Unfreiwilligkeit in der Unfallversicherung
OLG Hamm: Anmerkung zur Entscheidung
In diesem Artikel geht es um das Thema Unfreiwilligkeit in der privaten Unfallversicherung und zur Entscheidung des OLG Hamm zu einem Amputationsfall.
Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 2.12.2011 folgenden amtlichen Leitsatz festgelegt:
„Zwar ist gemäß § 180a VVG a.F. (Achtung alte Fassung VVG, Anmerkung Angela Baumeister)die Unfreiwilligkeit einer Gesundheitsschädigung (hier: Amputation eines Unterschenkels sowie von je zwei Fingern sowohl der rechten als auch der linken Hand mittels einer Kreissäge) bis zum Beweis des Gegenteils zu vermuten. Das Gegenteil ist jedoch bewiesen, wenn feststeht, dass die mehrfach geänderte Unfallschilderung des Versicherten nicht zutreffen kann, weil sie in wesentlichen Punkten nicht mit der Realität oder mit objektiven ärztlichen Befunden über das Verletzungsbild in Einklang zu bringen ist.“
Über diesen Fall wurde bereits mehrfach in den Medien berichtet.
Fallschilderung zum Unfall:
Was ist hier passiert? Der Versicherte behauptete, er sei von der Leiter gefallen und in eine laufende Kreissäge geraten. Der Versicherer behauptete, der Versicherte habe sich die Verletzungen selbst zugefügt.
Der Versicherte hatte im Laufe des Verfahrens mehrfach die Unfallschilderung korrigiert.
Erste Schadenmeldung:
„Beim Anpassen und Zusägen der Bretter für die Giebelspitze (etwa 9m Höhe) passierte dann, dass ich auf einmal das Gleichgewicht verlor und mich mit der längeren Leiter wegdrehte. Die Leiter stürzte um und verkeilte sich am Dachkasten der rechten Giebelseite. Ich konnte mich an der Leiter nicht mehr richtig festhalten und fiel herunter auf die darunter nebenstehende kürzere Leiter. Von dieser Leiter rutschte ich ebenfalls ab, weil ich rücklings daran herunterrutschte und fiel aus etwa 3 m Höhe auf den Kreissägentisch, wo sich noch das Sägeblatt mit eingeschaltetem 6,0 kw-Motor mit etwa 3500/U/min drehte. Bei dieser letzten Phase, also in den letzten Sekunden des Fallens passierte es, dass vermutlich wegen Stress und Schockeinwirkung meine Narben im linken Auge extrem schmerzten und mein normalerweise sehendes rechtes Auge ebenfalls stark schmerzte, sich zusammenzog und ich ebenfalls so gut wie nichts mit diesem Auge weiter sehen konnte. Plötzlich verspürte ich an meinem linken Fuß ein „Ziehen“ und ich hatte das Gefühl, dass ein heißes Kabel sich um den Fuß zog und dazu noch zusätzlich unter hoher „elektrischer Spannung“ stand. Plötzlich hörte das Ziehen auf, aber ich fühlte der „Fuß“ wurde immer heißer. Instinktiv griff ich irgendwie zum „Fuß“, um das gefühlte Kabel zu entfernen. Zu diesem Zeitpunkt realisierte ich noch nicht, dass der Fuß durch die Säge bereits abgetrennt war. „Sofort“ bemerkte ich, dass meine Hände auch „heiß“ wurden und schmerzten. Dann verließen mich schon fast meine Kräfte, da ich vermutlich dabei nur auf dem rechten Bein stand, verlor ich das Gleichgewicht und kippte um……“
Zugegeben. Wäre ich Sachbearbeiterin dieses Leistungsfalles gewesen, hätte mein Alarm auch angeschlagen . Natürlich passieren auch manchmal sehr kuriose Dinge. Aber bei dem Unfallhergang stellen sich mir viele Fragen: Wieso läuft die Kreissäge, wenn er auf dem Dach arbeitet? Wie kann man so unglücklich von der Leiter fallen, dass man genau in eben diese fällt? Diese „Geschichte“ mit dem elektrischen Kabel, dem verschwundenen Sehvermögen und dem Nachfassen mit der Hand in die Kreissäge kann ich mir auch so recht nicht vorstellen. Aber gut, sehen wir, wie es weiter geht.
Im Laufe des Gerichtsverfahrens in erster Instanz, die der Versicherte ebenfalls verloren hatte, wurde ein Sachverständiger beauftragt. Diesem gegenüber wurde der Unfallhergang noch etwas ausführlicher geschildert, er blieb aber im Wesentlichen beim Unfallhergang. Er fügte noch hinzu, dass er von der größeren auf die kleinere Leiter geflogen oder gelandet sei und von dieser „wie so eine Wippe“ weggeprallt sei. Er sei mit dem linken Bein auf dem Sägetisch aufgeschlagen und mit dem rechten Bein neben dem Sägetisch zum Stehen gekommen und anschließend – von seiner Blickrichtung aus – nach rechts gekippt. (verkürzt)
Für mich wird an dieser Stelle der Unfallhergang noch unglaubwürdiger. Wie soll das gehen?
In einem Ortstermin gab der Versicherte plötzlich an „sich kaum noch an den Unfallerhergang erinnern zu können“. Was er noch weiß ist:
Korrigierte Schadenschilderung:
„Soweit er sich erinnere, habe er „das Übergewicht“ verloren und es waren ein paar Sekunden und ich lag hier irgendwo unten oder im Auto und es war vorbei.“ Er habe unter Schmerztabletten im Krankenhaus „viel dazu gesponnen“ und das einzige, was er im Nachhinein tatsächlich noch bestätigen könne sei, dass er das Gleichgewicht verloren, „runtergeflogen, bingo – mehr weiß ich nicht – und dann irgendwann im Krankenhaus aufgewacht sei. Auch was die Verletzungen angehe, fehle ihm weitestgehend die Erinnerung. Die ersten richtigen Schmerzen habe er im Grunde erst wahrgenommen, als er im Krankenhaus aufgewacht sei.“
Das liest sich schon anders und zwar nach unklarem Unfallhergang.
Der Versicherte hatte im Ortstermin dann noch Angaben zu Standort von Leitern und Kreissäge gemacht.
Die Gutachter kamen zu dem Ergebnis, dass die abgegebene Darstellung des Unfallhergangs aus technischer und rechtsmedizinischer Sicht nicht nachvollziehbar sind. Der Versicherte hätte aus technischer Sicht statt auf die Kreissäge in den Zwischenraum zwischen Leitern und Sägetisch fallen müssen.
Nächste Version der Schadenmeldung:
Dann erinnert sich der Versicherte doch wieder haarklein an den Unfallhergang. Der erste Teil des Sturzes blieb gleich, dann schilderte er aber, dass er mit beiden Beinen auf dem Sägetisch aufgekommen sei. Ob er dann irgendwo abgerollt sei, könne er nicht mehr sagen. Er habe aber noch in Erinnerung, dass er „dann irgendwie mit dem rechten Fuß fast wie auf dem Boden stand und das linke Bein irgendwie angewinkelt war“ Aus dem Elektrokabel wurde dann eine heiße Drahtschlinge. Wie aber die Hände mit in das Geschehen kamen, wusste er plötzlich nicht mehr und konnte keine Angaben machen.
Der Versicherte korrigierte dann noch die Standorte der Leiter, um den Zwischenraum „wegzudiskutieren“. Von der „Wippe“ ist keine Rede mehr.
Es gibt dann noch eine weitere Schilderung, die lautet:
„Er sei mit gestreckten Beinen auf die Säge zugerutscht, beim Kontakt mit der Sägeplatte hätten die Beine nachgegeben und sich der Oberkörper nach vorne bewegt. das linke Bein sei eingeknickt, so dass das Bein auf der Sägeplatte aufgelegen und die Stirnseite vom Bein in Richtung des Sägeblattes gezeigt habe. Das rechte Bein sei nach rechts abgeglitten. Mit der rechten Hand habe er dann womöglich nach dem Bein gegriffen und sich dabei die Finger 2 und 3 der rechten Hand abgetrennt. Wie die Finger der linken Hand in die Säge geraten sein könnten, könne er sich dahin erklären, dass er nach dem Abrollen und Surzt von der Säge versucht habe, wieder aufzustehen. Dabei habe er sich wohl mit der linken Hand am Sägetisch abgestützt und sei mit den Fingern der linken Hand in das Sägeblatt geraten….“
Widersprüche über Widersprüche
Nachdem er mit seinen Widersprüchen konfrontiert wurde, konnte er sich dann abermals „nur sehr schwach“ an das Unfallgeschehen erinnern. Genau genommen wüsste er nur noch, dass er nach einem Telefonat die Leiter hochgeklettert sei, um ein Brett anzubringen und dabei das Gleichgewicht verloren habe, mit der Leiter nach rechts gekippt sei, sich gedreht und dann zunächst oben an der Leiter festgehangen habe und schließlich – wohl auf den Rücken gedreht – in Richtung des Sägetisches herunter gefallen sei.
An der Stelle mit dem unklaren Unfallhergang waren wir doch schon einmal?
Grundsätzlich ist es oft sehr schwierig, ein genaues Unfallgeschehen, in das man involviert war und wo man schwer verletzt wurde, haarklein widerzugeben. Im Laufe der Zeit verblasst sicher die eine oder andere Erinnerung. So ein Unfall läuft in sekundenbruchteilen ab. Das man da – auch angesichts der Verletzung – Dinge verdrehen oder vergessen kann, ist menschlich. Nichts desto trotz bleibt es bei dem Ergebnis: Keine der angegebenen Schilderungen zum Unfallhergang passt zum Verletzungsbild.
Es kam auch das Argument auf den Tisch: „Kann ein Mensch sich so eine gravierende Selbstverstümmelung überhaupt antun und dabei auch noch bei Bewusstsein bleiben?“ Der Rechtsmediziner bejahte dies und gab an, dass das ginge, wenn die Motivation hoch genug sei. Das konnte auch nicht dadurch entkräftet werden, als dass beim Versicherten unmittelbar nach dem Unfall keine Schmerzmittel nachgewiesen werden konnten.
Zusätzlich fehlten auch Begleitverletzungen, die bei einem Sturz aus hoher Höhe durchaus hätten vorhanden sein müssen. Es gab keine Prellungen, Frakturen oder sonstige typische Sturzverletzungen. Er hatte wohl lediglich eine Thoraxprellung links, die aber wiederum nicht zum zunächst geschilderten Sturzereignis nach rechts – nicht in Einklang zu bringen ist.
Alle Amputationsverletzungen hatten eine glatte und exakt rechtwinklig verlaufende Durchtrennung. Auch das passt nicht zum Sturz – egal ob nun nach rechts oder links.
Nicht unfreiwillig? Freiwillige Selbstverstümmlung?
Das will man gar nicht glauben!
Für die Freiwilligkeit sprach auch noch, dass der Versicherte die Summen seines Vertrages erst ein knappes Jahr vor dem Ereignis ganz erheblich erhöht hat und zwar in einem solchen Maße, dass die Relation zum laufenden Einkommen deutlich fehlte. Dazu kam noch eine finanziell angespannte Lage und auch eine falsche Aussage in einer der Fernsehsendungen. Und die Amputate waren erst „gelagert“ und wurden dann später entsorgt. Auch das ist sehr häufig bei Selbstverstümmelungen der Fall.
Der „Knaller“ ist ja noch, dass offenbar die Ehefrau das Sägeblatt säuberte. Der Freund der Tochter ein neues Sägeblatt einlegte, den Fuß aus dem Kühlschrank nahm und noch etwas absägte, damit wieder Spuren auf dem Sägeblatt waren. (um die Beweislage zu verbessern, weil ja das Original-Sägeblatt schon gesäubert war)
Keine Revision möglich. Das Urteil ist rechtskräftig.
Ich gebe zu: Mir tut der Mann und seine Familie sehr leid. Aber so geht es eben nicht. Ich frage mich, wie verzweifelt ein Mensch sein muss, um sich selbst so etwas anzutun.
Lieb(e) Leser(in), wenn Sie auf dieser Seite landen, weil Sie vielleicht etwas ähnliches planen: Tun Sie es bitte nicht! So wie dieser Fall, enden in der Tat die meisten Fälle von Selbstverstümmelung. Der Versicherer zahlt nicht. Ggf. gibt es noch ein Strafverfahren. Und Ihre körperliche Unversehrtheit gibt Ihnen auch niemand wieder.
Aus eigener Erfahrung aus der Leistungsabteilung eines Unfallversicherers weiß ich: Diese Fälle gehen oft nicht gut für den Versicherten aus. Der medizinische und versicherungsrechtliche Laie bekommt einen solchen Versicherungsbetrug nicht hin.
Es versteht sich (hoffentlich) von selbst, dass ich zu diesem Thema beratungstechnisch nicht die richtige Ansprechpartnerin bin.
Falls Sie sich jedoch vom Versicherer den Vorwurf gefallen lassen müssen, dass Ihr Unfall nicht unfreiwillig, sondern freiwillig war und das stimmt gar nicht, dann prüfe ich gerne Ihre Chancen zum Fall:
Ich brauche zur Honorarkalkulation: Letzter Nachtrag zum Versicherungsschein zum Unfallzeitpunkt, eine ausführliche Schadenschilderung und eine ausführliche Information des derzeitigen Sachstandes. Falls es schon eine Ablehnung gibt, bitte auch diese.