Arbeitgeberfragebogen bei Berufsunfähigkeit


Nach meinen Berichten zu den Fragebögen für den Versicherungsnehmer und den Fragebögen für den Arzt, widme ich diesen Artikel nun den Fragebögen für den Arbeitgeber.

Fragebogen Arbeitgeber

Einige Versicherer verschicken „fast eine Tonne“ Papier für die Anmeldung der Berufsunfähigkeit und sie lassen sich immer mehr einfallen. Nun also auch einen separaten Fragebogen für den Arbeitgeber.

Glücklicherweise fordern diesen die meisten Versicherer nicht an, denn das ist nicht „ohne“.

Um was geht es bei dem Arbeitgeberfragebogen?

Ihr Arbeitgeber soll in einem mehrseitigen Formular bestimmte Fragen zu Ihrer Tätigkeit ausführen. Die Fragestellung überschneidet sich teilweise mit den Fragen aus dem Fragebogen für Sie. Hier lauert möglicherweise auch schon die erste Falle.

Der redliche und vertrauensvolle Versicherungsnehmer neigt nach meiner Erfahrung dazu, die Fragebögen so hinzunehmen, wie sie sind. Alle Lücken werden brav ausgefüllt und zwar genau in dem Umfang, wie der Platz es zulässt. Bei Ankreuzmöglichkeiten wird nur aus der vorgegebenen Auswahl gewählt ohne eigene Ideen einzubringen. Und das Arbeitgeberformular wird halt einfach übergeben. Schließlich informiert der Versicherer ja mehrseitig darüber, was alles passieren kann und wird, wenn man dieses oder jenes nicht oder nicht ausreichend erledigt.

Auch ein wohlwollender Arbeitgeber kann mit dem Ausfüllen des Formulars mehr Schaden anrichten als nutzen, denn auch der Arbeitgeber ist in der Regel kein Experte für Berufsunfähigkeits-Leistungsfälle. Und über die Arbeitgeber, die sich insgeheim schon lange über Ihre langwierige Erkrankung ärgern, reden wir besser gar nicht erst.

Und nun?

Einfach so das Formular nicht ausfüllen zu lassen, ist leider keine Lösung. Der Versicherer wird sich dann (möglicherweise durchaus berechtigt) auf Ihre Mitwirkungspflichten berufen und keine Leistung erbringen.

Im Einzelfall muss man entscheiden, wie man weiter vorgeht. Der Weg sieht bei einem guten / wohlwollenden Arbeitsverhältnis natürlich anders aus, als wenn Sie Streit mit Ihrem Arbeitgeber haben oder Ihr Arbeitgeber vielleicht auch noch gar nicht weiß, dass voraussichtlich nicht mehr wiederkommen werden.

In meinen Fällen wird dieses Thema stets individuell und strategisch bestmöglich besprochen und die weitere Vorgehensweise abgestimmt.

Hätten Sie gerne ein Beratungsangebot?

Dann treten Sie doch bitte unverbindlich mit mir in Kontakt. Ich werde einige Unterlagen von Ihnen brauchen, damit ich das Honorar festlegen kann. Bitte beachten Sie, dass ich nur Komplettmandate annehme, die ich über das ganze außergerichtliche Verfahren begleite. Isoliert zum Arbeitgeberfragebogen berate ich leider nicht.



Angela Baumeister

gebürtige Düsseldorferin, mit Leib und Seele seit 2009 in eigener Kanzlei als Rechtsdienstleisterin (Versicherungsberaterin) tätig. Schwerpunkte: Berufsunfähigkeit Rentenanspruch und Invalidität. Weitere Infos? Gerne: Mehr über Angela Baumeister erfahren Oder anrufen: +49 (0)2154 9534770

2 Comments

Markus Rieksmeier · 3. Februar 2014 at 20:14

Arbeitgeber-Fragebogen wg. BU-Leistungsantrag?

Ich bin seit 31, 5 Jahren in dem Geschäft, aber von AG-Fragebogen wusste ich nichts.

Angela Baumeister · 3. Februar 2014 at 20:18

Man lernt halt nie aus 😉

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert