Blogparade – Wunsch BU


Der Versicherungsmakler Matthias Helberg hat eine schöne Idee, bei deren Umsetzung ich gerne helfe.

http://www.helberg.info/blog/2013/10/mitmachen-so-wuensche-ich-mir-die-berufsunfaehigkeitsversicherung-blogparade-wunschbu/

Wie soll eine ideale Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Wunsch-BU, aussehen?

Hier meine Sicht als Versicherungsberaterin.

Ideal wären meiner Meinung nach:

  • klare, unmissverständliche und demnach eindeutige vertragliche Regelungen,
  • klare und präzise Gesundheitsfragen mit moderaten Abfragezeiträumen,
  • Leistungsfallrelevante Risikoprüfung schon bei Vertragsabschluss,
  • Möglichkeit und Finanzierbarkeit von Mindestabsicherungen auch für risikoreiche Berufe und Versicherte, die bereits erste Zipperlein haben,
  • Hilfe im Leistungsfall durch externe Beratungsmöglichkeit

Die ersten zwei Punkte sind klar, denke ich. Dass der Versicherer die volle Risikoprüfung bei Antragsstellung schon vornimmt, ist natürlich mit Aufwand/Kosten verbunden und ob es umsetzbar ist, ist fraglich. Aber es geht ja um Wünsche. 😉

Nicht, dass ich Pflege-Bahr so ganz toll finde. Aber so etwas in der Richtung würde ich mir auch für BU wünschen. Natürlich ausgereifter, überdachter, lohnender – nicht mal zwingend staatlich gefördert. Aber eben eine Möglichkeit der bezahlbaren Mindestabsicherung für alle.

Die Gegenseite soll helfen?

Hilfe im Leistungsfall durch die Gegenseite? Nein, das geht nicht gut. Aber es gibt eine andere Idee. Die Hannoversche Leben hat (zumindest in ihren alten Verträgen, ob es immer noch so ist, weiß ich gar nicht) einen Passus in den Bedingungen, nachdem der Versicherungsnehmer externe Hilfe in Anspruch nehmen kann (z.B. eben Versicherungsberater). Die Gesellschaft beteiligt sich an den Kosten. Das finde ich richtig klasse und ist ausbaufähig. Warum nicht Betrag X zur Verfügung stellen für eine externe, unabhängige Beratung? Das sollte für alle machbar sein.

Der BU-Leistungsantrag ist kompliziert. Zwar oft auch bewusst komplizierter als er sein müsste, aber einen gewissen Umfang muss eine Leistungsfallprüfung auch haben. Dies auch, um die Versichertengemeinschaft vor unberechtigten Leistungsansprüchen zu schützen. Keine Frage. Aber hier stehen sich regelmäßig David und Goliath gegenüber.

Kann man denn „dem Kleinen“ nicht einfach eine Art „Pflichtverteidiger“ zubilligen?
Das sollte gehen.

Vertragliches:

Auf die vertraglichen Details, wie z.B. abstrakte Verweisung ja/nein, auch in der Nachprüfung ja/nein, Auslandsregelungen, etc. pp. möchte ich hier gar nicht eingehen. Natürlich sind solche Regelungen auch wichtig. Im Leistungsfall aber sekundär.

Die meisten Leistungsfälle scheitern gar nicht daran, weil der Vertrag beispielsweise keinen Verzicht auf abstrakte Verweisung bietet oder der Versicherte, der zwischenzeitlich im Ausland lebt, für eine Untersuchung nach Deutschland muss. Sie scheitern oft, weil

  • die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wurde (meistens unwissentlich vom Versicherten in Folge von Fehlberatung oder Fehleinschätzung)
  • die medizinische Hürde nicht erreicht wird
  • der Versicherer sich seiner Leistungspflicht auf Biegen und Brechen entziehen will
  • die Antragsstellung für den BU-Leistungsfall so kompliziert und laienunverständlich ist, dass Fehler vorprogrammiert sind

Besonders das „sich Entziehen von der Leistungspflicht“ muss aufhören!

Der Versicherer soll für das leisten, für das der Versicherte bezahlt hat! Deshalb wäre wünschenswert, wenn

  • der Versicherer eine Vertragsstrafe in empfindlicher Höhe zu zahlen hätte, wenn er die Leistungsfallbearbeitung ungebührlich verzögert
  • sollte der Versicherer die Leistung unberechtigt verweigert haben, muss der Versicherer eine bestimmte Anzahl von versicherten Renten zusätzlich auskehren

Oder alternativ in Kürze zusammen gefasst, mein Wunsch an die BU-Versicherer:

Zahlt, wenn Ihr zahlen müsst und zwar zügig und macht es nicht komplizierter als es ist! Diskutiert mit euren Versicherungsnehmern auf Augenhöhe und nicht von oben herab.

Wenn ich dann in diesem Zusammenhang noch ein kleines Wünschlein anbringen darf?

An die Rechtsschutzversicherer:

Ob ein Anwalt oder ein Versicherungsberater beauftragt wird, kostet euch dasselbe! Der Versicherungsberater ist auf den außergerichtlichen Bereich beschränkt, das ist für euch sehr interessant! Denn ihr könnt Gerichtskosten sparen. Nehmt halt den Versicherungsberater in euren Bedingungen mit auf, dann müssen wir nicht immer wieder neu diskutieren. So als Übergangslösung, bis mein Wunsch nach Aufnahme des „Pflichtverteidigers“ in der BU-Versicherung gehört wurde.

Ein Wunsch hätte ich auch an die Versicherungsvermittler; nämlich, dass ordentlich beraten wird. Bei Vertragsabschluss natürlich hinsichtlich bedarfsgerechtem Versicherungsschutz (zb über Risikovoranfragen vernünftig klären, ob es auch ohne Risikozuschlag oder Ausschluss geht) und zwar unter Beachtung der korrekt zu beantwortenden Gesundheitsfragen. Und natürlich auch während der Laufzeit, zB zu Fragen ob ein Vertrag bei finanziellem Engpass freigestellt werden sollte oder nicht.


Angela Baumeister

gebürtige Düsseldorferin, mit Leib und Seele seit 2009 in eigener Kanzlei als Rechtsdienstleisterin (Versicherungsberaterin) tätig. Schwerpunkte: Berufsunfähigkeit Rentenanspruch und Invalidität. Weitere Infos? Gerne: Mehr über Angela Baumeister erfahren Oder anrufen: +49 (0)2154 9534770

2 Comments

Oliver Sünwoldt · 30. Oktober 2013 at 14:43

Bisher der beste Beitrag zum Aufruf von Herrn Helberg. Spricht mir quasi aus der Seele.

Angela Baumeister · 30. Oktober 2013 at 16:22

Herzlichen Dank für den Kommentar und das Kompliment 🙂

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