Leistungsantrag Berufsunfähigkeit
7 typische Laienfehler
Der Leistungsantrag Berufsunfähigkeit: Hierbei passieren häufig Fehler, wenn die Versicherungsnehmer die Anträge selber stellen. Sieben häufige Fehler sind in diesem Artikel verewigt.
Häufige Fehler Leistungsantrag BU
(keine abschließende Aufzählung)
Die häufigsten Laien-Fehler im Leistungsantrag BU:
1. Fehler:
VN stellt Leistungsantrag BU zu ungünstigem Zeitpunkt!
Ja, das gibt es. Man kann Leistungsanträge BU zu früh oder zu spät oder einfach nur ungünstig stellen.
Beispiel für zu früh gestellt: Der KTG-Anspruch ist viel höher als die BU; Es ist wahrscheinlich, dass eher Arbeitsunfähigkeit statt Berufsunfähigkeit vorliegt
Beispiel für zu spät gestellt: Die Versicherungsbedingungen sehen eine Leistung erst ab Meldung der Berufsunfähigkeit vor
Beispiel für ungünstig gestellt: Der Versicherungsnehmer fordert das Leistungsformular schon an, obwohl noch gar nicht alles zusammengetragen wurde; das setzt ihn unnötig unter Druck
2. Fehler:
VN lässt sich in das Formular des Versicherers pressen!
Die Formulare der Versicherer sind sehr umfangreich. Zusammen mit den Anlagen wird man in den meisten Fällen einen Maxi-Brief versenden bzw. teilweise sogar ein Päckchen. Viele Versicherungsnehmer sind daher sehr froh, wenn sie bei manchen Fragen nur ein Kreuzchen setzen müssen oder die Antwortmöglichkeit nur 2-3 Zeilen im Formular beträgt. Beim Leistungsantrag BU ist Bequemlichkeit aber fehl am Platz.
Bei den Ankreuzmöglichkeiten fehlen aber sehr häufig wesentliche Punkte, die zu ergänzen sind. Eine Zeilenvorgabe von 2-3 Zeilen heißt nicht zwingend, dass Sie sich bei der Antwort kurz fassen müssen / sollten.
3. Fehler:
VN macht widersprüchliche Aussagen!
Das ist ein sehr häufiges Problem. Die Angaben sind zwar oft nach bestem Wissen und Gewissen gegeben; sie widersprechen sich aber zum Teil. Entweder schon in sich; oder es bestehen Widersprüche zu den Angaben, die gegenüber den Ärzten gemacht oder von diesen erhoben werden. Manche Aussagen sind einfach nicht belegbar – da muss man schauen, wie man das günstig formulieren kann und auch ohne Belegbarkeit nicht an Glaubwürdigkeit einbüßt.
4. Fehler:
VN ist zu emotional!
Es liegt in der Natur des Menschen, dass jeder Mensch ein anderes Krankheitsempfinden hat. Zwei Menschen mit derselben Krankheit können ganz unterschiedlich darunter leiden. Es liegt auch in der Natur des Menschen, dass er über Dinge, die ihn belasten, ein großes Mitteilungsbedürfnis haben.
Wes des Herz voll ist, des geht der Mund über, sagt schon ein berühmtes Sprichwort.
Viele Versicherungsnehmer lassen sich daher über mehrere Seiten zur Erkrankung, dem Krankheitsverlauf und die daraus resultierenden Probleme (beruflich wie privat) aus. Das ist normal. Aber es ist für den Leistungsfall nicht dienlich und wenig hilfreich.
5. Fehler:
VN lässt den Versicherer die Unterlagen besorgen!
Natürlich ist es praktischer, wenn man dem Versicherer einfach die gewünschte Schweigepflichtentbindung unterschreibt und dieser die nötigen Unterlagen besorgt. Allerdings gehen an dieser Stelle auch für viele der Leistungsantrag Berufsunfähigkeit nicht gut aus und endet mit einer Ablehnung des Anspruches. Wer als VN im Alleingang unterwegs ist, hat aber fast keine andere Möglichkeit. Der Laie ist nicht in der Lage zu beurteilen, ob die Anfrage des Versicherers so und in der gestellten Form berechtigt oder monierungswürdig ist. Der Laie ist auch nicht in der Lage zu beurteilen, ob die dann eingehende Antwort ggf. zu korrigieren ist oder wenn das nicht möglich ist, mit ergänzenden Unterlagen wieder zu entkräften ist.
6. Fehler:
VN vernachlässigt Wesentliches!
Der VN kann im Regelfall nicht beurteilen, worauf es beim „Leistungsantrag Berufsunfähigkeit“ punktuell ankommt. Was sind die wirklich wichtigen Fragen? Und wie bzw. in welcher Ausführlichkeit sind diese zu beantworten. So kommt es häufig vor, dass der VN zwar sehr mühevoll alles zusammenträgt, aber das wirklich wichtige überhaupt gar nicht anspricht.
7. Fehler:
VN lässt sich überrumpeln!
Versicherer rufen gerne an. Erwischen den Versicherten dann zwischen Tür und Angel und fragen „harmlose“ Fragen. Der VN ist sich der Brisanz der Frage nicht bewusst und antwortet nach bestem Wissen. Das kann böse nach hinten losgehen. Gleiches gilt für die häufig vom Versicherer beauftragten Dienstleister, wie z B ProClaims Solutions vormals ASS die zur „Unterstützung“ des VN eingeschaltet werden. Das kann oft gut gehen – aber leider nicht für jeden.
Gehen Sie besser kein Risiko ein!
Lassen Sie Ihren Leistungsantrag Berufsunfähigkeit professionell begleiten!
Sie haben hierdurch folgende Vorteile:
- Fehlervermeidung
- Höhere Chancen auf Anerkennung der Leistungspflicht
- Zügigere Bearbeitung Ihres BU Leistungsantrages
- Sie können sich auf Ihre Gesundung konzentrieren
- Fokus auf außergerichtlicher Lösung (Zeit- und Kostenersparnis)
- Direkter Weg zum Erfolg!
Klar, eine professionelle Begleitung Ihres Falles kostet Geld. Aber es geht auch um viel Geld für Sie und für den Versicherer.
Lassen Sie uns schauen, was ich für Sie tun kann!
Fordern Sie jetzt ganz unverbindlich Ihr Beratungsangebot an. Einige wenige Unterlagen werden Sie mir übermitteln müssen. Sie erhalten dann ein Beratunsangebot.
0 Comments