Versicherungsberater vs Anwalt
Unterschiede zwischen den beiden Berufsgruppen
Vielen Verbrauchern ist gar nicht bekannt, dass die rechtliche Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten mit dem Versicherer auch in die Hände eines Versicherungsberaters mit Zulassung nach § 34 d Abs. 2 GewO gegeben werden kann. Dabei ist dies durchaus eine Alternative zu der Beauftragung eines Fachanwaltes für Versicherungsrecht.
Die Tätigkeit von Anwälten und Versicherungsberatern mit entsprechender schwerpunktmäßiger Ausrichtung, sind durchaus sehr ähnlich.
Egal, welcher Berufsgruppe Sie sich anvertrauen: Achten Sie bitte auf die Schwerpunkte und die Kanzleiausrichtung.
Die wesentlichen Unterschiede
zwischen Versicherungsberatern und Rechtsanwälten:
Das liest sich vielleicht erst einmal nachteilig. Aber ohne die „Klage im Hinterkopf“ habe ich kein Interesse an kostenträchtigen und langwierigen Gerichtsverfahren.
Insofern bin ich sehr spezialisiert und fokussiert auf die außergerichtlichen Möglichkeiten, die überdies in sehr vielen Fällen zum schnellen und kostengünstigeren Erfolg führen.
Deshalb kann auch die Empfehlung „Klage oder nicht“ unabhängig von monetären Aspekten erfolgen.
Zumindest sollte dies so sein und ist bei mir auch so. Es ist äußerst wertvoll für den Mandanten, wenn der Rechtsvertreter die Gegenseite sehr gut kennt und einschätzen kann. Dem Sachbearbeiter der Versicherungsgesellschaft wird somit auf Augenhöhe begegnet.
Vieles kann man aus Büchern lernen. Praxiswissen und Praxiserfahrung kann man jedoch nicht aus Büchern lernen, die muss man sich erarbeiten. Wer schon viele Fälle in der Praxis bearbeitet hat, der hat einen Vorteil gegenüber demjenigen, der nur wenige Fälle bearbeitet hat. Wer noch nie in und für Versicherungsunternehmen gearbeitet hat, dem fehlt Basiswissen, was er sich auch nur schwer aneignen kann.
Grundsätzlich sind alle Versicherungsberater auf die rechtliche Beratung und außergerichtliche Vertretung im Privatversicherungsrecht beschränkt.
Anwälte bedienen aber oft mehrere Rechtsgebiete. Das Versicherungsrecht ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet, mit dem man sich viele Jahre intensiv beschäftigen muss, um es richtig zu interpretieren und anzuwenden. Es ist sehr leicht möglich, den Faden zu verlieren und sich auf den Holzweg zu begeben.
Deshalb sollte für Ihre Interessenvertretung auch nur ein Vertreter in Frage kommen, der Versicherungsberater oder Fachanwalt für Versicherungsrecht ist und dieses Fachgebiet idealerweise auch ausschließlich bzw. überwiegend bedient. Innerhalb dieses Fachgebietes habe ich mich auch auf bestimmte Kernthemen spezialisiert.
Ich bearbeite ausschließlich Leistungsfälle zur Berufsunfähigkeitsversicherung, zur Privaten Unfallversicherung und zur Privaten Krankenversicherung.
Ich berate und vertrete meine Mandanten bundesweit. Durch die Beschränkung auf den außergerichtlichen Bereich, spielen Gerichtsstände und Entfernungen zu Gerichten keine Rolle.
Sicherlich besteht diese Möglichkeit mittlerweile auch bei vielen Anwälten.
So können Streitigkeiten viel schneller und zügiger beigelegt werden oder gar vollständig vermieden werden. Meine Arbeit geht daher über die reine Rechtsberatung und Rechtsvertretung hinaus. Ich helfe z. B. schon bei dem Leistungsantrag für die Durchsetzung Ihrer Berufsunfähigkeitsrente , der Erstellung von Berufsbeschreibungen und Tätigkeitsprofilen, der Besorgung aussagekräftiger und positiver medizinischer Unterlagen. Das hilft, das Verfahren zu beschleunigen, den Antrag fehlerfrei zu stellen und Rechtsverstöße der Gegenseite zu minimieren und bestenfalls ganz zu vermeiden.
Interessenskonflikte gibt es nicht, da ich ausschließlich Versicherungsnehmer berate und außergerichtlich vertrete.
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