Abfindungserklärungen Unfall Invalidität:
Vorsicht ist geboten. Unterschreiben Sie nicht vorschnell!
Sie haben eine Abfindungserklärung zur Ihrer Unfall-Invalidität von Ihrer Unfallversicherung erhalten?
Bitte nicht voreilig unterschreiben!
Unterschreiben Sie bitte nicht voreilig die Abfindungserklärung. Lassen Sie sich vor allen Dingen nicht unter Druck setzen. Fristen müssen allerdings sehr wohl beachtet werden! Oft wird Ihnen eine solche Abfindungserklärung in der Invalidität vorgelegt, weil der Versicherer Ihren Fall schnell erledigen will. Das Angebot ist dabei meistens nur begrenzte Zeit gültig.
Die Folgen Ihrer Unterschrift:
Unterschriebene Abfindungserklärungen sind rechtlich bindend und unwiderrufbar. Auch bei Verschlechterung Ihres unfallbedingten Gesundheitszustandes haben Sie keine Chance im Nachhinein eine höhere Leistung zu bekommen. Meistens werden solche Dokumente bei der Unfall-Invalidität nach dem 1. oder 2. Unfalljahr vorgelegt – also noch ein bis zwei Jahre Zeit, dass sich Ihr Gesundheitszustand ändern können. Negativ ändern könnte.
Können Abfindungserklärungen trotzdem sinnvoll sein?
In einigen Fällen kann die Regulierung gegen eine Abfindungserklärung durchaus sinnvoll sein. In vielen Fällen sind sie jedoch eher nachteilig für den Versicherten.
Sinnvoll sind sie im Bereich der Invalidität dann, wenn es zum Beispiel nur um sehr geringe Verletzungsfolgen geht (beispielsweise Finger- oder Zehenverletzungen). Der Versicherer spart sich Gutachterkosten und Sie bekommen unbürokratisch Ihr Geld. Oft geht es bei derartigen Verletzungen (wenn es nicht schwerwiegende Verletzungen sind) oft nur um wenige hundert Euro. Da kann das schon sinnvoll sein eine Abfindung zu unterschreiben.
Ob man sich für oder gegen die Unterschrift auf der Abfindung entscheidet, muss immer im Einzelfall betrachtet werden. Eine Beratung ist wegen der Endgültigkeit der Entscheidung dringend angeraten.
Möchten Sie, dass ich Ihren Fall überprüfe?
Treten Sie hierzu unverbindlich mit mir in Kontakt und schildern mir Ihren Fall. Ergänzend hierzu werde ich einige Unterlagen von Ihnen anfordern und dann ein Beratungsangebot unterbreiten. Erst wenn Sie das Beratungsangebot annehmen, wird das Mandat kostenpflichtig.