Schadenregulierung Unfall
Die unterschiedlichen Beteiligten am Verfahren
Nach meinen Erfahrungen läuft die Schadenregulierung Unfall oft schief und sehr zur Unzufriedenheit der Versicherungsnehmer. Wie kommt es dazu?
An die vielen Leser, die über den Link des Unfallopferforums zu mir kommen: Nein, ich verkaufe keine Unfallversicherungen. Habe ich nie und werde ich nie. Da hat wohl jemand meinen Beruf nicht so ganz verstanden 🙂
Böse Absicht? Kalkulierte Vorgehensweise?
Was ist los bei der Schadenregulierung Unfall? Woher kommen die Probleme?
Ich unterstelle allen Parteien bei einer Unfallregulierung erst einmal Wohlwollen und keine böse Absicht. Dennoch gibt es gerade bei der Schadenregulierung Unfall manchmal einfach zu viele Menschen, die an einer „Baustelle“ werkeln, dass es oft fast zwangsläufig zu Missverständnissen, Fehlinterpretationen und erhitzten Gemütern kommen „muss“.
Warum ist das so?
Ich nehme die unterschiedlichen Beteiligten in diesem Beitrag einmal etwas unter die Lupe:
Der Versicherungsnehmer – das Unfallopfer.
Hier geht es nicht um Sachwerte. Hier geht es um einen Menschen. Er kann sich nicht mal eben seine Gesundheit zurückkaufen, wie einen neuen Stuhl. Er kann sie auch nicht reparieren lassen, wie das Auto. Die Gesundheit ist und bleibt geschädigt. Oft dauerhaft. Er hat vielleicht Schmerzen, Einschränkungen, Arztrennerei, private und finanzielle Probleme, die hinzukommen. Vielleicht ist sein Arbeitsplatz sogar gefährdet. Er ist verständlicherweise! gereizt, ungeduldig, mit Blick auf sich selbst gerichtet. Als Laie auch manchmal einfach nicht firm genug, um einen Sachverhalt angemessen juristisch beurteilen zu können. Gefühltes Recht kollidiert manchmal mit tatsächlichem Recht.
Der Versicherungssachbearbeiter – der Unfall Schaden Regulierer
Die meisten Sachbearbeiter großer Schadenabteilungen haben mehrere tausend Akten in ihrem aktuellen Bestand. Alles laufende Schadenfälle. Dazu kommen Krankheitsvertretungen, Urlaubsvertretungen und meistens viel zu viele Fälle für einen Sachbearbeiter. Eigentlich müssten mehr Leute her – geht aber nicht bei Einstellungsstop. Also werden Überstunden geleistet und versucht die Akten zügig abzuarbeiten. Jeden Tag liegen mehrere dicke Arztgutachten auf dem Tisch. Der Sachbearbeiter hat die Zeit nicht, jedes einzelne Gutachten akribisch zu lesen. Außerdem wiederholen sich die Sachverhalte sehr oft – so dass in aller Regel dazu übergangen wird, die Gutachten zu überfliegen. Genauer Abgleich der Bewegungsmaße? Nachschlagen in Fachliteratur? Selten bleibt soviel Zeit um ein Gutachten so detailliert zu prüfen. Da nützen die besten Schulungen nichts, wenn das erworbene Wissen nicht angewendet wird.
Der Arzt / Gutachter
Der Arzt ist in erster Linie Arzt und für die Gesundheit seiner Patienten da. Er ist kein Versicherungsexperte. Im Studium wird kurz die Erstellung von Gutachten angeschnitten, da geht es aber auch in der Regel um Sozialversicherungsträger, nicht um private Unfallversicherungen. Versicherungsanfragen belasten seinen Praxisablauf. Die meisten Ärzte müssen diese Anfragen in ihrer Freizeit für recht wenig Honorar erledigen. Junge Krankenhausärzte bekommen diese Anfragen häufig vom Chefarzt zugeteilt. Ihnen fehlt oft die Erfahrung und auch die Kenntnisse im versicherungsrechtlichen Bereich. Auch diese Ärzte müssen diese Anfragen neben ihrer täglichen Arbeit erledigen. Bei dem behandelnden Arzt kommt oft noch die Problematik hinzu, dass er seinem Patienten möglichst gerecht werden möchte. Viele Ärzte schießen aber über das Ziel hinaus und beurteilen so haarsträubend hoch, dass das gesamte Gutachten dadurch unglaubwürdig und wertlos wird. Da macht sich die fehlende Kenntnis über die speziellen Bemessungskriterien in der privaten Unfallversicheurng sehr deutlich bemerkbar. Und der Arzt hat in aller Regel weder Zeit noch Lust auch noch stundenlang über dem Bericht zu hängen, für den er keine 100,00 Euro bekommt. Also wird häufig die Standardliteratur gewälzt und „gut ist“.
Dafür gibt es mittlerweile unzählige Gutachteninstitute – da stehen die Ärzte (Gutachter) oft in einer Zwickmühle: Auftraggeber (Versicherung) nicht verärgern / verlieren und/oder Proband gerecht und höchstmöglich einzuschätzen.
Der Versicherungsvermittler
Beim Verkaufsgespräch wird schon der Grundstein dafür gelegt, ob der mögliche Schadenfall später gut oder schief laufen wird. Gute Vermittler investieren Zeit in die Beratung und informieren den Versicherten über Leistungen. Allerdings werden natürlich Fallbeispiele, wo die private Unfallversicherung bezahlt in den Vordergrund gestellt. Natürlich gibt es Ausschlüsse und eben auch vertragliche Bestimmungen, wo keine Leistungspflicht besteht. Ein guter Vermittler weist auch bei Vertragsabschluss darauf hin. Die Erfahrung zeigt aber, dass die Versicherungsnehmer hier nur sehr selektiv wahrnehmen. (und manche Vermittler es auch nur bei den Vorteilen belassen) Das bedeutet: Wir haben zu Beginn der Schadenbearbeitung einen schlecht informierten Versicherungsnehmer, der nun anhand seines eigenen Körpers lernen muss, wozu eine Unfallversicherung da ist und wozu eben nicht. Besser, er weiß dies vorher. (aber würde er dann den Vertrag wirklich abschließen?)
Der Jurist
Er ist Rechtsexperte, ggf. auch Versicherungsexperte. Aber eben in den wenigsten Fällen auf versicherungsmedizinischem Bereich ausgebildet. In aller Regel muss er sich – sofern er sich nicht spezialisiert hat – mit vielen unterschiedlichen Rechtsgebieten befassen. Dort liegt die Ehescheidung, da der Rechtsstreit zwischen Mieter und Vermieter, ganz oben noch die Akte desjenigen, der gerade seinen Arbeitsplatz verloren hat. Und dazwischen dann Ihre Akte auch noch. Nach meiner Erfahrung schießen Juristen oft über das Ziel hinaus. Es wird direkt mit Klage gedroht, in überheblicher (rechthaberischer) Form dargestellt, dass man doch binnen 14 Tagen Geld erwartet, sonst….. dann… Die Vergleichsbereitschaft der Versicherung sinkt an dieser Stelle schon Richtung Nullpunkt – ganz besonders dann, wenn der Anwalt in seiner Argumentation auch noch entscheidende Fehler macht oder wichtige Punkte außen vor lässt.
Versicherungsrecht – Unfallversicherungsrecht
Versicherungsmedizin – drei Positionen, wo man sich sehr gut auskennen muss.
Das Versicherungsrecht ist sehr speziell – deshalb gibt es auch eine Fachanwaltschaft für diesen Bereich. Und das versicherungsmedizinische Recht ist noch eine weitere Hürde. Ohne entsprechende Erfahrung und Ausbildung fällt es hier auch vielen Rechtsexperten äußerst schwer, das richtige Gleis, den richtigen Nerv, zu treffen.
Haben Sie Beratungsbedarf?
Ich übernehme gerne die Prüfung Ihres Falles. Als ehemalige Leistungsfallsachbearbeiterin mit entsprechender Praxiserfahrung und intensiven Schulungen und Ausbildung im versicherungsrechtlichen und versicherungsmedizinischen Bereich, stehe ich ausschließlich auf der Seite des Versicherungsnehmers.
- Ich informiere Sie über Recht und Unrecht – laienverständlich und plausibel
- Ich setze mich mit dem Versicherungssachbearbeiter (oder dem Vorgesetzten) auseinander – auf Augenhöhe und mit demselben Wissenstand
(Wobei: Bei manchen Unternehmen lässt die Qualifikation der Innendienstler leider etwas zu wünschen über. Aber ich erkläre auch gerne nicht so gut ausgebildeten Sachbearbeitern den Sachverhalt – dann halt auch laienverständlich und plausibel)
Schildern Sie mir bitte möglichst ausführlich Ihren Fall und ich unterbreite Ihnen gerne ein Beratungsangebot.
Zur Honorar-Berechnung brauche ich immer auch Unterlagen. Diese fordere ich gezielt nach Ihrer Fallschilderung an. Sie erhalten dann einen Kostenvoranschlag für die gewünschte Beratung.
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