenerho hung anzeigen. Im Falle eines Diebstahls konnen Ihnen sonst erhebliche Nachteile entstehen.

Sie sollten den Diebstahl so schnell, wie moglich melden - auch Nachts, am Wochenende.

Fahrzeug wurde gestohlen - was nun?

  • Falls das Fahrzeug gestohlen wurde, um damit eine Straftat auszuuben, sind Sie mit der Anzeige bei der Polizei und der Versicherung "aus dem Schneider"
  • Sie mussen die Zulassungsstelle daruber informieren, dass das Fahrzeug gestohlen wurde
  • Hierzu benotigen Sie die polizeiliche Anzeige und den Fahrzeugbrief
  • Dann geht leider erst einmal ein Monat ins Land
  • Innerhalb dieser Zeit wird das Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben

Fahrzeug wiedergefunden

Wird das Fahrzeug gefunden, mussen Sie es in dem Zustand zurucknehmen, wie es aufgefunden wurde. Je nach dem, was mit dem Fahrzeug passiert ist, wird daraus dann ein Vollkaskoschaden.

Hinweis: Wahrend der Diebstahl an sich ein Teilkaskoschaden ist.

Bleibt das Fahrzeug verschwunden, erhalten Sie Ihre Entschadigung aus der Teilkaskoversicherung.

Wichtiger Hinweis

Auch hier wieder: Vergessen Sie Ihre Private Unfallversicherung und Ihre Insassenunfallversicherung nicht.

Bitte betrachten Sie meine Ausfuhrungen oben als Auszug und Hilfestellung. Das Thema Kraftfahrtschaden ist sehr komplex, vielseitig und individuell, dass eine Berucksichtigung aller wesentlichen Punkte an dieser Stelle nicht erfolgen kann.

Im Zweifelsfall sollten Sie sich bei großeren Schaden und ganz besonders bei Personenschaden immer einen Rechtsbeistand zur Hilfe holen.

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