Invalidität bei HWS Distorsion

Vorsicht mit Pauschalaussagen


Bei der Beurteilung der Invalidität bei HWS Distorsion (umgangssprachlich auch als HWS-Schleudertrauma bekannt) liest man oft einen beliebten Gutachter-Satz, der mit „im Allgemeinen… „anfängt und mit “ … heilen derartige Verletzungen folgenlos aus“, aufhört.

Im Allgemeinen kann das natürlich schon so sein. Und in Ihrem, individuell zu betrachtenden Fall?

Beurteilung der Invalidität bei HWS Distorsionen nach Schema F?

Sicherlich lässt sich auf Grund von Erfahrungswerten eine überwiegend zutreffende Aussage tätigen. Und in vielen Fällen trifft dieses halt auch zu. Jedoch nicht in allen Fällen. Der Einzelfall ist immer zu betrachten.

Beispielfall zur HWS Distorsion aus meiner Kanzlei:

Meine Mandantin bekam eine Ablehnung ihrer Unfallversicherung. Eben genau mit diesem oben zitierten Satz als Argumentation.

Der Gutachter hat seine Aussagen ausschließlich auf Literaturangaben gestützt, ohne speziell auf diesen Fall einzugehen. So hat er z.B. nach Erdmann (Klassifizierung von HWS Distorsionen) vermutet, dass lediglich eine HWS Distorsion I. Grades vorgelegen haben kann, da die Mandantin nur wenige Tage arbeitsunfähig war.

Völlig außer acht gelassen hat er dabei jedoch, dass die Mandantin als Selbständige gar nicht in der Lage gewesen war, die volle Dauer der möglichen Arbeitsunfähigkeit auszuschöpfen, da sie so schnell wie möglich, wieder arbeiten musste. Auch hat er außer acht gelassen, dass Erdmann selbst ausführt, „dass es nicht gerechtfertigt ist, eine pauschale einheitliche Verletzungsform anzunehmen. Pauschalierende Gleichmachereien sind nicht angebracht“ (Erdmann, H., a.a.O, S. 72).

Interessierte das den Gutachter bei der Beurteilung dieser individuellen Verletzung?

Offensichtlich nicht. Denn der Gutachter hat sich schematisch und starr an Schweregradetabellen gehalten, ohne dem Einzelfall gerecht zu werden.

Sicherlich sind Invaliditätsentschädigungen nach Distorsionen der Wirbelsäule (umgangssprachlich: HSW Schleudertrauma) „im Allgemeinen“ tatsächlich schwer durchsetzbar und auch findet die Aussage: „Im Allgemeinen heilen diese Verletzungen folgenlos aus“ durchaus auch ihre Berechtigung.

Verschleiß oder Unfallfolge?

Sehr häufig sind in der Tat verschleißbedingte Beschwerden, die durch die Einwirkung auf die Wirbelsäule ausgelöst, aber nicht entstanden sind, nicht unfallbedingt und hätten auch bei jeder anderen Gelegenheit ausgelöst werden können.

Im Allgemeinen – sehr häufig – meistens. Aber eben auch nicht immer!

Diesen Fall konnte ich außergerichtlich erledigen und die Mandantin bekam schlussendlich statt „gar nichts“ mehrere tausend Euro Invalidität für ihre HWS Distorsion ausbezahlt.

Ich muss aber fairerweise dazu sagen: Das gelingt nicht immer. Nicht immer sind die Fälle so eindeutig falsch reguliert, wie dieser.



Angela Baumeister

gebürtige Düsseldorferin, mit Leib und Seele seit 2009 in eigener Kanzlei als Rechtsdienstleisterin (Versicherungsberaterin) tätig. Schwerpunkte: Berufsunfähigkeit Rentenanspruch und Invalidität. Weitere Infos? Gerne: Mehr über Angela Baumeister erfahren Oder anrufen: +49 (0)2154 9534770

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