Gliedertaxe

in der privaten Unfallversicherung


Gliedertaxen in der privaten Unfallversicherung sind je nach Anbieter und auch innerhalb von Anbietern unterschiedlich ausgestaltet.

Welche Gliedertaxe hat Ihr Vertrag?

In der Gliedertaxe sind bestimmte Körperteile und Sinnesorgane aufgeführt, die einen festgelegten Entschädigungswert haben. Wenn das Bein dort also mit 70% bewertet wird, heißt das, dass bei einem Verlust des Beines 70% der versicherten Invaliditätssumme (zzgl. eventueller Progression) bezahlt wird. Ist das Bein nicht ab, sondern „nur“ geschädigt, wird vom entsprechenden Teil der Einschränkung ausgegangen.

Basis ist dabei dann immer der Wert für den vollständigen Verlust. Ist das Bein also zur Hälfte geschädigt, gibt es 35% der Invaliditätssumme (zzgl. eventueller Progression)


Lesen Sie hier: Weitere Informationen zur Berechnung des Invaliditätsgrades


Früher war die Gliedertaxe bei allen Unfallversicherungen gleich. Das ist heute längst nicht mehr so. Und auch innerhalb von Gesellschaften werden unterschiedliche Tarife mit unterschiedlicher Gliedertaxe angeboten.

Gliedertaxe Unfallversicherung

Verletzungen, die Bereiche betreffen, die nicht der Gliedertaxe zugeordnet sind, werden nach „körperlicher oder geistiger Leistungsfähigkeit“ bewertet.


Lesen Sie hier: weitere Informationen zur Berechnung des Invaliditätsgrades außerhalb der Gliedertaxe


Außerhalb der (Standard-) Gliedertaxe sind somit z. B. Kopfverletzungen, Wirbelsäulenverletzungen, Schädigungen an inneren Organen, etc.

Mal am Beispiel der Niere überlegt: Warum ist es möglich, dass es Lebendspenden von Nieren geben kann? Warum kann ein gesunder Mensch eine Niere an einen Nierenkranken spenden?


Richtig: Man kann mit einer Niere ganz gut leben.

Was heißt das nun für den unfallbedingten Verlust einer Niere, wenn der Wert des Verlustes „außerhalb der Gliedertaxe“ berechnet wird, weil die Niere in der Gliedertaxe nicht erwähnt wird?

Es gibt keine Entschädigung!

Gleiches gilt für den Milzverlust oder den Verlust der Gallenblase.

Die Entschädigungen werden sich hier – natürlich immer individuell betrachtet – zwischen 0 und 5% bewegen.

Es spricht also vieles dafür, eine verbesserte Gliedertaxe zu wählen.

Weiteres Beispiel: Stimmverlust

Wer unfallbedingt seine Stimme verliert, wird nach Standard-AUB außerhalb der Gliedertaxe bewertet. D.h. es gibt eine Gesamtschau der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit. Ich kann laufen, mich voll bewegen, voll denken, sehen, hören, riechen, quasi alles – außer mich äußern. Was ist der reine Stimmverlust in der Gesamtschau Wert? Richtig: Nicht sonderlich viel.

Die beruflichen- und freizeitmäßigen Ausrichtungen bleiben nämlich bei der Bemessung völlig unberücksichtigt. Der Sänger bekommt genauso viel wie der Webdesigner, auch wenn der eine definitiv nicht mehr arbeiten kann und und der andere durchaus schon noch.

Es ist natürlich schwer verständlich, dass man für einen so krassen unfallbedingten Einschnitt, wie den Verlust einer Niere (was ist, wenn die andere geschädigt wird oder ich diese auch noch verliere) oder der Stimme nicht oder nur sehr gering entschädigt wird.

Und jetzt kommt der Clou: Eine verbesserte Gliedertaxe kostet nicht sonderlich viel mehr (wenn überhaupt) und es ist bei nahezu allen Versicherern möglich, eine solche abzuschließen. Eine Unfallversicherung kann auch fast immer noch gewechselt werden, wenn der aktuelle Versicherer eine Verbesserung nicht anbietet oder das Angebot das Budget sprengt.

Ansprechpartner ist hierzu Ihr Versicherungsvermittler. Schauen Sie mal in Ihren Vertrag, was Sie für eine Gliedertaxe haben (08/15 oder schon was gutes?) und sprechen Sie dann Ihren Versicherungsvermittler an, ob und zu welchen Konditionen es besser geht.

Übrigens: Die Gliedertaxe und deren Ausgestaltung ist nur ein Punkt von vielen, der einen guten oder weniger guten Unfallversicherungsvertrag ausmacht. Es gibt noch viele weitere Regelungen, die wichtig sind. Auch dazu sollte man die Angebote stets gut vergleichen und sich vom Versicherungsvermittler erklären lassen, welche Klausel sinnvoll und wichtig ist und warum.

Einen möglichen Nachteil möchte ich aber natürlich nicht verschweigen:

Eine Aufnahme in die Gliedertaxe heißt auch gleichzeitig: Höchstgrenze. Es gibt definitiv nicht mehr als die Höchstsumme bei Verlust. Weniger ist aber möglich, wenn es „nur“ eine Schädigung und keinen Verlust gibt. Insofern muss man schon auch genau gucken, was genau in die erweiterte Gliedertaxe aufgenommen wird. Bei den in meinen Beispielen genannten, hätte ich keine Bauchschmerzen, weil es hier in den allermeisten Fällen eine Verbesserung darstellen dürfte. Ausnahmen wird es aber vermutlich auch dafür geben.

Dies ist eine reine Service-Information meiner Kanzlei. Bei einer Umgestaltung Ihres Vertrages kann ich nicht behilflich sein. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren Versicherungsvermittler.


Angela Baumeister

gebürtige Düsseldorferin, mit Leib und Seele seit 2009 in eigener Kanzlei als Rechtsdienstleisterin (Versicherungsberaterin) tätig. Schwerpunkte: Berufsunfähigkeit Rentenanspruch und Invalidität. Weitere Infos? Gerne: Mehr über Angela Baumeister erfahren Oder anrufen: +49 (0)2154 9534770

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