Wann hat man Anspruch auf die Invaliditätsleistung?


Oft werden Unfälle nicht gemeldet, weil Versicherte denken, dass sie gar keinen Anspruch auf Invalidität haben. Man denkt nicht, dass eine „kleine“ Verletzung schon zu einem Anspruch führt und man nach einer Fraktur wohl kaum Invalide ist.

Sicherlich sind Sie nach einem Bein- oder Armbruch eher nicht als Invalide (wie man sich diesen im Allgemeinen vorstellt) einzustufen. Dennoch ist es durchaus möglich, dass Sie einen Anspruch auf Invaliditätsleistung haben.

Wann hat man dann einen Anspruch auf die Invaliditäts-Leistung?

Den haben Sie grundsätzlich dann, wenn auf Grund eines Unfalles ein Dauerschaden verbleibt. Dieser kann sich „groß“ zeigen in Form von massiven Bewegungseinschränkungen bis hin zur Bewegungsunfähigkeit, Verlust einer Gliedmaße, etc. oder aber auch „klein“ in Form von nachvollziehbaren Schmerzen, objektivierten Taubheitsgefühlen, Narbenstörungen, kleineren Bewegungseinschränkungen, Belastungsproblematiken, etc.

Eine Fraktur (Knochenbruch) bei einem erwachsenen Menschen heilt selten komplett folgenlos aus. Von daher sollten Sie sich nicht zu schade sein, auch kleinere Einschränkungen zu melden und Ansprüche zu stellen, dafür zahlen Sie schließlich auch Ihre Unfallversicherung.

Expertentipp zum Thema Invaliditäts Anspruch

Lösen Sie sich von dem Bild des „klassischen Invaliden“ – wenn Sie nach einem Unfall dauerhaft Beschwerden haben, dann haben Sie im Zweifelsfall auch einen Anspruch auf Invalidität an Ihre Unfallversicherung.

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Angela Baumeister

gebürtige Düsseldorferin, mit Leib und Seele seit 2009 in eigener Kanzlei als Rechtsdienstleisterin (Versicherungsberaterin) tätig. Schwerpunkte: Berufsunfähigkeit Rentenanspruch und Invalidität. Weitere Infos? Gerne: Mehr über Angela Baumeister erfahren Oder anrufen: +49 (0)2154 9534770

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