Tätigkeitsbeschreibung für Leistungsantrag
Um was geht es bei der Tätigkeitsbeschreibung in der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Tätigkeitsbeschreibung Berufsunfähigkeit: Bei der Antragsstellung für die Berufsunfähigkeitsrente erhalten Sie umfangreiche Fragebögen vom Versicherer. Ein Teil dieser Fragebögen befasst sich mit Ihrem Beruf und der konkreten Ausgestaltung Ihrer Tätigkeit.
Die Tätigkeitsbeschreibung soll…
…. mehrere Teilbereiche erfassen und zwar:

1. Ihren Werdegang
In der Regel werden Sie über Ihre bisherige Ausbildung und Ihre bisherigen Tätigkeiten befragt. Bei Verträgen mit abstrakter Verweisung spielt der Werdegang eine größere Rolle als bei Verträgen ohne abstrakte Verweisung. Aber auch bei der Frage einer möglichen späteren konkreten Verweisung kann Ihr Werdegang herangezogen werden. Deshalb ist es auch für die Definition der Lebensstellung wichtig, dass Sie dem Werdegang in Ihrer Tätigkeitsbeschreibung genug Aufmerksamkeit schenken.
2. Berufsbeschreibung / Tätigkeitsbeschreibung an sich
Der Sachbearbeiter der Leistungsfallabteilung muss sich mit vielen Berufen beschäftigen. Vordergründig ist den meisten klar, was ein Steuerberater, Rechtanwalt, Arzt, Schreiner, etc. „so macht“. Im Detail können das jedoch die meisten bei fremden Berufen nicht sagen. Der Sachbearbeiter muss sich daher ein genaus Bild über Ihren Beruf machen können. Sie müssen mit Ihrer Tätigkeitsbeschreibung dafür Sorge tragen, dass der Sachbearbeiter ein individuell passendes Bild zu Ihrem Beruf und zu Ihrer letzten Tätigkeit bekommt. Je außergerwöhnlicher (unbekannter) Ihr Beruf ist, desto intensiver müssen Sie sich der Beschreibung widmen.
Häufig wird empfohlen das Berufsnetz des Arbeitsamtes hinzuzuziehen. Ja, da kann man sich Ideen holen. Aber es geht halt nicht darum, wie irgendwer seinen Beruf ausgeübt hat, sondern wie Ihre Tätigkeit konkret ausgestaltet war. (siehe auch nächster Punkt)
3. Konkrete Ausgestaltung Ihrer Tätigkeit
Das ist der wichtigste Part. Es soll nämlich im Leistungsfall weniger um Ihren Beruf im Allgemeinen, sondern eher um Ihre konkrete Tätigkeit, gehen. Auch innerhalb einer Berufsgruppe gibt es markante Unterschiede hinsichtlich der individuellen Ausgestaltung der Tätigkeit. Je weiter Ihre konkrete Tätigkeit vom herkömmlichen Berufsbild abweicht, desto intensiver muss hier vorgetragen werden. In der Praxis vermischen sich heute viele Berufe und sind nicht so klar definiert. Je unklarer Ihre Tätigkeit ist, desto gründlicher müssen Sie darlegen. Wichtig ist dabei auch, dass bei der Tätigkeitsbeschreibung die Plausibilität erhalten bleibt. Viele Versicherte neigen bei der Tätigkeitsbeschreibung zum über- oder untertreiben oder erzählen dem Arzt was anderes als dem Versicherer.
4. Vorher / Nachher
Der Versicherer verlangt von Ihnen, Ihre Tätigkeit zweimal darzustellen. Einmal vor der Erkrankung und einmal seit der Erkrankung. Hierfür sind Stundenpläne zu erstellen. Manchmal reichen 1-2 Tage, manchmal wird besser eine Arbeitswoche dargestellt.
Die Tätigkeitsbeschreibung ist das Herz des Leistungsantrages. Hierfür kann es keine allgemeingültigen Regelungen geben, die ich hier beschreiben könnte. Wie man die Stundenpläne konkret gestaltet, kann daher nur in einer individuellen Beratung besprochen werden. Auch die Frage, ob man nur einen Stundenplan oder auch / oder eine Tätigkeitsbeschreibung in freier Form erstellen sollte, ist stets sehr individuell zu betrachten.
5. Ausführlichkeit
Bei der Frage „ausführlich oder kurz und knapp?“ kommt es auch auf den Einzelfall an. Beides kann richtig oder falsch sein. Nicht immer sind ausschweifende Beschreibungen richtig. Manchmal können gerade diese zum Bumerang werden. Schwierig ist es, wenn Tätigkeitsbeschreibungen im Nachhinein korrigiert werden müssen. Insofern ist auch das ein Thema, was ich hier leider nicht intensiv vorstellen kann. Es gibt da einfach zu viele „wenn“ und „aber“
Die Punkte 1-5 stellen nur einen kleinen Auszug zur Problematik hinsichtlich der Tätigkeitsbeschreibung für die Berufsunfähigkeit dar.
Neben der vorvertraglichen Anzeigepflicht und der gesundheitlichen Problematik, stellt die Tätigkeitsbeschreibung für die Berufsunfähigkeit aus meiner Erfahrung heraus, die größte Hürde bei der Antragsstellung für Zahlung der BU Rente dar.
Fehler / Lücken / Missverständnisse / unklares Ausdrücken / nicht auf den Punkt kommen, sind auch oft Gründe, warum BU-Verfahren vor Gericht gehen. Häufig leider auch über mehrere Instanzen. Denn auch Anwälte wissen oft nicht, was da genau beizubringen ist. Egal, ob Sie nun zum Anwalt oder Versicherungsberater gehen: Achten Sie unbedingt auf die Spezialisierung.
Möchten Sie die Tätigkeitsbeschreibung mit mir gemeinsam erstellen?
Dann fordern Sie direkt Ihr Beratungsangebot an. Ich werde von Ihnen einige Unterlagen brauchen. Danach erhalten Sie ein Beratungsangebot. Erst, wenn Sie dieses annehmen, kommt es zum gebührenpflichtigen Mandat. Bitte beachten Sie aber, dass ich nicht isoliert zur Tätigkeitsbeschreibung berate, sondern ausschließlich Komplettmandate annehme.
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