Oder wenn der BdV Fake-News verbreitet


Auch der Bund der Versicherten lässt sich vom Hype um „50 Shades of Grey“ anstecken, verbreitet aber dann „50 Shades of Blödsinn“

Pressemitteilung BdV „Fesselnde Versicherungslektüre“

Bei dem Thema könnte es fast entschuldbar sein, wenn der Verfasser zu abgelenkt und der Wunsch Vater des Gedanken war, denn dort heißt es:

Die private Unfallversicherung zahlt, wenn Versicherte durch einen Unfall einen bleibenden körperlichen Schaden erleiden. Wenn sich Romanfigur Anastasia Steele zum Beispiel durch zu heftiges Fesseln einen Arm bricht und somit eine Invalidität nachbleibt, zahlt die Unfallversicherung eine entsprechende Summe. Auch die Kostenübernahme bei kosmetischen Operationen kann Bestandteil der Unfallversicherung sein – ein Blick in die Besonderen Versicherungsbedingungen bringt Klarheit. Bleibt durch einen sanften Peitschenhieb eine Narbe im Gesicht, übernimmt der Versicherer die mit der Operation und der klinischen Behandlung im Zusammenhang stehenden Kosten.

Das ist allerdings Blödsinn!

Versicherung Fail

Und weil das der BdV schreibt, wird es gleich vielfach geteilt, weiterverbreitet und ungefiltert übernommen, z.B. bei Pfefferminzia, Tagesbriefing, Finanznachrichten und viele mehr.

So geht „Stille Post“.

Wenn ich das mal kurz unterbrechen darf?

Natürlich gibt es dann im Zweifelsfall *kein* Geld von der Unfallversicherung.

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung fallen autoerotische Handlungen unter den Ausschlusstatbestand „Heilmaßnahme/Eingriffe“.
Ergänzung vom 28.02.2015 – natürlich sind hierbei nicht die autoerotischen Handlungen an sich gemeint, sondern nur diese, die zu einer Gesundheitsschädigung führen. Ich dachte, das wäre klar, weil es ja nun sonst auch nichts für die Unfallversicherung zu regulieren gäbe.

Daneben könnte man aber zusätzlich noch infrage stellen, ob die Gesundheitsschädigung wirklich unfreiwillig eingetreten ist (Erfüllung des Unfallbegriffes) oder ob bei derartigen Spielen ein Verletzungsrisiko billigend in Kauf genommen wird/wurde. Das ist sicherlich eine Einzelfallbetrachtung.

Nun haben wir schon zwei mögliche Ablehnungsgründe für den Versicherer.

Die Chancen stehen also eher schlecht für eine Leistung aus der Unfallversicherung.

Und ja, diese Fälle gibt es in der Tat sehr häufig. Leider auch Invaliditäts- und sogar Todesfälle.

Also: Passen Sie auf sich auf. Trotzdem oder gerade weil 😉

Ergänzung vom 28.02.2015: Ich habe versucht, beim BdV eine Richtigstellung zu erwirken. Das Ergebnis können Sie hier nachlesen.


Angela Baumeister

gebürtige Düsseldorferin, mit Leib und Seele seit 2009 in eigener Kanzlei als Rechtsdienstleisterin (Versicherungsberaterin) tätig. Schwerpunkte: Berufsunfähigkeit Rentenanspruch und Invalidität. Weitere Infos? Gerne: Mehr über Angela Baumeister erfahren Oder anrufen: +49 (0)2154 9534770

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