Fragebogen BU Leistungsantrag
Sollte man den Fragebogen schon einmal im Vorfeld anfordern?

Im Internet lese ich häufig, dass der Fragebogen für den Leistungsantrag schon einmal angefordert werden soll und der Interessent sich dann in professionelle Beratung begeben soll.
Nein – bitte nicht!
Jedenfalls nicht, wenn Sie sich beraten lassen möchten!
Wenn Sie beabsichtigen, sich professionell beraten zu lassen, dann fordern Sie keinesfalls schon selbst den Fragebogen für den Leistungsantrag im Vorfeld an, sondern treten zuerst mit mir in Kontakt.
Zur KontaktaufnahmeEin erstes Beratungsergebnis könnte nämlich durchaus sein:
- Stellen Sie den Antrag nicht jetzt, sondern warten noch X Monate (hierfür kann es verschiedene Gründe geben!)
- Bevor wir den Antrag stellen, müssen wir noch Umstand Y klären
- Bevor wir den Antrag stellen, müssen wir noch Z aus der Akte bereinigen
- Vielleicht sollten Sie noch eine Rechtsschutzversicherung abschließen (Wartezeit)
Sie setzen sich selbst in Zugzwang gegenüber dem Versicherer, wenn Sie den Fragebogen schon anfordern.
Dieser wird nämlich sehr regelmäßig nachhorchen, wann denn der ausgefüllte Fragebogen für den Leistungsantrag wieder zurückgesandt wird. Manche Versicherer sind da sehr penetrant.
Im ungünstigsten Fall müssen Sie den Antrag (erstmal) wieder zurückziehen. Nichts desto trotz wird der Versicherer diesen ersten gemeldeten Leistungsfall dauerhaft im System gespeichert haben.
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