Versicherungsberater


Versicherungsberater mit Zulassung gem. § 34 d Abs. 2 GewO gehören zu den Rechtsdienstleistern.

Rechtsberatung und – vertretung

ohne Rechtsanwalt zu sein?

Ja, das dürfen wir. Versicherungsberater haben eine besondere Zulassung (IHK), die sie berechtigt, Rechtsberatungen und außergerichtliche Rechtsvertretungen im Versicherungswesen durchzuführen. Normalerweise ist die Rechtsberatung und -vertretung in Deutschland in der Tat nämlich ausschließlich Anwälten vorbehalten.

Es gibt jedoch bestimmte Berufsgruppen, die vom Gesetzgeber eine Sondergenehmigung eingeräumt bekommen haben, so wie eben wir Versicherungsberater.

Versicherungsberater

Unser Beruf gehört damit zu den rechtsberatenden Berufen, den sogenannten Rechtsdienstleistern.

Wir stehen, wie ein Rechtsanwalt oder Steuerberater, ausschließlich auf der Seite des Mandanten und werden auch nur durch diesen vergütet.

Was für Unterschiede gibt es denn…

… zwischen Versicherungsberater und Rechtsanwalt?

Die Ausrichtung ist in meiner Kanzlei durchaus etwas anwaltähnlich. Dennoch gibt es einige Punkte, wo sich meine Tätigkeit von der anwaltlichen Tätigkeit wesentlich unterscheidet. Mehr lesen: Unterschiede Versicherungsberater – Anwalt

Alle gleich?

Oder gibt es auch Unterschiede innerhalb der Berufsgruppe?

Es gibt generell nur um die 400 zugelassene Versicherungsberater in Deutschland. Einige davon sind auch im Bundesverband der Versicherungsberater organisiert. Hiervon befassen sich aber nur einige wenige Kollegen ausschließlich mit Leistungsfällen.

Viele Berufskollegen haben sich auch näher am Beruf des Versicherungsvermittlers orientiert. Auch das ist nämlich möglich. Es besteht allerdings für uns ein gesetzliches Provisionsannahmeverbot. Deshalb dürfen Versicherungsberater nur auf Honorarbasis arbeiten und werden vom Versicherungsnehmer und nicht vom Versicherer vergütet.

Ohne die spezielle Zulassung nach § 34 d Abs. 2 GewO darf der Beruf des Versicherungsberaters nicht ausgeübt werden.
Die Berufsbezeichnung ist geschützt, wird jedoch in der Praxis häufig und verbotenerweise auch von Versicherungsverkäufern benutzt.

Um Versicherungsberater zu werden, muss man die persönliche und fachliche Qualifikation für diesen Beruf nachweisen. Außerdem wird geprüft, ob man ordentliche finanzielle Verhältnisse vorweisen kann und strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist. Wurde alles festgestellt, erhält man die Erlaubnisurkunde. Einige Erlaubnisurkunden sind begrenzt auf bestimmte Beratungsbereiche, das heißt, der Erlaubnisträger darf dann auch nur in diesem Bereich tätig werden.

Ich habe eine vollumfängliche Erlaubnis, das heißt, ich darf zu allen Themen des Versicherungsrechts beratend tätig sein. Dennoch habe ich mich auf wenige Teilbereiche spezialisiert. Als Einzelunternehmer ist es auch gar nicht möglich, in allen Bereichen qualitativ hochwertig zu Bereichen – dazu ist das Versicherungsrecht viel zu komplex und umfangreich.

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