Anzeigepflichtverletzung ist kein Spaß…
… schreibt der Versicherungsmakler Sven Hennig heute zum Thema Gesundheitsfragen richtig beantworten.
Und damit hat er vollkommen recht! Anzeigepflichtverletzung ist nämlich bierernst. Sie riskieren Ihren Versicherungsschutz!

Es ist grundsätzlich und ausnahmslos alles anzugeben, wonach der Versicherer in seinem Antragsformular fragt, wenn Sie keine Anzeigepflichtverletzung begehen wollen.
Und die Kleinigkeit, die ich letztens vor ein paar Monaten hatte?
Die Gewichtung übernimmt ausschließlich der Versicherer. Nicht Sie. Nicht ich. Nicht der Versicherungsvermittler. Nur der Riskoprüfer entscheidet, welche Behandlungen/Erkrankungen für das Unternehmen bedeutungslos sind und welche nicht.
Also geben Sie auch Behandlungen wegen Husten, Schnupfen, Heiserkeit und Co. an, wenn Sie nach den Behandlungen der letzten 3 Jahren gefragt werden.
Wenn Ihnen ein Versicherungsvermittler rät, Fragen bewusst falsch anzugeben:
Setzen Sie ihn vor die Türe!
Bei dem Satz: „Das müssen Sie nicht angeben, das interessiert den Versicherer nicht“ sollten alle Alarmglocken schrillen. Im Zweifelsfall lassen Sie sich eine solche Aussage schriftlich bestätigen und holen sich eine Zweitmeinung ein.
Für dieses Beratungsthema stehe ich leider nicht zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Vertragsabschluss an den Versicherungsvermittler oder zum Beispiel an Herrn Hennig.
Wenn Sie noch etwas mehr zum Thema lesen möchten, kann ich Ihnen noch meinen Artikel zum § 19 VVG sehr ans Herz legen.
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