Überorbligation Berufsunfähigkeit
Was heißt eigentlich Überobligation in der Berufsunfähigkeit? Versicherungsmakler Ralf Kramer hatte einen sehr interessanten Berufsunfähigkeitsleistungsfall in seinem Bestand, über den Versicherungsmakler Wladimir Simonov in dem Artikel „Berufsunfähig ohne Krankschreibung?“ berichtet. Dabei greift er einen wichtigen Punkt auf.
Die Überobligation in der Berufsunfähigkeit
Der Fall in Kürze: Eine krebskranke, angestellte Ärztin ließ sich nicht krankschreiben, sondern reduzierte lediglich ihre Arbeitszeit um 25%. Es wurden Stundenpläne erstellt, die darlegen konnten, dass die prägenden Tätigkeiten nicht mehr ausgeübt werden konnten.
Exkurs Wichtigkeit der Tätigkeitsbeschreibung bei Berufsunfähigkeit
In diesem Fall wurde Überobligation festgestellt. Die Versicherer erkannten ihre Leistungspflicht an.
In dem von Herrn Simonov geschilderten Beispielfall kommen mehrere Komponenten zusammen, die sich sicherlich auch erleichternd auf die Entscheidung der beiden Versicherer auswirkten und die leider nicht bei jedem berufsunfähigen so zusammen kommen:
Begrifflichkeiten Arbeitsunfähigkeit / Berufsunfähigkeit
Darüber hinaus muss man aber auch die Begrifflichkeiten unterscheiden.
Jemand der lange Zeit arbeitsunfähig ist, ist nicht automatisch berufsunfähig.
Umgekehrt heißt es dann natürlich auch nicht, dass jemand, der nicht arbeitsunfähig ist, nicht dennoch berufsunfähig sein könnte. Siehe auch Artikel: Arbeitsunfähigkeit vs Berufsunfähigkeit
Wenn es sich praktisch realisieren lässt, schafft man sich als Selbständiger oder Freiberufler jedoch durchaus eine bessere Startvoraussetzung, wenn dem Antrag auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente eine längere Arbeitsunfähigkeit vorausgeht.
Bei Ihnen liegt Überobligation vor?
Das bringt fast immer Schwierigkeiten im Leistungsfall mit sich. Denn die Berufsunfähigkeit muss vom Versicherungsnehmer nachgewiesen werden. Wer Überobligation betreibt, hat hierbei mitunter große Schwierigkeiten.
Sie möchten sich zum Thema Überobligation beraten lassen?
Beratung zum Thema ÜberobligationHinweis: Ich übernehme nur Komplettmandate. Eine isolierte Beratung zum Thema Überobligation ist daher nicht möglich. Ich kann ausschließlich Ihren kompletten Leistungsfall übernehmen. Zur Honorarkalkulation brauche ich Unterlagen. Diese fordere ich bei Ihnen an, wenn Sie mich kontaktieren.
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