Wie lange dauert es bis zum Invaliditätsgutachten?
Das Warten kann mürbe machen: „Wie lange dauert es bis das Invaliditätsgutachten kommt“ ist eine sehr häufige Frage in meiner Kanzlei.
„Die Zeit mag Wunden heilen, aber sie ist eine miserable Kosmetikerin.“
Mark Twain
Zeit ist aber genau das, was die meisten Unfallverletzten gar nicht aufbringen wollen. Je schwerer die Verletzung ist, desto größer die Not dahinter. Die Heilung von schweren Unfallfolgen ist aber oft langwierig. Genauso langwierig sind aber leider auch die Unfall-Regulierungen. Bis zum 3. Unfalljahr (in wenigen Bedingungen auch länger) kann sich die Regulierung hinziehen.
Achtung: Eine vorzeitige (vorschnelle) Regulierung ist gerade bei schwerwiegenden Verletzungsfolgen auch gar nicht in Ihrem Interesse.
Wie lange darf so ein Gutachten denn nun dauern?
Leider gibt es hierfür keine vorgegebene Frist oder eine gesetzliche Regelung.
Von Versichererseite wird dieser das Gutachten nicht in Auftrag geben, wenn das Heilverfahren noch läuft und noch kein Endzustand eingetreten ist.
Wenn der Versicherer das Gutachten dann in Auftrag gibt, liegt es am Arzt / Gutachter, wann er dieses erstellt. Falls eine Nachuntersuchung vorgesehen ist, dann bestellt der Arzt Sie zunächst ein. Nach der Untersuchung dauert es durchschnittlich 4-6 Wochen, bis das Gutachten an die Versicherung gesandt wird.
Das ist aber leider nicht der Regelzustand!
Es kann zwar auch zu kürzeren, leider aber auch häufiger zu erheblich längeren Bearbeitungszeiten kommen. Der Versicherer hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit. Sie können mithelfen, in dem Sie den Arzt parallel dazu ebenfalls erinnern. Nichts desto trotz gibt es dennoch einige Ärzte, die sich sehr lange (zu lange) Zeit mit der Gutachtenerstellung lassen.
Hier ist dann die Frage, ob es produktiv ist, dem Gutachter zu sehr „auf die Nerven“ zu gehen. Idealerweise überlässt man das Nerven eher dem Versicherer. Aber diese sind halt oft auch nur begrenzt bemüht.
Freundliche, ggf. auch persönliche Vorsprache beim Arzt bringt daher in den meisten Fällen mehr, als bitterböse Briefe zu schreiben oder mit Konsequenzen zu drohen.
Oft liegt es auch nicht nur am Arzt, sondern auch an der Gesellschaft. Arbeitsrückstände tragen häufig dazu bei, dass die Gutachten länger als nötig bei dem Sachbearbeiter auf dem Tisch liegen. Manchmal muss jedoch auch noch der Gesellschaftsarzt befragt werden. Hier hilft es oft, den Sachbearbeiter nach der voraussichtlichen Bearbeitungszeit zu fragen. Wenn nicht, sollten Sie die Gesellschaft schriftlich unter Fristsetzung zur Stellungnahme auffordern. Ggf. soll man Ihnen die Hinderungsgründe nennen.
Haben Sie gerade einen Stillstand beim Warten auf das Invaliditätsgutachten und kommen nicht weiter?
Liegt es am Arzt? Dann sind Sie beim Rechtsanwalt besser aufgehoben.
Liegt es am Versicherer? Dann sind Sie bei mir richtig!
J
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