BU Versicherung zahlt oder auch nicht?

Wenn die BU Versicherung nicht zahlt, ist das für den Versicherungsnehmer natürlich erst einmal der GAU.


In den Medien wird oft das Bild des „nicht zahlenden Versicherungsunternehmens“ gezeichnet. Ist ja auch spannender und interessanter. Versicherungsvermittler werden häufig „angeprangert“, dass sie sowieso nur verkaufen wollen und die Versicherung dann „eh nicht zahlt“. Das ist schade, weil die BU Versicherung zu den wichtigsten und existenziellen Absicherungen gehört, die man haben sollte.

Zahlen denn die BU Versicherungen wirklich nicht?

Oder wie ist die Regulierungspraxis zu BU-Leistungsfällen?

Um es vorweg zu nehmen: Sie zahlen durchaus! Aber eben nicht immer.

BU-Versicherung zahlt nicht! Bild Würfel mit "Nein"
Wenn die BU-Versicherung nicht zahlt, hat das oft Gründe!

Gründe für Ablehnung von BU Leistungsanträgen:

Warum Versicherungen manchmal auch berechtigt nicht zahlen!

Zunächst einmal sind Versicherungen natürlich Wirtschaftsunternehmen und profitorientiert. Im eigenen Interesse, aber auch im Interesse der Versichertengemeinschaft, muss ein BU-Leistungsfall ganz genau geprüft werden, bevor eine Auszahlung erfolgt. Es geht hier nun einmal nicht um einen Kfz-Schaden von wenigen tausend Euro, sondern um Rentenbarwerte die bei 100.000,00 Euro und viel höher liegen. Das Versicherungsunternehmen kann nicht einfach hergehen und zahlen, wenn ein Anspruch nicht klar ist. Er kann auch nicht die BU-Rente auszahlen, weil „vermutlich schon alles irgendwie passt.“

Das Versicherungsunternehmen muss sicher sein, dass Sie einen Anspruch auf Auszahlung der BU-Rente haben!

Sicher sein kann die Versicherung aber nur, wenn alles plausibel ist. Außerdem gibt der Versicherer ein Leistungsversprechen in einem bestimmten vertraglichen Umfang. Dieser Rahmen muss auch erfüllt sein. Es gibt weder Kulanz, noch „ein Auge zudrücken und einen Fehler übersehen“. Das Versicherungsunternehmen muss 100% von einem bestehenden BU-Rentenanspruch überzeugt sein bzw werden.

BU Versicherungen zahlen oft nicht, weil…

(die häufigsten Ablehnungsgründe)

BU Grad nicht erreicht

Wer den erforderlichen BU-Grad nicht erreicht, hat keinen Anspruch. Das ist sicherlich manchmal grenzwertig. Jemand, der zu 45% berufsunfähig ist, fühlt sich nicht anders als jemand, der zu 55% berufsunfähig ist. Der eine bekommt seine Rente, der andere nicht. Das mag gemein klingen, aber diese Grenze ist nun einmal vertraglich vereinbart. Dieser Punkt bietet natürlich reichlich Konfliktpotenzial, besonders dann, wenn Gutachter und behandelnde Ärzte zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. 

Fehler im BU Antrag

Das Antragsverfahren ist kompliziert. Das kann man nun doof finden und dem Versicherungsunternehmen anlasten, nutzt aber nichts. Die Chancen, dass das Antragsverfahren leichter wird, stehen schlecht. Es geht um viel, auch für den Versicherer. Wer sich beim BU-Antrag einen Fehler erlaubt, hat schlicht schlechte Karten und wird vermutlich wirklich erleben, dass die BU-Versicherung nicht zahlt.

Gesundheitsfragen falsch beantwortet

Wer bei Vertragsabschluss die Gesundheitsfragen falsch beantwortet hat, muss auch damit rechnen, dass der BU-Versicherer nicht zahlt oder aber zumindest versucht, so viel Steine wie möglich in den Weg zu legen.

Ausschlussklauseln / Verweisungen

In den BU Bedingungen ist genau verankert, wann der Versicherer in welcher Form zu leisten hat. Manche Klauseln führen zu Diskussionen. Vieles ist aber höchstrichterlich schon entschieden, so dass der Spielraum für beide Seiten gering ist. Sie können nur das bekommen, was Sie versichert haben. Deshalb ist es auch wichtig, nicht *irgendeinen* BU-Vertrag abzuschließen, sondern einen, der Sie konkret richtig absichert.

Inkompetente Rechtsvertretung

Auch das kommt leider sehr häufig vor. Wie in dem gerade geschilderten Fall aus dem Haller Kreisblatt zum Artikel „Berufsunfähigkeits-Versicherung muss zahlen“. Da fällt dem Anwalt glatte 4 Jahre nicht auf, dass es im Vertrag eine Klausel gibt, nach der der Versicherer bei Anerkennung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente ohne weitere Prüfung anzuerkennen hat. Natürlich kann man das auch dem Versicherungsunternehmen anlasten, das ja seine eigenen Bedingungen kennen müsste. Allerdings – wenn dann schon eine Rechtsvertretung eingeschaltet ist, muss der Versicherer auch nicht zwingend „Nachhilfeunterricht“ für diesen erteilen.

Nicht direkt zu den Ablehnung gehört aber auch das Thema, dass Versicherungsnehmer oft zu früh aufgeben und sich gar nicht mehr beim Versicherer melden. Dann lehnt der Versicherer zwar nicht direkt ab, stellt aber die weitere Prüfung ein. Das führt natürlich dann auch zu dem Ergebnis, dass die BU-Versicherung nicht zahlt.

Gibt es denn gar keine Aufregerfälle?

Sind Versicherungsgesellschaften die Unschuldsengel und zahlen immer brav?

Natürlich gibt es auch Fälle, die quer laufen. Und es gibt unberechtigte Ablehnungen. Auch in Versicherungsunternehmen werden Fehler gemacht. Es gibt in der Tat auch einige wenige Versicherungen, die mE systematische Leistungsverweigerung betreiben. Diese stellen aber die Ausnahme dar. Die meisten Versicherungen regulieren fair. Der Prüfungsaufwand ist aber immer sehr hoch und jeder Versicherer – auch die ganz fairen – werden gebotene Möglichkeiten nutzen, wenn sie nicht zahlen müssen. Und natürlich kommen auch die Fälle vor, wo einfach von Versichererer-Seite eine Inkompetenz in der rechtlichen Vertretung „hingenommen“ und zum Vorteil genutzt wird.

Wie schon eingangs erwähnt: Die Versicherung muss wirklich ganz sicher sein, dass sie zahlen muss. Sonst zahlen sie halt auch nicht. Und wenn man ihnen die Möglichkeit gibt abzulehnen, tun sie es auch.

Eine systematische Leistungsverweigerung kann ich jedoch nicht erkennen.

Dieser Fall hier: „Ärger mit der Berufsunfähigkeitsversicherung“, über den ZDF Wiso berichtet, könnte allerdings in der Tat ein solcher Fall sein, wo systematisch Leistungsverweigerung betrieben wird.

Falls Sie sich fragen: Brauche ich eine BU-Versicherung, wenn das alles so kompliziert ist?

Ja, unbedingt. Sie sollten sich allerdings an einen Versicherungsmakler wenden, der Sie auf jeden Fall vor dem Thema falsch beantwortete Gesundheitsfragen bei Vertragsabschluss schützt und der mit mir im Leistungsfall kooperiert. Ich nenne Ihnen gerne einen Kooperationspartner aus meinem Netzwerk, wenn Sie mir Ihren Wohnort und Ihren Beruf verraten.

Ist bei Ihnen der BU-Leistungsfall schon eingetreten?

Dann stellen Sie mit mir zusammen sicher, dass der BU-Versicherer zahlt. Kontaktieren Sie mich unverbindlich. Ich fordere dann einige Unterlagen von Ihnen an und unterbreite Ihnen ein Beratungsangebot. Das kostet Sie noch nichts. Erst, wenn wir einen Mandatsvertrag schließen, ist meine Dienstleistung zu vergüten.


Angela Baumeister

gebürtige Düsseldorferin, mit Leib und Seele seit 2009 in eigener Kanzlei als Rechtsdienstleisterin (Versicherungsberaterin) tätig. Schwerpunkte: Berufsunfähigkeit Rentenanspruch und Invalidität. Weitere Infos? Gerne: Mehr über Angela Baumeister erfahren Oder anrufen: +49 (0)2154 9534770