Honorar
Mein Honorar – bezahlen Sie nur das, was Sie in Anspruch nehmen müssen
In der Regel arbeite ich mit Pauschalhonoraren, so wissen Sie im Vorfeld genau, was auf Sie zukommt. Das Honorar ist gestaffelt und für jede Phase des BU-Rentenantrages ist ein bestimmtes Honorar vorgesehen.
Phase 1: Vorprüfung Ihres Falles
Phase 2: Leistungsantrag stellen
Phase 3: Begleitung der Prüfung
Phase 4: Vor- und Nachbereitung einer Gutachtensituation
Phase 5: Nachprüfung nach Anerkenntnis
Nicht jeder Mandant muss jede Phase durchlaufen. So kann ich relativ oft eine Gutachtensituation vermeiden. Manchmal gibt es auch ein direktes Anerkenntnis nach Stellen des Leistungsantrages. In den meisten Fällen sind aber die Phasen 1-3 zu durchlaufen. Zu einer Nachprüfung kommt es meist erst einige Jahre nach Anerkenntnis. Ich übernehme ausschließlich Komplettmandate und stehe isoliert für die einzelnen Phasen nicht zur Verfügung (z.B. wenn nur eine Beratung zu Phase 2 gewünscht wird). Auch übernehme ich Mandate ausschließlich von Anfang an mit Phase 1, ausnahmsweise auch schon mal nach Phase 2, wenn ich genügend freie Beratungskapazitäten habe und Ihr Fall dafür geeignet ist. Ich informiere Sie gerne näher über die Preise nach Ihrer Anfrage über mein Kontaktformular.
Auch bei anderen Beratungsthemen sind die Anfragen und Voraussetzungen individuell, so dass auch das Honorar von mir entsprechend für jeden Einzelfall ermittelt wird.
Bitte beachten Sie, dass eine qualifizierte Rechtsdienstleistung ihren Preis hat. Kostenlose Beratungen biete ich nicht an. Auch eine Beratung auf Erfolgshonorarbasis ist in meiner Kanzlei nicht vorgesehen.
Sie können sich eine qualifizierte Beratung nicht leisten? Dann habe ich im nachstehenden Link einige Stellen aufgelistet, wo Sie eine kostenlose oder kostenreduzierte Beratung vielleicht erhalten können:
Einige Tipps, wo Sie eine kostenfreie oder kostenreduzierte Beratung bekommen können.
Ihre Honoraranfrage
Fordern Sie gerne unverbindlich ein Beratungsangebot an.