BU Versicherung zahlt oder auch nicht?
Wenn die BU Versicherung nicht zahlt, ist das für den Versicherungsnehmer natürlich erst einmal der GAU.
In den Medien wird oft das Bild des „nicht zahlenden Versicherungsunternehmens“ gezeichnet. Ist ja auch spannender und interessanter. Versicherungsvermittler werden häufig „angeprangert“, dass sie sowieso nur verkaufen wollen und die Versicherung dann „eh nicht zahlt“. Das ist schade, weil die BU Versicherung zu den wichtigsten und existenziellen Absicherungen gehört, die man haben sollte.
Zahlen denn die BU Versicherungen wirklich nicht?
Oder wie ist die Regulierungspraxis zu BU-Leistungsfällen?
Um es vorweg zu nehmen: Sie zahlen durchaus! Aber eben nicht immer.

Gründe für Ablehnung von BU Leistungsanträgen:
Warum Versicherungen manchmal auch berechtigt nicht zahlen!
Zunächst einmal sind Versicherungen natürlich Wirtschaftsunternehmen und profitorientiert. Im eigenen Interesse, aber auch im Interesse der Versichertengemeinschaft, muss ein BU-Leistungsfall ganz genau geprüft werden, bevor eine Auszahlung erfolgt. Es geht hier nun einmal nicht um einen Kfz-Schaden von wenigen tausend Euro, sondern um Rentenbarwerte die bei 100.000,00 Euro und viel höher liegen. Das Versicherungsunternehmen kann nicht einfach hergehen und zahlen, wenn ein Anspruch nicht klar ist. Er kann auch nicht die BU-Rente auszahlen, weil „vermutlich schon alles irgendwie passt.“
Das Versicherungsunternehmen muss sicher sein, dass Sie einen Anspruch auf Auszahlung der BU-Rente haben!
Sicher sein kann die Versicherung aber nur, wenn alles plausibel ist. Außerdem gibt der Versicherer ein Leistungsversprechen in einem bestimmten vertraglichen Umfang. Dieser Rahmen muss auch erfüllt sein. Es gibt weder Kulanz, noch „ein Auge zudrücken und einen Fehler übersehen“. Das Versicherungsunternehmen muss 100% von einem bestehenden BU-Rentenanspruch überzeugt sein bzw werden.
BU Versicherungen zahlen oft nicht, weil…
(die häufigsten Ablehnungsgründe)
Nicht direkt zu den Ablehnung gehört aber auch das Thema, dass Versicherungsnehmer oft zu früh aufgeben und sich gar nicht mehr beim Versicherer melden. Dann lehnt der Versicherer zwar nicht direkt ab, stellt aber die weitere Prüfung ein. Das führt natürlich dann auch zu dem Ergebnis, dass die BU-Versicherung nicht zahlt.
Gibt es denn gar keine Aufregerfälle?
Sind Versicherungsgesellschaften die Unschuldsengel und zahlen immer brav?
Natürlich gibt es auch Fälle, die quer laufen. Und es gibt unberechtigte Ablehnungen. Auch in Versicherungsunternehmen werden Fehler gemacht. Es gibt in der Tat auch einige wenige Versicherungen, die mE systematische Leistungsverweigerung betreiben. Diese stellen aber die Ausnahme dar. Die meisten Versicherungen regulieren fair. Der Prüfungsaufwand ist aber immer sehr hoch und jeder Versicherer – auch die ganz fairen – werden gebotene Möglichkeiten nutzen, wenn sie nicht zahlen müssen. Und natürlich kommen auch die Fälle vor, wo einfach von Versichererer-Seite eine Inkompetenz in der rechtlichen Vertretung „hingenommen“ und zum Vorteil genutzt wird.
Wie schon eingangs erwähnt: Die Versicherung muss wirklich ganz sicher sein, dass sie zahlen muss. Sonst zahlen sie halt auch nicht. Und wenn man ihnen die Möglichkeit gibt abzulehnen, tun sie es auch.
Eine systematische Leistungsverweigerung kann ich jedoch nicht erkennen.
Dieser Fall hier: „Ärger mit der Berufsunfähigkeitsversicherung“, über den ZDF Wiso berichtet, könnte allerdings in der Tat ein solcher Fall sein, wo systematisch Leistungsverweigerung betrieben wird.
Falls Sie sich fragen: Brauche ich eine BU-Versicherung, wenn das alles so kompliziert ist?
Ja, unbedingt. Sie sollten sich allerdings an einen Versicherungsmakler wenden, der Sie auf jeden Fall vor dem Thema falsch beantwortete Gesundheitsfragen bei Vertragsabschluss schützt und der mit mir im Leistungsfall kooperiert. Ich nenne Ihnen gerne einen Kooperationspartner aus meinem Netzwerk, wenn Sie mir Ihren Wohnort und Ihren Beruf verraten.
Ist bei Ihnen der BU-Leistungsfall schon eingetreten?
Dann stellen Sie mit mir zusammen sicher, dass der BU-Versicherer zahlt. Kontaktieren Sie mich unverbindlich. Ich fordere dann einige Unterlagen von Ihnen an und unterbreite Ihnen ein Beratungsangebot. Das kostet Sie noch nichts. Erst, wenn wir einen Mandatsvertrag schließen, ist meine Dienstleistung zu vergüten.