Krankentagegeld und BU-Rente


Wenn Sie erkrankt sind und eine privates Krankentagegeld und eine BU-Rente abgeschlossen haben und bereits Leistung aus der Krankentagegeld-Versicherung beziehen, sollten Sie besonders vorsichtig damit sein, einen Leistungsantrag für die Berufsunfähigkeitsrente zu stellen.

Warum denn das?

Viele Versicherungsnehmer sind der irrigen Annahme, dass sie beide Leistungen beziehen können. Das geht aber in der Regel nicht!

Achtung: Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse ist hiervon nicht betroffen

In der Praxis sieht es meistens so aus, dass das privat versicherte Krankentagegeld viel höher ist als die versicherte BU-Rente. Neuere Vertragsbedingungen der Berufsunfähigkeits-Rente sehen meistens vor, dass die Leistungen rückwirkend anerkannt werden. Hier kann es möglicherweise zu hohen Rückforderungsansprüchen Ihres Krankentagegeldversicherers kommen.

Und nun?

Deshalb gilt es bei diesen Fallkonstellationen besonders, genau abzustimmen, ob, wann und mit welchem Beginn der BU-Leistungsantrag eingereicht wird. Es gilt auch abzuschätzen, mit welchem Versicherer man sich – wenn es sein muss – idealerweise um die Leistung streiten will.

Fatal ist es nämlich, wenn der eine Versicherer seine Leistung einstellt und der andere Versicherer diese erst gar nicht aufnimmt. Dann stehen Sie nämlich völlig ohne Einkommen da. Bei geschickter Vorgehensweise kann man diese Situation jedoch weitestgehend vermeiden.

Sie haben Beratungsbedarf?

Senden Sie mir Ihre beiden Versicherungsscheine (1-3 ersten Seiten reichen mit den Daten), die letzten Nachträge (jährliche Mitteilungen) und eine aussagekräftige aktuelle medizinische Unterlage. Sie erhalten dann ein Beratungsangebot.

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Angela Baumeister

gebürtige Düsseldorferin, mit Leib und Seele seit 2009 in eigener Kanzlei als Rechtsdienstleisterin (Versicherungsberaterin) tätig. Schwerpunkte: Berufsunfähigkeit Rentenanspruch und Invalidität. Weitere Infos? Gerne: Mehr über Angela Baumeister erfahren Oder anrufen: +49 (0)2154 9534770

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