Invaliditätsgrad korrekt bemessen?
Oder schenken Sie Ihrer Unfallversicherung Geld?
Es ist leider nicht selbstverständlich, dass der Invaliditätsgrad korrekt bemessen wird.
Ein älteres Ehepaar wandte sich an mich zur Prüfung des regulierten Unfallschadens. Sie fühlten sich nicht ausreichend entschädigt.
Meine Überprüfung zur Bemessung des Invaliditätsgrades ergab:
Das Gefühl hat die Eheleute nicht getäuscht. Die Regulierung war deutlich zu gering. Also übernahm ich die außergerichtliche Rechtsvertretung.
Ergebnis der Rechtsvertretung zur falschen Bemessung:
Der Versicherer erhielt von mir ein ausführliches Schreiben, in dem ich die Gründe darlegte, warum die Regulierung zu beanstanden ist.
Versicherungssachbearbeiter sind keine Ärzte. Bin ich auch nicht. Aber diese hohe Diskrepanz hätte dem Versicherer auffallen müssen. Meine Argumente hätte er auch nachvollziehen können müssen.
Aber nein: Der Versicherer will erst einmal den Gutachter befragen. Bei sowas verdrehe ich regelmäßig die Augen, weil ich das Ergebnis erahne.
Aber dann passierte etwas, was sehr selten ist und was ich nun dick, fett und rot in den Kalender eintrage.
Der Gutachter korrigierte sich und schloss sich meiner Ausführung an.

Fakt ist: Mal eben um 10% „vertan“. In Euro: 7.669,40 €
Über diesen Betrag kann sich das Ehepaar nun freuen.
Kostenaufwand für das Ehepaar? Keiner: Der Versicherer muss mein Honorar jetzt natürlich auch zahlen.
Nicht jeder von mir überprüfte Fall endet mit einer Nachregulierung. Es gibt natürlich auch angemessene und sogar auch großzügige Regulierungen. Die meisten Invaliditätsabrechnungen, die bisher über meinen Tisch liefen, sind jedoch zu beanstanden. Grob geschätzt sind es 90%.
Was möchten Sie?
- Ein überschaubares Honorar investieren, um auf der sicheren Seite zu sein?
oder
- Schlimmstenfalls mehrere 1000 € an Ihren Versicherer verschenken?
Kontakt aufnehmen und Angebot einholen:
Nach Ihrer Kontaktaufnahme werde ich Unterlagen von Ihnen anfordern. Ohne Unterlagen ist mir eine Honorarkalkulation leider nicht möglich. Achtung: Ich bin nur zur privaten Unfallversicherung tätig!
4 Comments
Stephan thieken · 1. August 2015 at 12:18
Hallo,
eine kurze frage,wird die entschädigungsleistung bemessen am derzeitigen invaliditätsgrad oder am voraussichtlichen invaliditätsgrad,den der Arzt im gutachten prognostiziert?
Schöne grüße
Angela Baumeister · 5. August 2015 at 17:07
Beides kann richtig sein. Es kommt auf den Stand des Heilverfahrens und die Prognose zum Ablauf des 3. Unfalljahres an.
Thieken · 20. August 2015 at 13:21
Danke für die Antwort. Was bedeutet der oben genannte Satz: es kommt auf den Stand des Heilverfahrens an?
Angela Baumeister · 20. August 2015 at 16:07
Kein Mensch geht her und fragt den Metzger, der ihm gerade eine Scheibe Wurst geschenkt hat, ob er noch eine haben kann und noch eine und so lange, bis er seine angedachten 200 g Wurst zusammen hat.
Warum ist das bei Dienstleistungen anders?
Ich: Metzger
Blog: geschenkte Scheibe Wurst
Kommentare beantworten: noch eine Scheibe Wurst
Wenn Sie jetzt noch mehr Wurst möchten, müssen Sie diese kaufen.