Neutral-Null-Methode

in der Privaten Unfallversicherung


Die Neutral-Null-Methode ist ein gängiges Verfahren, um Bewegungseinschränkungen nachvollziehbar darzustellen. Sie ist wichtig für die nachvollziehbare Messung Ihres Invaliditätsgrades.

Was ist die Neutral-Null-Methode?

Hierbei werden die Endstellungen der Gelenkbeweglichkeit gemessen. Die Ausgangsstellung ist die normale aufrechte Stellung des Menschen, das ist die sog. Nullstellung. Von dieser Nullstellung aus werden dann die Bewegungsausschläge der Gelenke gemessen. Zuerst der maximal körperferne Bewegungsausschlag, dann die maximal körpernahe Endstellung.

Die erhobenen Werte werden in einer festgelegten Reihenfolge in das Messblatt eingetragen. Die Bewegungsausschläge werden in aller Regel passiv und aktiv gemessen.

Aktiv heißt: Den Bewegungsausschlag, den Sie selber erreichen.

Passiv heißt: Den Bewegungsausschlag, den Sie mit Hilfe erreichen können. (Der Arzt bewegt also Ihren Arm z.B.)

Messinstrumente, die oft genutzt werden:

Als Messinstrumente werden in der Regel Winkelmesser und Maßbänder benutzt. Verzichtet der Gutachter darauf und erhebt die Einschränkungen nur „Pi mal Daumen“ sollten Sie skeptisch sein. Denn schon eine Fehlmessung von 10 Grad kann über höheren oder geringeren Invaliditätsgrad entscheiden. Die Messung muss daher genau sein.

Was passiert nach der Messung mit der Neutral-Null-Methode?

Mit den erhobenen Daten kann dann ein anderer Arzt oder auch der Sachbearbeiter der Unfallschadenabteilung genau sehen, in welchem Bereich und in welchem Maße Bewegungseinschränkungen vorliegen, ohne Sie je gesehen zu haben. Er weiß dann genau, wie hoch Sie Ihren Arm heben können, wie weit Sie Ihre Wirbelsäule drehen können, etc.

Möchten Sie Ihr Invaliditäts-Gutachten besser nachvollziehen können? Möchten Sie wissen, ob die Entschädigung in Ordnung ist? Ich prüfe Ihr Gutachten.

Dann stellen Sie jetzt gerne eine Beratungsanfrage. Ich brauche:

  • Versicherungsschein (1.-3. Seite reichen, da wo die Daten stehen)
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Sie erhalten dann eine Information zu den Kosten, wenn ich die Prüfung übernehme.

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    Angela Baumeister

    gebürtige Düsseldorferin, mit Leib und Seele seit 2009 in eigener Kanzlei als Rechtsdienstleisterin (Versicherungsberaterin) tätig. Schwerpunkte: Berufsunfähigkeit Rentenanspruch und Invalidität. Weitere Infos? Gerne: Mehr über Angela Baumeister erfahren Oder anrufen: +49 (0)2154 9534770

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