Zum Versicherungsrecht wird oft falsch beraten


„Schuster bleib bei deinen Leisten!“ – das sollte auch für Rechtsanwälte gelten, die ihre Dienstleistungen kostenpflichtig im Internet anbieten.

Fake News Versicherungsrecht

Die Antworten sind nämlich offen für alle einsehbar. Fehler fallen auf. Allerdings leider oft nur dem Profi. Der Laie fühlt sich gut beraten, vergibt 5 Sterne und ist froh, einen billigen Rechtsrat erhalten zu haben.

Ein Fallbeispiel:

Bei einem kostenpflichtigen Anwaltsportal findet sich folgende öffentliche Fragestellung:

Fragestellung Unfall

21% Invalidität für einen Meniskusschaden sind schon ungewöhnlich hoch. Nichts desto trotz wird zumindest ein Versicherer der Ansicht sein, dass das in diesem Fall passt.

Es ist im Unfallversicherungsbereich Gang und Gäbe, dass ein Versicherer die Federführung übernimmt, wenn mehrere Unfallversicherungen bestehen. Im Regelfall ist das der Versicherer mit den höheren Versicherungssummen. Warum sich in diesem Fall der zweite Versicherer nicht anschließt, kann nur gemutmaßt werden. Das kommt aber trotz konformer Schadenbearbeitung vor.

Wenn nun ein Versicherer eine Leistung als „Good Will“ anbietet, dann ist die Leistungspflicht für ihn fraglich. Das kann durchaus auch dann vorkommen, wenn der andere Versicherer anstandslos zahlt. Oft sind es Detailunterschiede in den Bedingungeswerken. Vielleicht wurde der Unfall bei der ARAG aber auch zu spät angezeigt? Fristen abgelaufen? Andere Mitwirkungsregelungen? Etc. pp. Die Gründe können vielfältig sein. Gerade bei den Sportversicherungen sind die Bedingungen minimalistisch, während die „richtigen“ Unfallversicherungen heute viele Leistungserweiterungen und verbraucherfreundlichere Klauseln haben. Zusätzlich sollte man bei Sportversicherungen auch noch im Hinterkopf haben, dass diese oft erst ab 20% Invalidität zahlen.

Innerhalb von 2 Stunden antwortet auf diese Anfrage zu einem Preis von 54,00 Euro eine Rechtsanwältin.

Preis Anfrage Versicherungsrecht
Die Antwort enthält leider viel blabla und zudem auch noch falsche Auskünfte:
Antwort Rechtsanwältin

Was sage ich dazu?

1. „Gerne können Sie mir Ihren Vertrag von der ARAG übersenden…“

Um die Frage überhaupt beantworten zu können ist das ein „Muss“. Unumgänglich. Ebenfalls ist es ein Muss, das Schreiben der ARAG mit dem „Good-Will“-Vorschlag anzufordern. Solche Schreiben enthalten nämlich in der Regel eine Begründung. Diese Anforderung lese ich aber erst gar nicht.

2. „Sie können der ARAG miteilen, dass ein weiteres Gutachten vorliegt….“


Die Mandantin schreibt doch in ihrer Frage, dass konforme Schadenbearbeitung stattfindet. Also hat die ARAG das Gutachten. Die Rechtsanwältin rät ihrer Online-Mandantin die Verhandlungen selber zu führen und ggf. weitere Ansprüche zu stellen und – ggf. auch noch mit Rechtsschutz und Klage zu drohen. Dies, ohne Plan von der Sache zu haben. Die Vermutung liegt Nahe, dass die Rechtsanwältin noch nie einen Unfallschaden bearbeitet hat (sonst erschließt sich mir Punkt 3. absolut nicht)

Sollte man nicht erst einmal klären, ob es nicht wirklich ein „Good-Will“ der ARAG ist?


Das kann nämlich sein! Schlimmstenfalls verbaut sich die Mandantin in ungeschickten Nachverhandlungen auch diese „Good-Will“ Zahlung. Bestenfalls hätte die Mandantin natürlich Erfolg und vor allem Glück gehabt.

Durch eine Prüfung der Vertragsbedingungen und des Angebotes hätte man schon einen ersten Ansatz haben können! Warum fordert die Anwältin das nicht schlicht und einfach in zwei Sätzen an? Dann hätte die Auskunft auch einen Wert haben können.

Und jetzt kommt das schlimmste:

3. „Sollte es sich bei der ARAG ebenfalls um eine Unfallversicherung handeln, beachten Sie bitte, dass sich grundsätzlich niemand durch einen Versicherungsfall ungerechtfertigt bereichern darf bzw. besser gestellt sein darf als ohne Versicherungsfall. …. Beide haften als Gesamtschuldner.“

Du liebe Güte! Die Unfallversicherung ist eine Summenversicherung! Gesamtschuldnerische Haftung in der Unfallversicherung? Oh jeh.

Das gibt es nicht.  Genauso wenig, wie eine „Begrenzung auf einen tatsächlich entstandenen Schaden“. Natürlich darf man sich mehrfach gegen Unfall versichern. Und natürlich zahlt jeder Versicherer für sich die Summe, die versichert ist.

Man kann und darf sich auch überversichern und mehrfach versichern, solange man die Beiträge aufbringen kann und will. Bei absoluter Überversicherung muss man sich im Leistungsfall ggf. den Vorwurf der Freiwilligkeit gefallen lassen, wie beispielsweise bei dem von mir beschriebenen Fall mit der Fingeramputation.

§ 78 VVG gehört zur Schadensversicherung und hat hier nichts zu suchen!

Völlige Falschauskunft also. Gelesen bislang von 463 Menschen.

Auskunft Versicherungsrechtsbeitrag

Da dies nicht der einzige Fall der Rechtsanwältin auf diesem Portal war, wo sie eine versicherungsrechtliche Falschauskunft gegeben hat, habe ich sie per Mail angeschrieben und auf die Fälle hingewiesen. Darauf hin wollte sie dann von mir wissen, was denn falsch war. Da ich nicht der Nachhilfelehrer für Rechtsanwälte bin, habe ich ihr eine kostenpflichtige Beratung angeboten.

Dazu war sie aber wohl zu geizig. Tja…. Vielleicht lässt sie nun wenigstens die Finger vom Versicherungsrecht, da sie auf dem Gebiet leider überhaupt keine Ahnung hat. Zumindest hat es sie auch nachhaltig nicht interessiert, dass sie eine Fehlauskunft erteilt hat. Denn sonst hätte sie sich ja anderweitig gekümmert und ihren Beitrag abgeändert oder ergänzt. Hat sie aber nicht.

Das ist aber auch wieder ein schönes Beispiel für:

Was (fast) nichts kostet, ist auch nichts!

Falls Sie zur echten Versicherungs-Expertin möchten:

Expertise anfordern

Nach Kontaktaufnahme werde ich Sie bitten, mir bestimmte Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Ohne Unterlagen kann ich kein Honorar kalkulieren.



Angela Baumeister

gebürtige Düsseldorferin, mit Leib und Seele seit 2009 in eigener Kanzlei als Rechtsdienstleisterin (Versicherungsberaterin) tätig. Schwerpunkte: Berufsunfähigkeit Rentenanspruch und Invalidität. Weitere Infos? Gerne: Mehr über Angela Baumeister erfahren Oder anrufen: +49 (0)2154 9534770

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