Wer stellt die Berufsunfähigkeit eigentlich fest?
Nachdem ich auf meiner Seite „Wie wird die Berufsunfähigkeit festgestellt“ überwiegend auf das „wie“ und den Ablauf des Prüfungsverfahrens eingegangen bin, geht es hier um die Frage: Wer stellt die Berufsunfähigkeit fest.
Ganz kurz kann man jetzt natürlich antworten: Ein Arzt
Aber das wäre halt sehr einfach. Grundsätzlich ist die Antwort so tatsächlich schon gegeben, weil die Feststellung der Berufsunfähigkeit, also die Einschätzung zum Grad der Berufsunfähigkeit in der Tat schlicht ein Arzt vornimmt. Deshalb kann auch niemand sonst, also kein Versicherungsberater, Rechtsanwalt oder sonstiger medizinische Laie diese Frage für Sie beantworten, ob Sie nun wirklich berufsunfähig sind oder nicht. Allerdings kann ich durchaus aufgrund meiner langjährigen Erfahrung tendenziell sagen, ob ein Anspruch bestehen könnte oder ob dies eher fraglich ist. Nun kommt es aber immer auf den Einzelfall an. Deshalb kann die Antwort auf die Frage: Wer stellt die Berufsunfähigkeit fest? Tatsächlich nur so kurz ausfallen. Es kommen aber mehrere Ärzte infrage.

Welcher Arzt stellt die Berufsunfähigkeit fest?
Ein Ärzte-Überblick:
Behandelnde Ärzte (niedergelassen)
Behandelnde Ärzte werden in der Regel vom Versicherungsunternehmen angeschrieben und zur Abgabe eines Arztberichtes gebeten. Oft geht es dabei aber nur um Befunderhebungen und nicht um eine endgültige Einschätzung. Manchmal werden auch mehrere behandelnde Ärzte befragt (beispielsweise Hausarzt und Facharzt sowie auch noch Therapeuten). Fachärzte werden aber auch ab und zu mal zu Einschätzungen befragt. Manchmal reicht dies sogar für ein Anerkenntnis aus.
Hausärzte, fachfremde Ärzte und Therapeuten (Physio- und Psychotherapeuten) müssen zwar auch manchmal Stellung nehmen, zur Einschätzung der Berufsunfähigkeit werden sie aber meistens nicht befragt.
Behandelnde Ärzte (Krankenhäuser / REHA-Kliniken)
Auch diese Ärzte erhalten von den Versicherungsunternehmen häufig Fragebögen. Manchmal zusätzlich zu den behandelnden Ärzten. Häufig wird aber eher auf die Einschätzung von Klinik-Ärzten vertraut. Diese haben zwar auch ein Patienten-Arzt-Verhältnis, aber lange nicht so intensiv, wie der langjährig behandelnde niedergelassene Arzt. Außerdem haben Kliniken und REHA-Einrichtungen häufiger mit Versicherungs-Anfragen zu tun, so dass diese einen höheren Erfahrungswert vorweisen können.
Fremde Ärzte (Krankenhäuser / Gutachteninstitute)
Wenn die Unterlagen von den behandelnden Ärzten nicht ausreichen, um abzulehnen oder anzuerkennen, werden Begutachtungen in Auftrag gegeben. Diese Gutachtenaufträge werden im Regelfall an Kliniken oder Gutachteninstitute vergeben. Es kommt auch vor, dass niedergelassene Ärzte gewählt werden, die gutachterliche Zusatzausbildungen haben. Versicherer haben in der Regel hierzu Listen von Ärzten, die sich entweder dort beworben haben oder schon aus früheren Fällen positiv oder negativ aufgefallen sind. Das heißt, der Versicherer wird einen Arzt suchen, der möglichst nah ist, zeitnah Termine vergeben kann und mit dem man möglichst schon gute Erfahrungen sammeln konnte.
Leider sind diese Fremdbegutachtungen nicht immer fair, so dass es möglichst gilt, diese zu vermeiden. Oft geht es aber nicht anders, dann ist es wichtig, dass man gut vorbereitet in diese Situation geht.
Medizinischer Dienst der Versicherungen
Je nach Größe des Versicherungsunternehmens haben diese entweder eigene Ärzte im Haus sitzen, die den Sachbearbeitern zur Seite stehen oder aber ein Gutachteninstitut übernimmt die Aufgabe. Der medizinische Dienst wird oft zur Auswertung der bislang vorgelegten Unterlagen eingeschaltet.
Wenn Sie die Berufsunfähigkeit beantragen müssen, ist es hilfreich, wenn Sie von Anfang an jemanden an Ihrer Seite haben.
Möchten Sie jemanden an Ihrer Seite haben, der ….
- … alles prüft, bevor es zum Versicherer geht,
- … den behandelnden Ärzten auch auf Wunsch zur Seite steht, wenn diese mit dem Fragebogen der Berufsunfähigkeitsversicherung nichts anzufangen wissen
- … Sie auf eine Begutachtung vorbereitet
- … Ihnen Ihre Fragen beantwortet und damit einen großen Teil Unsicherheit aus dem langwierigen Procedere herausnimmt?
Hinweis: Wenn Sie jetzt schon unmittelbar vor einer Begutachtung stehen, kann ich Ihnen leider nicht mehr helfen. An dieser Stelle übernehme ich keine Mandate mehr. Der späteste Zeitpunkt für den Einstieg beim BU-Leistungsantrag ist für mich, wenn Sie zwar schon selbst den Fragebogen des Versicherers ausgefüllt haben, die ärztliche Prüfung aber jetzt erst los geht.