Prozessrisiko bei Berufsunfähigkeit und Unfall
Wenn Sie klagen und im Unrecht sind, kommen erhebliche Kosten auf Sie zu!
Das Prozessrisiko sollte im Vorfeld eingeschätzt werden, wenn Sie gegen eine Ablehnung gegen eine Versicherungsentscheidung vorgehen. Besonders bei Berufsunfähigkeitsfällen sind die Streitwerte extrem hoch, so dass einiges an Kosten auf Sie zukommen kann.
„Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand“
Dieser häufig zitierte Volksspruch hat durchaus einen wahren Kern. Besonders erstinstanzliche Urteile sind häufig zu kritisieren. Aber es gehen auch viele Fälle zu Gericht, die dort nichts zu suchen haben.
Vermutlich lesen Sie diesen Beitrag, weil Sie gerade ein Problem mit Ihrem Versicherer haben und Ihr Rechtsanwalt zur Klage geraten hat. Oder Sie haben gar erstinstanzlich schon verloren und Ihr Rechtsanwalt rät dazu, Berufung einzulegen.
Bevor Sie eine Entscheidung treffen, sollten Sie folgende Fragen klären und Ihr Prozessrisiko eingrenzen:
Wie stehen meine Chancen?
Habe ich Recht? Oder der Versicherer? Oder ist es grenzwertig?
Gefühltes Recht vs tatsächliches Recht:
Nicht immer ist die subjektive Einschätzung richtig!
Es kommt durchaus vor, dass man sich subjektiv im Recht fühlt, es aber objektiv nicht ist. Das sogenannte „gefühlte Recht“ kann durchaus vom realen Recht abweichen. Wenn Ihr Rechtsanwalt fair ist, wird er Sie auf diesen Umstand hinweisen. Das ist aber leider nicht immer der Fall. Wichtig ist, dass Ihr Anwalt auch auf das Versicherungsrecht spezialisiert ist und auch eine besondere Expertise zum Thema Berufsunfähigkeit oder Unfall hat.
Immer wieder gibt es aber auch Grenzfälle. Es gibt vielleicht noch keine höchstrichterliche Entscheidung zu diesem Fall. Oder es kommt wirklich darauf an, wie der Richter die unterschiedlichen Vorträge im Prozess bewertet. Werden ggf. Zeugen befragt? Sachverständige beauftragt? Hier ist es schwierig Ihr Prozessrisiko einzuschätzen. Oft enden solche Fälle mit einem Vergleich. Ist dieser nicht vielleicht schon außergerichtlich möglich?
Kann das Prozessrisiko getragen werden?
Können Sie den Prozess finanzieren?
Einen Prozess zu finanzieren ist eine teure Angelegenheit. Je höher der Gegenstandswert ist, desto höher ist Ihr Prozessrisiko. Besonders dann, wenn der Rechtsstreit über mehrere Instanzen geht. Falls Sie rechtsschutzversichert sind und Deckungszusage erteilt wurde, ist diese Sorge natürlich geringer.
Eigenbeteiligung trotz Rechtsschutz-Versicherung?
Ja, das kann passieren, wenn…
- … die Honorarvereinbarung zwischen Ihnen und dem Anwalt vorsieht, dass Sie eine höhere Gebühr zahlen müssen als der Rechtsschutzversicherer zahlen wird – das wird relativ häufig der Fall sein, zumindest dann, wenn Sie einen Spezialisten beauftragen.
- … der Rechtsschutzversicherer einem sinnvollen Vergleich nicht zustimmt oder es Regelungen in Ihrem Vertrag gibt, nachdem der Rechtsschutzversicherer bei einem Vergleich nur anteilig das Honorar übernimmt
- … ein Selbstbehalt vereinbart wurde.
Eine andere, wichtige, Frage ist die, ob Sie der nervlichen Belastung gewachsen sind!
Ein Prozess bedeutet immer auch eine nervliche Belastung.
Oft ziehen sich die Verfahren über Jahre hin. Diese ständige Ungewissheit und die immer wiederkehrende Konfrontation mit dem Sachverhalt, ist für viele Menschen unerträglich. Da muss man sich auch – gerade bei kleineren Streitwerten – fragen, ob sich dieser Aufwand lohnt.
Wurde außergerichtlich alles versucht?
Nach meiner Erfahrung ist das außergerichtliche Engagement oft zu gering!
Erfahrungsgemäß legen Rechtsanwälte oft zu wenig Energie in den außergerichtlichen Bereich. Ein Schreiben an die Gegenseite. Die bleiben bei ihrer Meinung. Fertig. Das ist natürlich nicht immer so, dennoch sollten Sie vor Einreichung einer Klage prüfen, ob außergerichtlich bereits alle Argumente vorgetragen wurden. Das Argument „wir brauchen noch Futter für die Klage“ zählt meines Erachtens nicht. Man kann sich auch im Klageverfahren hervorragend auf außergerichtlichen Sachvortrag beziehen.
Vieles lässt sich gut außergerichtlich klären, wenn man etwas Mühe aufwendet.
Natürlich kann auch ich den Ausgang eines Prozesses und Ihr Prozessrisiko nicht vorhersagen.
Ich kann jedoch bewerten,
- ob Sie wirklich im Recht sind und Sie für dieses Recht kämpfen sollten
- ob es ein grenzwertiger Fall ist, den man unterschiedlich bewerten kann (diese Fälle enden überdurchschnittlich häufig in einem Vergleich)
- ob Sie nahezu chancenlos sind (manchmal hat halt auch der Versicherer recht, auch wenn es weh tut)
Ihr Rechtsanwalt steht auf Ihrer Seite. Aber er ist nicht wirklich objektiv und neutral, denn er sieht den Fall nur aus seiner eigenen Sicht mit seiner eigenen Rechtsauffassung. Bei eigenen Fällen wird man manchmal durchaus betriebsblind. Das geht mir auch so. Deshalb ist es hilfreich, wenn ein neutraler Blick von außen auf Ihren Fall gerichtet wird.
- Ich übernehme keine Fälle mitten drin; also nur direkt vor der Klage nach Abschluss des außergerichtlichen Verfahrens oder vor einer Berufung (nach Abschluss der Instanz)
- Die Prüfung erfordert einen gewissen Zeitaufwand. Ich muss alles zum Fall sehen. Das können auch schon mal mehrere Aktenordner sein. Rechnen Sie bitte mit entsprechendem Honorar.
Möchten Sie ein Honorarangebot erhalten?
Dann schildern Sie mir bitte Ihren Fall möglichst ausführlich. Fügen Sie bitte den Versicherungsschein (erste 1-3 Seiten mit den relevanten Vertragsdaten) und die Ablehnung des Versicherers bzw das letzte anwaltliche Schreiben bei.
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