Nachprüfungsverfahren Berufsunfähigkeit

Wie oft kommt die Nachprüfung?


Vielen Versicherten fällt erst einmal ein Stein vom Herzen, wenn sie ihren BU-Leistungsantrag durch haben. Gerade für langjährig Erkrankte ist der Nervenkrieg mit dem Versicherer mit der Anerkennung der Leistungspflicht aber oft noch nicht vorbei, denn die Nachprüfung steht bevor.

Zunächst einmal sind Sie meist selbst verpflichtet, jede Änderung der gesundheitlichen oder beruflichen Situation anzuzeigen.

Nach dem Anerkenntnis ist vor der Nachprüfung!

Ob das dann direkt Konsequenzen für Ihren Leistungsfall hat, hängt vom Einzelfall und Ihrer konkreten Situation ab. Einer Meldung wird allerdings im Regelfall eine sofortige Nachprüfung folgen.


In den meisten gängigen Bedingungen ist geregelt, dass der Versicherer jederzeit sachdienliche Informationen verlangen darf. Das sind meistens Formularanfragen, wo der aktuelle Gesundheitszustand und der aktuelle berufliche Status abgefragt wird. Häufig werden Sie dann auch aufgefordert Belege einzureichen; beispielsweise Einkommensnachweise, aktuelle AU-Bescheinigung, Arztbriefe etc.

Wie oft der Versicherer von seinem Recht Gebrauch macht, hängt vom Einzelfall ab. Der Beruf spielt hierbei eine Rolle, genauso wie die Art der Erkrankung und die ärztliche Prognose. Manche Versicherte haben jahrelang Ruhe. Andere werden häufiger befragt.

Darüber hinaus darf der Versicherer nach den meisten gängigen Bedingungen, einmal jährlich eine Begutachtung verlangen. Auch hier hängt es stark vom Einzelfall ab, ob der Versicherer wirklich jedes Jahr davon Gebrauch macht oder nur alle paar Jahre oder auch überhaupt gar nicht. Das hängt neben den bereits erwähnten Einzelfallumständen, wie Beruf und Art der Erkrankung, auch von der Restlaufzeit des Vertrages ab.


Bei den Begutachtungen sind die Versicherer aber erfahrungsgemäß etwas sensibler und begutachten tendenziell lieber etwas später als zu früh. Das hängt sicherlich auch damit zusammen, dass der Versicherer die Kosten der Begutachtungen zu zahlen hat und solche Gutachten nicht ganz billig sind.

Auch im Bereich der Nachprüfung können Fehler gemacht werden und es sollte derselbe sorgsame Umgang gepflegt werden, wie bei der Erstprüfung. Ein Fehler in der Nachprüfung kann heißen, dass die Rentenzahlung eingestellt wird. Um das zu vermeiden, empfehle ich auch für Nachprüfungen eine professionelle Begleitung.

Sie möchten mich für eine Nachprüfung beauftragen?

Da muss ich Sie leider enttäuschen. Ich begleite Nachprüfungen ausschließlich für Mandanten, die auch den Weg in der Erstprüfung mit mir zusammen gegangen sind.


Angela Baumeister

gebürtige Düsseldorferin, mit Leib und Seele seit 2009 in eigener Kanzlei als Rechtsdienstleisterin (Versicherungsberaterin) tätig. Schwerpunkte: Berufsunfähigkeit Rentenanspruch und Invalidität. Weitere Infos? Gerne: Mehr über Angela Baumeister erfahren Oder anrufen: +49 (0)2154 9534770

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