Promillegrenzen in der privaten Unfallversicherung


Wie sind eigentlich die Promillegrenzen in der privaten Unfallversicherung?

Häufig lehnen Versicherer bei Erreichen eines bestimmten Promillewertes die Leistungspflicht pauschal ab. Der Versicherer muss das Vorliegen einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung beweisen. Das fällt ihm naturgemäß leichter, wenn eine Blutprobe entnommen wurde und ein entsprechend hoher Promillewert ermittelt wurde. So auch in einem kürzlich abgeschlossenen Mandat.

Mandat zur Promillegrenze in der Unfallversicherung

Eine Fallschilderung

Der Mandant übergab den Vorgang seinem Anwalt. Dieser schloss sich der Rechtsauffassung des Versicherers an. Mehrfach betonte der Anwalt in seinem Anschreiben an den Mandanten die sehr geringen Erfolgsaussichten in diesem Fall.

Richtig ist, dass die Rechtsprechung einige Richt- und Grenzwerte festgelegt hat. Nichts desto trotz muss auch immer der Einzelfall genau geprüft und betrachtet werden.

Was ist zu prüfen?

Zu prüfen ist insbesondere: Wie war der genaue Unfallhergang? Gab es Ausfallerscheinungen? Wurden diese Ausfallerscheinungen ärztlich bestätigt? Bestätigt der Arzt in seinem Bericht das Vorliegen einer Bewusstseinsstörung? Wie ist die Konstitution des Versicherten? Wie regelmäßig ist der Alkoholkonsum? Wurde die Alkoholanalyse am Serum oder am Blut durchgeführt? Wenn am Serum durchgeführt, hat der Versicherer das Serum-Resultat auch auf den Promillewert umgerechnet? Wurde nur eine einzige Messung durchgeführt? Wenn ja, wurde dann auch der Sicherheitsabschlag in Abzug gebracht?

Andere Auffassung als der Rechtsanwalt:

Nach Prüfung dieser wesentlichen Punkte kam ich schlussendlich zu einem anderen Prüfungsergebnis als der Rechtsanwalt.  Unbestritten lag ein hoher Promillewert vor. Unbestritten ist dieser auch regelmäßig geeignet eine alkoholbedingte Bewusstseinsstörung auszulösen. Unbestritten sprachen Unfallort und Unfallzeitpunkt gegen den Mandanten. Dennoch befand ich die Erfolgsaussichten in diesem Fall nicht so gering, wie der Rechtsanwalt.

Das Risiko für beide Seiten zu gewinnen/zu verlieren schätzte ich mit 50/50 ein, mit tendenziell eher höherem Prozessrisiko beim Versicherer.

Außergerichtlicher Vergleich:

Dieser Vorgang war demnach bestens für einen außergerichtlichen Vergleich geeignet. Ein Telefonat mit dem Sachbearbeiter, ein kurzer Schriftwechsel mit der Darstellung meiner Bedenken gegen die Ablehnung und der Versicherer bot mehr als die Hälfte der Entschädigung als Vergleich an. Hiermit war der Mandant nach meiner Empfehlung auch einverstanden.

Erfolg gehabt Promillegrenze Unfallversicherung

Deshalb: Leistungsfälle Unfall gehören genau geprüft und nicht grob abgeschätzt. Was im Allgemeinen so gilt, muss nicht zwingend auch in Ihrem Fall gelten.

Und auch deshalb gilt, dass Versicherungsberater eine sehr gute Alternative zum Anwalt sind, manchmal halt auch die einzige.

Möchten Sie Ihre Unfall – Ablehnung auch prüfen lassen?

Dann senden Sie mir bitte folgende Unterlagen: Versicherungsschein bzw letzter Nachtrag zum Unfallzeitpunkt und die Ablehnung. Sie erhalten dann von mir eine Kosteninformation.

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    Angela Baumeister

    gebürtige Düsseldorferin, mit Leib und Seele seit 2009 in eigener Kanzlei als Rechtsdienstleisterin (Versicherungsberaterin) tätig. Schwerpunkte: Berufsunfähigkeit Rentenanspruch und Invalidität. Weitere Infos? Gerne: Mehr über Angela Baumeister erfahren Oder anrufen: +49 (0)2154 9534770