Angela Baumeister – Versicherungsberater in Kaarst

Honorar

05.06.09

Beratungshonorar

Die Höhe des Honorars hängt im Wesentlichen von Ihrem Anliegen und dem Umfang Ihres Beratungsbedarfes ab.

Da ich bei dem Testlauf im Bereich der PKV-Tarifwechsel die Erfahrung machen durfte, dass es den meisten Mandanten lieber ist, ein festes Honorar zu zahlen als einem ungewissen Zeitaufwand bei Zahlung eines Stundensatzes gegenüber zu stehen, biete ich für die Beratungen, die sich dafür gut hierfür eignen Pauschalhonorare an. Die Pauschalhonorare umfassen einen vorher festgelegten Beratungsumfang unabhängig von der Beratungszeit. Erst wenn dieser Beratungsumfang überschritten wird, wird die weitergehende Beratung nach Stundensatz abgerechnet. Viele Beratungsthemen eignen sich auch gut dafür, diese in mehrere Beratungsschritte einzuteilen, so dass auch die dazugehörigen Pauschalhonorare entsprechend gestaffelt sind und jeweils nur bei weiterem Beratungsbedarf vom Mandanten gebucht werden können.

Bitte schildern Sie mir unverbindlich und kostenfrei Ihr Anliegen, ich werde dann prüfen, ob Ihr Mandat für ein Pauschalhonorar geeignet ist und welche Pauschale ich erheben würde.

Bei Aufträgen, die für ein Pauschalhonorar nicht geeignet sind, erfolgt eine Zeitvergütung durch Sie. Der Stundensatz beträgt 130,00 € inkl. 19% Mehrwertsteuer. Abgerechnet wird im 1/4 Stunden-Takt, hierbei zählt die angefangene Viertelstunde. Auslagen sind gesondert zu vergüten.

Damit die Kosten für Sie transparent bleiben, rechne ich die geleisteten Stunden nach jedem Arbeitsschritt bzw. zum Monatsende direkt ab. So behalten Sie den Überblick über die laufenden Kosten.

Beratungsbeispiele zu Beratungen zur Privaten Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und Leistungsvertretungen finden Sie in meinen Blog-Beiträgen.

In der Rechts- bzw. Schadenvertretung hängt mein Honorar vom Gegenstandswert und vom Auftragsvolumen ab. In aller Regel treffe ich hier individuelle Honorarvereinbarungen, die aber durchaus auch aus Pauschalen bestehen können.

Bedenken Sie bitte, dass Lücken im Versicherungsschutz, der vorschnelle Wechsel Ihrer Versicherung, mangelhafte Verträge, Fehler bei der Antragstellung und der Verzicht auf Prüfung Ihrer Leistungsansprüche wesentlich teurer werden können, als ein einmaliges Beratungshonorar.