BU Risiko aufteilen?

Versicherungsmakler Matthias Helberg hat in seinem Blog-Beitrag
2 Berufsunfähigkeitsversicherungen gleichzeitig ja oder nein?
mal wieder ein interessantes Thema aufgegriffen.

Aufhänger war dieser Bericht in der WDR Service-Zeit und besonders die Frage, ob der Abschluss von 2 Berufsunfähigkeitsversicherungen sinnvoll ist. (Ab Minute 4:43)

[Der Video-Beitrag ist leider nicht mehr online]

Inhaltlich kann ich mich da Herrn Helberg anschließen. Sehr schöner und richtiger Beitrag!

Zwei Aspekte möchte ich jedoch noch einmal etwas intensiver herauspicken und von meiner Praxiserfahrung im Leistungsfall berichten:

Matthias Helberg schreibt über die Nachteile zweier BU-Verträge:

Bei Berufsunfähigkeit müssen 2 Leistungsanträge gestellt, zwei (unterschiedliche) Fragebögen beantwortet und mit 2 unterschiedlichen Ansprechpartnern verhandelt werden

Absolut! Das heißt aber auch: Wenn sich jemand professionelle Hilfe im Leistungsfall dazu holt, ist die Bearbeitung auch teurer. Leider ist es beim 2. Leistungsantrag nämlich nicht mit copy&paste getan. Die Fragebögen der Versicherer unterscheiden sich extrem. Nicht nur in der Art der Fragestellung sondern auch hinsichtlich beizufügender Anlagen. Sicherlich hat man beim 2. Antrag etwas weniger Arbeit, weil man ja für den ersten schon alles erarbeitet hat. Ich möchte nicht ausschließen, dass es dann Menschen gibt, die auf die professionelle Hilfe verzichten (müssen), weil die finanziellen Mittel für zwei Verfahren nicht reichen.

Dazu kommt, dass jeder Versicherer seine eigenen Regularien einhält. Es kann sein, dass der Versicherer den Arztbericht, der für einen anderen Versicherer erstellt wurde, akzeptiert. Das muss aber nicht sein. Dies gilt gerade dann, wenn auch die Arztfragebögen sich stark unterscheiden oder die Versicherer unterschiedliche Prüfungswege gehen. Besonders, wenn ein Vertrag noch innerhalb der Fristen für die vorvertragliche Anzeigepflicht liegt und der andere nicht, kann das Prüfungsszenario bei beiden Versicherern komplett unterschiedlich sein.

Der Versicherungsnehmer muss die Berufsunfähigkeit auf seine Kosten nachweisen. Einige Versicherer übernehmen die Kosten für die Anforderung der ärztlichen Berichte, aber längst nicht alle, d.h. auch hier kann bei 2 Verträgen ein höherer Kostenfaktor für den Versicherten im Leistungsfall entstehen.

Nicht zu vergessen, dass Ärzte sehr häufig nur begrenzt Lust/Zeit haben, umfangreiche Fragebögen von Versicherungsunternehmen zu beantworten. Viele Ärzte stöhnen schon bei einem einzigen Fragebogen. Nun kommen aber zwei oder sogar drei Fragebögen auf ihn zu. Das kann auch dazu führen, dass Ärzte genervt sind und sich vielleicht etwas weniger Zeit für die Beantwortung der Fragebögen nehmen, als wenn sie nur einen einzigen zu beantworten haben.

Dieser Nachteil ist daher meines Erachtens nicht zu vernachlässigen bei der Entscheidung, ob man das Risiko aufteilen möchte oder nicht.

Über die Vorteile zweier BU-Verträge schreibt Herr Helberg:

Einige Marktteilnehmer argumentieren, ein Versicherer werde eine „kleine“ BU-Rente vermutlich leichter anerkennen, als eine hohe. Allein deshalb mache es Sinn, die BU-Rente aufzuteilen. Ob sich diese Einschätzung durch Fakten untermauern lässt, vermag ich allerdings nicht zu sagen;

Nach meiner Praxiserfahrung spielt die Rentenhöhe im Leistungsfall eine geringere Rolle als die ärztliche Prognose bzw. die Art/Dauer der Erkrankung. Ein Versicherer zahlt sicher schneller 2.500,00 € Rente, die er nur für 1 Jahr zahlen muss, als 500,00 € Rente zu einem Vertrag, der noch 25 Jahre läuft und wo mit einer Gesundung des Patienten eher nicht bzw. nicht kurzfristig gerechnet wird. Die Rentenhöhe ist daher m.E. nur ein Kriterium. Und kein Versicherer zahlt eine Rente von 250,00 €, wenn er die Chance hat, sie nicht zu zahlen.

Es mag allerdings sein, dass bei zwei Erkrankten mit der gleichen Erkrankung/Prognose aber unterschiedlich hohen Renten, der mit der kleinen Rente schneller „durch“ ist als der mit der hohen Rente.

Als Vor- und als Nachteil gleichzeitig empfindet der Versicherungsmakler dies:

Dass im Fall einer eintretenden Berufsunfähigkeit der eine Versicherer vielleicht zahlt und ein anderer nicht, kann sich natürlich mindestens genauso als Vorteil wie als Nachteil entpuppen: Es reduziert nämlich nicht die Chance auf eine Leistung, sondern kann sie ja auch erhöhen. Eine Leistungsablehnung des einzigen Versicherers ist noch immer schlechter, als die Leistungsanerkennung eines anderen Versicherers für einen Teil der BU-Rente, oder?

Das sehe ich an sich auch so. Aber: Es gibt einen blöden Spruch: „Es regnet immer dorthin, wo es schon nass ist“ – leider geht der ganze wunderbare Plan nicht auf, wenn ausgerechnet der Versicherer nicht leistet, bei dem die Hauptsumme versichert ist. Oder es mit der Leistung nur eines Versicherers zum Leben nicht reicht. Oder beide Versicherer nicht zahlen.

Mein Fazit:

Es kann sehr gute Gründe dafür geben, das Risiko auf mehrere Versicherer aufzuteilen. Dies hat Herr Helberg wunderbar ausgeführt und dem ist nichts hinzuzufügen.

Im Leistungsfall ist es jedoch eher nachteilig, wenn man mit mehreren Versicherern zu tun hat. Hier geht es m.E. vorrangig um „kleine Chance, dass wenigstens 1 Versicherer zahlt oder sich der Versicherer mit der kleinen Rente nicht so anstellt“ vs „Mehrkosten, Mehrarbeit und immer noch das Risiko, dass beide Versicherer nicht zahlen und man gegen beide Versicherer schlimmstenfalls klagen muss“

Das heißt aber bitte nicht, dass man jetzt bestehende Verträge „auf Teufel komm raus“ zu einem Vertrag zusammenfassen sollte. Hier gilt im Einzelfall die sorgfältige Abwägung aller Vor- und Nachteile. Und auch bei Vertragsabschluss sollte man sorgfältig abwägen, ob der Nutzen der Risikostreuung im konkreten Einzelfall in angemessenem Verhältnis zu den Nachteilen im Leistungsfall steht.

Pauschalaussagen sind hier gefährlich, da bin ich wieder ganz bei Herrn Helberg.


Angela Baumeister

gebürtige Düsseldorferin, mit Leib und Seele seit 2009 in eigener Kanzlei als Rechtsdienstleisterin (Versicherungsberaterin) tätig. Schwerpunkte: Berufsunfähigkeit Rentenanspruch und Invalidität. Weitere Infos? Gerne: Mehr über Angela Baumeister erfahren Oder anrufen: +49 (0)2154 9534770

3 Comments

Michael M. · 13. November 2015 at 00:37

Danke Frau Baumeister,
und ein Dank an Herrn Helberg.

warum lädt das „TV“ eigentlich nicht sofort die „richtigen“ Experten ein, dann können Sie beiden sich die Kommentare ( und Ergänzungen ) nämlich sparen.

Michael M.

    Angela Baumeister · 13. November 2015 at 08:44

    Tjaahaa, das ist vielleicht gar nicht so „einfach“, wie es auf den ersten Blick aussieht, denn

    a) gibt es auch unter Experten immer mal wieder unterschiedliche Auffassungen zu Themen
    b) sind TV-Sender grundsätzlich auf Quote aus, das gilt auch für öffentlich-rechtliche
    c) sind Journalisten eben Journalisten und keine Experten

    Für wenige Minuten Sendezeit wird oft stundenlang gedreht. Hinterher wird das so zusammen geschnitten, dass ein interessanter Beitrag gesendet werden kann. Da kann es schon sein, dass Aussagen von Experten entfremdet werden. Da ist auch leider nicht oberste Priorität: „Das muss alles stimmen, was wir senden.“ Ein guter Moderator wird es auch bei Live-Auftritten schaffen, einen Nicht-Medien-Profi zu Aussagen zu bewegen, die er eigentlich so gar nicht machen kann und will.

    Im Versicherungsbereich gibt es sehr wenig, was pauschal und allgemeingültig für alle gesagt werden kann. Nun will das TV aber Pauschalaussagen. Und der TV-Zuschauer will eine Antwort auf seine Frage. Hier war die Frage: Mehrere BU-Versicherungen ja/nein?

    Würde man diese Frage nun korrekt beantworten wollen, bräuchte es wesentlich mehr Sendezeit, wo der Experte den Zuschauer vermutlich mit vielen „wenn, dann…“-Aussagen erschlagen muss, d.h. da bekommt man eine ganze Sendung zu voll. Und am Ende der Sendung wird der einzelne TV-Zuschauer genauso schlau sein wie vorher, weil er nämlich immer noch nicht weiß, wie das nun bei ihm genau am Besten ist (wenn er es überhaupt bis zum Ende der Sendung schafft und nicht vorher umschaltet)

    Nun könnte man als Antwort auf die Frage auch sagen: „Keine Pauschalaussage möglich, bitte wenden Sie sich an einen Experten“ – das ist weder für das TV interessant (denn die laden ja Experten ein, um gerade eine sendefähige Lösung präsentieren zu können), noch für den Zuschauer (dieser will ja informiert werden und eine Lösung für sein Problem haben).

    Wenn man nun unter diesen Aspekten die gestellte Frage zwingend verbindlich beantworten müsste, dann würde auch ich eher zu einem „nein, keine Risikostreuung bei BU“ tendieren. Es wäre halt ein „nein, aber…“, wobei das, was nach dem „aber“ kommt mit ziemlicher Sicherheit vom Sender herausgeschnitten werden würde. Dieser Beitrag sieht jetzt nicht nach Schnitt aus, d.h. heißt aber nicht, dass nicht doch noch zusätzliche Informationen weggeschnitten worden sind.

    In dem konkreten Fall muss man sich tatsächlich fragen, was der Mann davon hat, wenn nun die 500,00 € Rente anerkannt wird und die 1.500,00 € nicht und selbst wenn der 1.500,00 € Versicherer anerkennt, sind 500,00 € für eine Familie einfach wahnsinnig viel Geld, auf das man auch nicht „mal eben“ verzichten kann. Und jetzt kommt schon wieder das „aber“ 😀 Die Nachversicherungsgarantie lautet auf „die ersten 5 Jahre nach Vertragsschluss“, d.h. der Vertrag ist demnach noch voll in den Fristen für die vorvertragliche Anzeigepflicht. Man muss also erst einmal prüfen, ob der Vertrag wirklich sicher ist. Vielleicht wurde das geprüft. Vielleicht wurde darauf hingewiesen und der Schnitt hat es erledigt. Vielleicht hat die Expertin es übersehen.

    Wir wissen das nicht. Was ich aber vermute ist, dass jetzt sehr viele Menschen mit solchen Vertragsgestaltungen hingehen und vorschnell alte Verträge aufkündigen ohne zu wissen, ob der neue Vertrag überhaupt sicher ist. Haftung TV = 0%. Haftung Expertin = 0%. Gelackmeierter Versicherter = 100%.

    TV, Zeitungsartikel, Bücher, Internet – egal, wo sich ein Verbraucher informiert. Es ist eine schnelle Information. Eine erste Information. Kostet (fast) nix. Ersetzt aber nun einmal keine Individualberatung.

Matthias Helberg · 16. November 2015 at 18:26

Hallo Angela,
schönen Dank für Deine vielen nützlichen Hinweise! Auch der WDR hat inzwischen via Twitter geantwortet. Tenor: Meine Hinweise sind bekannt und die Dame von der Verbraucherzentrale hat alles berücksichtigt.
Ich habe nun einen Folge-Beitrag vorgeschlagen, in dem darüber berichtet wird, was das Ehepaar wirklich umsetzen konnte. Denn der beste Tipp nützt nichts, wenn man ihn nicht umsetzen kann…
Herzliche Grüße
Matthias Helberg

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