Gesundheitsfragen falsch beantwortet und falsche Angaben gemacht?
Die vorvertragliche Anzeigepflicht (vvA) bzw. deren Verletzung führt sehr häufig zur Leistungsablehnung bei Berufsunfähigkeitsfällen und bei allen Verträgen, wo Gesundheitsdaten bei Vertragsabschluss erhoben werden. Falsch beantwortete Gesundheitsfragen und falsche Angaben bei Vertragsabschluss führen häufig dazu, dass der Versicherer keine Leistung erbringen muss.
Allerdings ergehen viele Ablehnungen auch unberechtigt!
Sind die Gesundheitsfragen wirklich falsch beantwortet worden?

Die Versicherer sind oft sehr bemüht ein Schlupfloch zu finden, um nicht leisten zu müssen. Das gilt insbesondere für Verträge, die ein hohes Kostenrisiko bergen. Vor allem in der Berufsunfähigkeits-Versicherung; aber bei PKV, Dread Disease, Risikoleben, etc. – also alle Verträge, wo bei Vertragsabschluss Gesundheitsinformationen abgefragt werden, wird sobald es „etwas teurer“ wird für den Versicherer sehr intensiv geprüft.
Wann wird denn geprüft….
…. ob die Gesundheitsfragen falsch beantwortet wurden?
Leider erst dann, wenn der Leistungsfall eintritt (BU/Dread Disease/EU) oder aber in der PKV, wenn größere Behandlungen anstehen oder eine Diagnose gestellt wurde, wo der Versicherer vermutet, dass hier erhebliche Kosten auf ihn zukommen werden.
Immer wieder stoße ich in der Praxis auf Aussagen meiner Mandanten, wo Vermittler ihnen geraten haben: „Diese Diagnose müssen Sie nicht angeben“
Das ist ein fataler Fehler. Die Gewichtung „wichtig/unwichtig“ übernehmen nicht Sie und auch nicht der Vertragsvermittler. Diese Gewichtung obliegt dem Versicherer.
Sie müssen also alle! Gesundheitsfragen und sonstige Fragen, die Ihnen gestellt werden, wahrheitsgemäß und lückenlos beantworten.
Die Gesundheitsfragen sind genau zu lesen und vor allem zu verstehen. Wenn Sie eine Frage nicht verstehen, fragen Sie im Zweifelsfall lieber einmal zu viel als zu wenig Ihren Versicherungsvermittler. Lassen Sie sich alles schriftlich geben bzw. bestehen Sie auf Niederschrift in der Beratungsdokumentation.
Die Abfragezeiträume der Gesundheitsfragen sind recht lang, d.h. die Gefahr ist groß, dass man nicht alles aus dem Kopf weiß. Oft ist die falsche Beantwortung von Gesundheitsfragen auch nicht beabsichtigt, sondern wirklich einem „Vergessen“ geschuldet.
Dazu kommt die Problematik der Abrechnungsdiagnosen, über die ich auch schon berichtet habe.
Nur mit gut aufgearbeiteter Gesundheitshistorie sind Sie auf der sicheren Seite und können die Gesundheitsfragen richtig beantworten.
Haben Sie einen Leistungsfall und sind nicht sicher, ob bei Vertragsabschluss alles richtig beantwortet wurde?
- Seien Sie dem Versicherer einen Schritt voraus.
Bevor Sie irgendetwas tun, sollte die Gesundheitshistorie im Vorfeld selbst rekonstruiert werden. Hierbei bin ich gerne behilflich.
Haben Sie noch keinen Leistungsfall, aber Bedenken einen rechtssicheren Vertrag zu haben?
- Ich prüfe Ihren Vertrag auf Rechtssicherheit und arbeite mit Ihnen zusammen die Gesundheitshistorie auf. Falls die Anzeigepflicht verletzt wurde, werden Sie umfassend über Ihre Möglichkeiten informiert.
Sie brauchen erst einmal Ihre Krankenkassenunterlagen?
Kein Problem. Nutzen Sie hierfür sehr gerne meine kostenlosen Mustertexte für die Krankenkassenauskünfte.
Jetzt Beratungsanfrage zu den Gesundheitsfragen stellen
(zur Honorarkalkulation werde ich Unterlagen brauchen, die fordere ich dann an, wenn Sie sich gemeldet haben)
Hinweis: Für die Beantwortung der Gesundheitsfragen bei Vertragsabschluss ist der Versicherungsvermittler zuständig. Hierzu biete ich keine Dienstleistung an.
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