Unfallversicherung

Was ist nach einem Unfall wichtig für die Unfallversicherung


Wenn Sie einen Unfall hatten, der voraussichtlich zu einem Anspruch an die Unfallversicherung führt, müssen Sie einiges beachten:

Sofortmaßnahmen  nach einem Unfall

Damit Sie Ihre Ansprüche an die Unfallversicherung nicht verlieren!

1. Arzt aufsuchen und zwar unverzüglich und nicht erst ein paar Tage warten

2. Unfall an den Versicherer melden bzw. Schadenanzeige anfordern. Achtung: Bei Unfällen mit Todesfolge gibt es oft ganz enge Fristen zur Meldung (Stunden!)
Da Sie hier bei telefonischer und/oder schriftlicher Meldung häufig direkt vom Versicherer mit der Frage: „Was ist denn passiert?“ konfrontiert werden, ist die Einholung einer rechtlichen Beratung schon vor der Meldung ratsam, besonders, wenn der Unfall schwerwiegende Folgen hinterlassen hat. Bei der Schadenschilderung können nämlich bereits Fehler passieren, die später nur schwer wieder korrigierbar sind. Siehe auch: Korrigierte Schadenmeldungen in der Unfallversicherung

3. Schadenanzeige ausfüllen und an den Versicherer senden (auch diese vorsorglich vorher schon auf Fehler prüfen lassen)

4. Heilverlauf abwarten und Fristen und Ansprüche im Auge behalten (Ansprüche auf Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld, Soforthilfe, etc. nicht vergessen)

Wann und warum Sie sich beraten lassen sollten:

Bei schweren Unfällen: Zeitnah und noch vor Schadenschilderung
Bei Unfällen mit Todesfolge: Sofort

Leichte und mittelschwere Unfälle (die vom Unfallhergang her klar und eindeutig sind und wo keine „Nebenschauplätze“, wie beispielsweise Alkohol, Drogen, Teilnahme an Rennveranstaltungen, Bewusstseinsstörungen, Ohnmachtsanfälle, Unfälle nach Herzinfarkt oder Schlaganfall, etc auftreten) können auch erst einmal gemeinsam mit Ihrem Versicherungsvermittler (der ja auch einen Überblick über Ausschlüsse und Besonderheiten Ihres Unfallvertrages hat) melden und rechtliche Hilfe erst bei Anmeldung der Invalidität in Anspruch nehmen.

Wenn Sie auf der sicheren Seite sein wollen, ist allerdings eine Begleitung von Anfang an, immer zu bevorzugen.



Angela Baumeister

gebürtige Düsseldorferin, mit Leib und Seele seit 2009 in eigener Kanzlei als Rechtsdienstleisterin (Versicherungsberaterin) tätig. Schwerpunkte: Berufsunfähigkeit Rentenanspruch und Invalidität. Weitere Infos? Gerne: Mehr über Angela Baumeister erfahren Oder anrufen: +49 (0)2154 9534770

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