Aggravation / Simulation
kein gutes Zeichen im Gutachten
Wenn Sie die Aussage „Verdacht auf Aggravation“ oder „Verdacht auf Simulation“ in Ihrem Gutachten finden, dann ist das sehr ungünstig für Sie. Hiermit wird nämlich Ihre Glaubwürdigkeit in Frage gestellt. Das betrifft sowohl Fälle in der Privaten Unfallversicherung als auch Fälle in der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Redlicher (anständiger) Versicherungsnehmer?
Grundsätzlich haben Versicherer von einem redlichen (anständigen) Versicherungsnehmer auszugehen und ihm und seinem Vortrag Glauben zu schenken. So ein Verdacht zieht also das Misstrauen des Versicherers nach sich. Schreibt der Arzt also derartiges in sein Gutachten, dann glaubt er, dass Sie die Beschwerden übertrieben dargestellt haben. (Verdacht auf Simulation ist ähnlich gravierend; denn dann glaubt der Arzt, dass Sie die Beschwerden nur vortäuschen)
Wie kommt es zum Verdacht auf Aggravation oder Simulation?
Manche Menschen erhoffen, durch eine übertriebene Darstellung ihrer Beschwerden mehr Entschädigungsleistung „herausschlagen“ zu können. Das funktioniert in der Praxis jedoch nicht,
…. weil….
- der Gutachter als Arzt Körperzusammenhänge sehr genau kennt und Sie als medizinischer Laie in aller Regel nicht das komplette Ausmaß erfassen können,
- der Gutachter Sie nicht nur dann beobachten wird, wenn er Sie auffordert durch das Behandlungszimmer zu gehen, sondern schon beim Hereinkommen, Entkleiden, Verlassen des Raumes, während des ganzen Gespräches/der Untersuchung, ein Laie ist in aller Regel nicht in der Lage zu solch schauspielerischer Höchstleistung,
- Ihre Beschwerden auch objektiviert werden können; z.B. Sie beschreiben Taubheitsgefühle, die Sie gar nicht haben -> Neurologische Untersuchung
Sie sollten Ihre Beschwerden daher immer ehrlich ohne Über- und Untertreibung schildern.
Leider kann ich bei einem solchen Verdacht nichts mehr für Sie tun. Eine Vorbereitung auf die Begutachtung hätte einiges verhindern können. Das wäre dann meine Aufgabe gewesen.
Bei diesem Sachstand kann ich Ihnen nur noch raten, sich einen Rechtsanwalt zu nehmen.
Achten Sie bitte auf die Kanzleiausrichtung und den Schwerpunkt der Anwaltskanzlei.