Berufsunfähig wegen Depressionen?
Schwierige Fälle, aber mit Chancen!
Viele Versicherte werden berufsunfähig wegen Depressionen. Die meisten Leistungsfälle in meiner Kanzlei betreffen tatsächlich auch die Durchsetzung der Berufsunfähigkeitsrente bei Depressionen bzw. anderen psychischen Erkrankungen.
Es ist allerdings sehr schwierig, diese Ansprüche durchzusetzen. Schließlich kann niemand in Sie reingucken und die Diagnostik ist nicht ganz so leicht, wie bei körperlichen Erkrankungen. Nichts desto trotz gibt es natürlich auch bei Depressionen gute Möglichkeiten eine Berufsunfähigkeit nachzuweisen.
Schweregrad der Depression
leichtgradig, mittelgradig, schwergradig oder wechselnd?
Im Regelfall bedarf es für die Anerkennung der Berufsunfähigkeit mindestens einer mittelgradigen depressiven Episode. Leichtgradige depressive Episoden führen meistens nicht zur Berufsunfähigkeit. Schwergradige depressive Episoden dagegen meistens schon, allerdings auch dies oft nicht unproblematisch.
Man muss sich den individuellen Fall genau ansehen. Oft bestehen neben den Depressionen noch weiteren Diagnosen, z. B Angststörungen, Fatigue, somatoforme Störungen, etc
Da kann die Kombination aus unterschiedlichen Erkrankungen bzw Symptomen durchaus ausschlaggebend sein. Es gibt auch einige Möglichkeiten, die Chancen zu steigern, wenn Sie wegen einer depressiven Episode Ihren Beruf nicht mehr ausüben können.
Sind Sie mit einer schwergradigen Depression dann auf der sicheren Seite?
Leider nicht. Denn wenn Sie berufsunfähig wegen Depressionen sind, müssen Sie für die Feststellung der Berufsunfähigkeit meistens mit einer Begutachtung durch die Berufsunfähigkeitsversicherung rechnen und das ist oft die größte Hürde bei den Berufsunfähigkeitsfällen wegen Depressionen und anderer psychischer Erkrankungen. Der Gutachter sieht Sie einmal über einen gewissen (kurzen) Zeitraum. Sie haben vielleicht einen guten Tag oder der Gutachter nimmt Ihnen Ihre Beschwerdeschilderung einfach nicht ab. Auch bei Gutachtern menschelt es oder der Gutachter hätte gerne Folgeaufträge vom Versicherungsunternehmen. Oder die Validierungstests führen zu falschen Ergebnissen – auch das ist möglich.
Das Risiko, dass die Versicherung die Berufsunfähigkeitsrente nicht zahlt, ist bei psychischen Erkrankungen leider besonders hoch. Sie sollten daher die Berufsunfähigkeit nicht alleine beantragen, sondern mit Hilfe.
Mit meiner Hilfe steigen Ihre Chancen auf Erhalt der Berufsunfähigkeitsrente wegen Depressionen erheblich.
Was ich für Sie im Mandat tun kann:
- Sie erhalten Hilfe bei der Zusammenstellung der nötigen Unterlagen und beim Ausfüllen des Berufsunfähigkeits-Fragebogens
- Der BU-Antrag wird von mir mit allen Unterlagen beim Versicherer eingereicht. Ich übernehme die Korrespondenz
- Sie erhalten bei jedem Schritt Informationen, was gerade passiert und was wohl der nächste Schritt sein wird
- Alles läuft über meinen Tisch – also auch die Anfragen, die der Versicherer an Dritte (Ihre Ärzte, Krankenkasse, etc) stellt
- Sie werden von mir auf Begutachtungen vorbereitet. Falls es ein negatives Gutachten gibt, prüfe ich das und schaue nach Argumenten, die wir noch vortragen könnten oder ob wir ein Gegengutachten in Auftrag geben sollten / können
- Ich habe ein offenes Ohr für Sie und motiviere Sie, nicht aufzugeben
Viele BU-Renten werden auch deshalb nicht gezahlt, weil die Versicherten zu früh aufgeben. Das gilt besonders für die psychischen Erkrankungen.
Mit Hilfe wird dann alles ganz einfach?
Nein, leider nicht. Aber zumindest erträglicher.
Es wird leider nicht so sein können, dass Sie quasi „außen vor“ sind. Ich bin auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Die nervliche Belastung müssen Sie leider zusätzlich ertragen, da sich die Berufsunfähigkeitsanträge bei psychischen Erkrankungen oft sehr lange hinziehen.
Ich kann nicht garantieren, dass wir erfolgreich sein werden – manchmal ergibt sich die Berechtigung oder eben Nichtberechtigung eines Leistungsanspruches auch erst im Laufe des Verfahrens. Das gilt halt bei Depressionen ganz besonders, weil – wie eingangs erwähnt – die Gutachtesituationen oft nicht gut kalkulierbar sind. Ich versuche durch meine Arbeit die Gutachtensituationen möglichst zu vermeiden – das gelingt oft, aber leider eben nicht immer.
Je höher die versicherte Rente ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass Sie zu einer Begutachtung müssen.
Viele meiner Mandanten bestätigen mir im Anschluss an das Verfahren, dass sie es alleine nicht geschafft und vermutlich irgendwann aufgegeben hätten.
Zur Honorarkalkulation brauche ich einige wenige Unterlagen von Ihnen. Diese fordere ich nach Ihrer Kontaktaufnahme gezielt von Ihnen an.
1 Comment
Matthias Helberg · 25. Januar 2012 at 19:10
Hallo Frau Baumeister,
auch ich kann bestätigen, dass Leistungsfälle in der Berufsunfähigkeitsversicherung, die auf psychischen Erkrankungen beruhen, eine ‚ganz schöne‘ Herausforderung darstellen. Allerdings gibt es auch sehr eindeutige Fälle, z.B. wenn eine Erwerbsminderungsrente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung bereits bewilligt ist: Dann kann es auch bei der Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung zügig und problemlos funktionieren. Für die wirklich ’schweren Brocken‘ ist es schön zu wissen, dass man auf Ihren fachlichen und medizinischen Sachverstand bauen kann. In diesem Sinne: Weiterhin viel Erfolg im Einsatz für Ihre Mandantinnen und Mandanten!
Schöne Grüße aus Osnabrück
Matthias Helberg
– Versicherungsmakler –
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