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	<title>Angela Baumeister - Versicherungsberater in Kaarst</title>
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		<item>
		<title>Berufsunfähigkeit &#8211; psychische Erkrankungen &#8211; Depression</title>
		<link>http://www.versicherungsberaterin.net/wordpress/2011/12/berufsunfahigkeitsversicherung-psychische-erkrankungen-depression/</link>
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		<pubDate>Thu, 15 Dec 2011 09:48:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Berufsunfähigkeit]]></category>

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		<description><![CDATA[Gerade die psychischen Erkrankungen sind immer häufiger der Grund dafür, dass Versicherte ihre Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen müssen.
Leider sind aber gerade diese Leistungsfälle oft sehr schwer durchsetzbar und langwierig.
Woran liegt das? &#8211; Psychische Erkrankungen sind oft schwer greifbar. Nicht selten müssen sich depressive Menschen selbst vom nahen Umfeld Sprüche gefallen lassen, wie: &#8220;Stell dich nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gerade die psychischen Erkrankungen sind immer häufiger der Grund dafür, dass Versicherte ihre Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen müssen.</p>
<p>Leider sind aber gerade diese Leistungsfälle oft sehr schwer durchsetzbar und langwierig.</p>
<p>Woran liegt das? &#8211; Psychische Erkrankungen sind oft schwer greifbar. Nicht selten müssen sich depressive Menschen selbst vom nahen Umfeld Sprüche gefallen lassen, wie: &#8220;Stell dich nicht so an&#8221;, &#8220;Kopf hoch, wird schon&#8221;, &#8220;Du musst einfach nur mal&#8230;.&#8221;</p>
<p>Tja, aber &#8220;einfach nur mal eben&#8221;, lässt sich für einen Erkrankten nun einmal schwer bis unmöglich umsetzen. Seltsamerweise sagt aber niemandem einem Menschen mit Gipsbein &#8220;Du musst halt nur mal eben laufen&#8221;.</p>
<p>Nicht anders geht es den Versicherern offensichtlich beim Umfang mit den Versicherten. Da werden die Versicherten als Simulanten hingestellt. Da wird &#8220;angeboten&#8221;, der Versicherte solle doch bitte &#8220;nur mal eben eine Pille einwerfen&#8221; und Aussagen von behandelnden Ärzten werden als &#8220;na ja, der muss ja so etwas sagen, ist ja schließlich sein Patient.&#8221; Auch &#8220;schön&#8221; war die Aussage eines unabhängigen Gutachters in einem kürzlich abgeschlossenen Mandat:</p>
<p>&#8220;Zwischen den von dem Versicherten geklagten Beschwerden und ihrem Umfang ergaben sich Diskrepanzen dahingehend, als die Beschwerden ohne wesentlich erkennbaren Leidensdruck mitgeteilt wurden.&#8221;</p>
<p>Da fiel mir die Kinnlade fast auf den Schreibtisch. Immerhin wurde diesem Patienten von 3 (in Worten drei!) behandelnden Ärzten die Berufsunfähigkeit eindeutig und unmissverständlich bescheinigt.</p>
<p>Darauf hin argumentierte der Versicherer: &#8220;Bitte beachten Sie auch, dass ein neutraler Gutachter einen Versicherten unter anderen Gesichtspunkten betrachten muss, als der behandelnde Arzt <span style="color: #ff0000;">(Anmerkung: Es waren drei! Ärzte)</span> So ist es Aufgabe des behandelnden Arztes die Angaben des Patienten als wahr zu unterstellen und eine dementsprechende Therapie durchzuführen&#8221;.<span style="color: #ff0000;"> (Anmerkung: Ach so. Und wer nicht &#8211; Achtung Sarkasmus &#8211; mit Strick um dem Hals und heulend vor dem unabhängigen Gutachter sitzt, kann ja so krank gar nicht sein?)</span></p>
<p>Insgesamt war dieses Gutachten mehr als fragwürdig. Auf meinen diesbezüglichen Hinweis  an den Versicherer bekam ich folgende Antwort:</p>
<p>&#8220;Herr Dr. K. ist nicht nur Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, sondern auch ein überregional bekannter Fachmann bei der Beurteilung von Berufsunfähigkeitsfällen.&#8221; <span style="color: #ff0000;">(leicht ironische Anmerkung: Aha? Ja, dann! Ich kannte ihn bis dato nicht &#8211; aber wenn er natürlich überregional bekannt ist, dann kann er natürlich auch Schrottgutachten fertigen. Der ebenfalls mitgeteilte Umstand, dass er <em>auch</em> von der Sozialversicherung eingeschaltet wird, hat mich auch nicht wirklich überzeugt)</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Abgesehen davon, dass solche Aussagen ein heftiger Schlag ins Gesicht eines Betroffenen sind, überlegen Sachbearbeiter auch vielfach gar nicht, was solche langatmigen BU-Leistungsfälle und unverschämte Gutachteraussagen mit einem depressiven Menschen machen können. Der Versicherer soll dafür da sein, dass ihm in dieser Notsituation geholfen wird und nicht dafür, dass es dem Patienten im Leistungsfall noch schlechter geht.</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Die BU-Leistungsfälle bei psychischen Erkrankungen übt ihr bitte noch einmal, liebe Versicherer! Das fällt derzeit noch in die Kategorie &#8220;geht gar nicht&#8221;. Sicherlich ist es schwerer einen psychischen Leistungsfall zu beurteilen, als einen körperlichen. Dass eine eingehende Prüfung &#8211; auch im Interesse der Versichertengemeinschaft &#8211; erfolgen muss, sehe ich auch ein. Aber der Umgang, der Ton und die langatmige Bearbeitungsweise muss nicht sein. </span></p>
<p><span style="color: #000000;">Muss es sein, dass Gutachten direkt und ungefiltert an den Mandanten geschickt werden, obwohl ich als Bevollmächtigte bestellt war? Der Vorstand hat sich hierfür zwar entschuldigt, aber kann der Mandant sich davon etwas kaufen? Fehler passieren, klar. Nur habe ich selbst lange genug bei einem Versicherer gearbeitet, um zu wissen, dass es durchaus technische Möglichkeiten der Eingabe eines Rechtsvertreters gibt, so dass derartige Fehler nicht passieren müssen! Klassischer Fall von: Nicht ernst genommen? Wünsche des Versicherten total egal? Was ist eigentlich ein Versicherungsberater? </span></p>
<p>Diesen Leistungsfall konnte ich zwar durchsetzen, aber den Preis, den der Mandant für diese haarsträubende Bearbeitungsweise von Versicherer und Gutachter für diese Rente <span style="color: #ff0000;"><strong>gesundheitlich</strong></span> zusätzlich zum Beitrag zu zahlen hatte, ist m.E. viel zu hoch.</p>
<p>© Angela Baumeister<br />
Versicherungsberaterin / Versicherungsfachwirtin<br />
Ihre Expertin für Versicherungsrecht<br />
- Berufsunfähigkeitsversicherung – Private Krankenversicherung und Private Unfallversicherung -</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Unfallversicherung &#8211; Promillegrenzen nach Rechtsprechung</title>
		<link>http://www.versicherungsberaterin.net/wordpress/2011/12/unfallversicherung-promillegrenzen-nach-rechtsprechung/</link>
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		<pubDate>Thu, 15 Dec 2011 09:04:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Unfallversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Häufig lehnen Versicherer bei Erreichen eines bestimmten Promillewertes die Leistungspflicht pauschal ab. Der Versicherer muss das Vorliegen einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung beweisen. Das fällt ihm naturgemäß leichter, wenn eine Blutprobe entnommen wurde und ein entsprechend hoher Promillewert ermittelt wurde. So auch in einem kürzlich abgeschlossenen Mandat.
Der Mandant übergab den Vorgang seinem Anwalt. Dieser schloss sich der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Häufig lehnen Versicherer bei Erreichen eines bestimmten Promillewertes die Leistungspflicht pauschal ab. Der Versicherer muss das Vorliegen einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung beweisen. Das fällt ihm naturgemäß leichter, wenn eine Blutprobe entnommen wurde und ein entsprechend hoher Promillewert ermittelt wurde. So auch in einem kürzlich abgeschlossenen Mandat.</p>
<p>Der Mandant übergab den Vorgang seinem Anwalt. Dieser schloss sich der Rechtsauffassung des Versicherers an. Mehrfach betonte der Anwalt in seinem Anschreiben an den Mandanten die sehr geringen Erfolgsaussichten in diesem Fall.</p>
<p>Richtig ist, dass die Rechtsprechung einige Richt- und Grenzwerte festgelegt hat. In meinem Artikel <a title="Bewusstseinsstörung Alkohol" href="http://www.versicherungsberaterin.net/wordpress/2011/02/ausschluss-bewusstseinsstorungen-durch-alkohol/" target="_blank">&#8220;Bewusstseinsstörungen durch Alkohol&#8221;</a> habe ich bereits über diese Grenzen berichtet. Nichts desto trotz muss auch immer der Einzelfall genau geprüft und betrachtet werden.</p>
<p>Zu prüfen ist insbesondere: Wie war der genaue Unfallhergang? Gab es Ausfallerscheinungen? Wurden diese Ausfallerscheinungen ärztlich bestätigt? Bestätigt der Arzt in seinem Bericht das Vorliegen einer Bewusstseinsstörung? Wie ist die Konstitution des Versicherten? Wie regelmäßig ist der Alkoholkonsum? Wurde die Alkoholanalyse am Serum oder am Blut durchgeführt? Wenn am Serum durchgeführt, hat der Versicherer das Serum-Resultat auch auf den Promillewert umgerechnet? Wurde nur eine einzige Messung durchgeführt? Wenn ja, wurde dann auch der Sicherheitsabschlag in Abzug gebracht?</p>
<p>Nach Prüfung dieser wesentlichen Punkte kam ich schlussendlich zu einem anderen Prüfungsergebnis als der Rechtsanwalt.  Unbestritten lag ein hoher Promillewert vor. Unbestritten ist dieser auch regelmäßig geeignet eine alkoholbedingte Bewusstseinsstörung auszulösen. Unbestritten sprachen Unfallort und Unfallzeitpunkt gegen den Mandanten. Dennoch befand ich die Erfolgsaussichten in diesem Fall nicht so gering, wie der Rechtsanwalt.</p>
<p>Denn: Der Versicherer hat den Serum-Wert nicht umgerechnet. Es gab nur ein Messverfahren (was prozessual eher ungünstig für den Versicherer ist). Der Sicherheitsabschlag wurde nicht berücksichtigt und der erstbehandelnde Arzt verneinte das Vorliegen einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung. Der Beweis des Ausschlusses wäre für den Versicherer demnach nicht so ohne Weiteres möglich gewesen.  Hier wäre es bei einem Rechtsstreit im Wesentlichen wohl darauf angekommen, welchen Sicherheitsabschlag der Richter für angemessen hält. Wie glaubwürdig der Zeuge zum Unfallhergang eingestuft wird. Was eine konkrete Nachbefragung des Arztes ergeben hätte (schließlich war er beim Unfall nicht dabei und kann streng genommen weder bestätigen noch ausschließen, dass eine Bewusstseinsstörung vorgelegen hat). Das Risiko für beide Seiten zu gewinnen/zu verlieren schätzte ich daher eher mit 50/50 ein, mit tendenziell eher höherem Prozessrisiko beim Versicherer.</p>
<p>Dieser Vorgang war demnach bestens für einen außergerichtlichen Vergleich geeignet. Ein Telefonat mit dem Sachbearbeiter, ein kurzer Schriftwechsel mit der Darstellung meiner Bedenken gegen die Ablehnung und der Versicherer bot mehr als die Hälfte der Entschädigung als Vergleich an. Hiermit war der Mandant nach meiner Empfehlung auch einverstanden.</p>
<p><strong>Deshalb</strong>: Leistungsfälle Unfall gehören genau geprüft und nicht grob abgeschätzt. Was im Allgemeinen so gilt, muss nicht zwingend auch in Ihrem Fall gelten.  Lesen Sie hierzu gerne auch meinen <a title="Ablehnung HWS Distorsion" href="http://www.versicherungsberaterin.net/wordpress/2010/06/im-allgemeinen/" target="_blank">Artikel</a> über einen Fall einer Mandantin mit Ablehnungsbescheid nach HWS-Distorsion.</p>
<p>© Angela Baumeister<br />
Versicherungsberaterin / Versicherungsfachwirtin<br />
Ihre Expertin für Versicherungsrecht<br />
- Berufsunfähigkeitsversicherung &#8211; Private Krankenversicherung und Private Unfallversicherung</p>
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		</item>
		<item>
		<title>BU-Versicherung für Ärzte mit reduzierten Gesundheitsfragen</title>
		<link>http://www.versicherungsberaterin.net/wordpress/2011/11/der-bvvb-informiert-berufsunfahigkeitsversicherung-fur-arzte-mit-reduzierten-gesundheitsfrage/</link>
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		<pubDate>Mon, 28 Nov 2011 07:54:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[BVVB aktuell]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Bundesverband der Versicherungsberater (BVVB) informiert:
Befristet bis zum 31.12.2011 gibt es für Ärzte einen besonderen Berufsunfähigkeitsvertrag, der eine erleichterte Gesundheitsprüfung (nur zwei Gesundheitsfragen) vorsieht.
bvvb_aktuell_Berufsunfähigkeitsabsicherung für Ärzte_251111
© Angela Baumeister
Versicherungsberaterin / Versicherungsfachwirtin
Ihre Expertin für Versicherungsrecht
- Berufsunfähigkeitsversicherung – Private Krankenversicherung und Private Unfallversicherung -
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesverband der Versicherungsberater <a title="Bundesverband Versicherungsberater" href="http://www.bvvb.de" target="_blank">(BVVB)</a> informiert:</p>
<p>Befristet bis zum 31.12.2011 gibt es für Ärzte einen besonderen Berufsunfähigkeitsvertrag, der eine erleichterte Gesundheitsprüfung (nur zwei Gesundheitsfragen) vorsieht.</p>
<p><a href="http://www.versicherungsberaterin.net/wordpress/wp-content/uploads/2011/11/bvvb_aktuell_Berufsunfähigkeitsabsicherung-für-Ärzte_251111.pdf">bvvb_aktuell_Berufsunfähigkeitsabsicherung für Ärzte_251111</a></p>
<p>© Angela Baumeister<br />
Versicherungsberaterin / Versicherungsfachwirtin<br />
Ihre Expertin für Versicherungsrecht<br />
- Berufsunfähigkeitsversicherung – Private Krankenversicherung und Private Unfallversicherung -</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Altersvorsorge für Existenzgründer &#8211; Gastbeitrag von Holger Hinze</title>
		<link>http://www.versicherungsberaterin.net/wordpress/2011/11/altersvorsorge-fur-existenzgrunder-gastbeitrag-von-holger-hinze/</link>
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		<pubDate>Fri, 11 Nov 2011 09:10:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>

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		<description><![CDATA[In meinem Beitrag Versicherungen für Existenzgründer konnten Sie bereits lesen, welche Versicherungen für Sie wichtig sind.
Das Thema Altersvorsorge ist kein Themengebiet meiner Beratungsdienstleistung, aber dennoch natürlich wichtig für Sie als Existenzgründer. Ich freue mich daher sehr, dass ich meinen Berufskollegen, Holger Hinze, für einen Gastbeitrag gewinnen konnte, um die wesentlichen Informationen für Existenzgründer auch zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In meinem Beitrag <a title="Versicherungen für Existenzgründer" href="http://www.versicherungsberaterin.net/wordpress/2011/11/welche-versicherungen-braucht-ein-existenzgrunder-wirklich/" target="_blank">Versicherungen für Existenzgründer</a> konnten Sie bereits lesen, welche Versicherungen für Sie wichtig sind.</p>
<p>Das Thema Altersvorsorge ist kein Themengebiet meiner Beratungsdienstleistung, aber dennoch natürlich wichtig für Sie als Existenzgründer. Ich freue mich daher sehr, dass ich meinen Berufskollegen, Holger Hinze, für einen Gastbeitrag gewinnen konnte, um die wesentlichen Informationen für Existenzgründer auch zu diesem Themenbereich zur Verfügung stellen zu können. Natürlich kann auch Herr Hinze nur auszugsweise auf  das sehr komplexe Themengebiet eingehen. Das Thema Altersvorsorge ist genau, wie das Thema Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherung kein Thema, welches ein Laie im Alleingang angehen sollte. Zu groß ist die Gefahr, dass sie viel Geld verlieren. Lassen Sie sich daher unbedingt auch zu diesem Thema professionell und unabhängig beraten.</p>
<p style="padding-left: 90px;">_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________</p>
<p style="padding-left: 90px;"><strong>Gastbeitrag Holger Hinze zum Thema Altersvorsorge für Existenzgründer:</strong></p>
<p style="padding-left: 90px;">Jeder verbindet gedanklich etwas mit dem Begriff  &#8221;Altersvorsorge&#8221;. Der eine vielleicht eine auskömmliche Rentenzahlung oder Kapital, der andere wiederum eine bezahlte Immobilie, etc. In keinem Bereich der Finanzdienstleistungen gibt es eine derartige Angebotsvielfalt.</p>
<p style="padding-left: 90px;">Die erste „Amtshandlung“ für den Existenzgründer besteht darin, sich einen aktuellen Überblick über die gesetzlichen Rentenansprüche zu verschaffen.</p>
<p style="padding-left: 90px;">In einem zweiten Schritt wäre zu prüfen, ob möglicherweise sogar eine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung vorliegt. Vorrangig sind davon Künstler, Handwerker, Selbständige mit Dozententätigkeit und „Einzelkämpfer“ mit einem Hauptauftraggeber betroffen, um nur einige Berufsgruppen zu nennen. Die Feststellung, ob eine Versicherungspflicht vorliegt, übernimmt die GRV. Ein gerichtlich zugelassener Rentenberater kann bei Problemen mit der Statusfeststellung wertvolle Hilfe leisten.</p>
<p style="padding-left: 90px;">Sind diese Punkte abgearbeitet, kann der Bestand an bereits vorhandenen Altersvorsorgeverträgen geprüft werden. Lassen sich die Verträge an die neue Situation anpassen? Kann eine schon länger bestehende betriebliche Altersvorsorge privat übernommen und weitergeführt werden? Was passiert mit dem Riester-Vertrag? Diese und andere Fragen stellen sich und es passiert leider häufig, dass Altersvorsorgeverkäufer aus Eigeninteresse darauf keinerlei Rücksicht nehmen. Bevor unter Zeitdruck Versicherungslösungen vereinbart werden, empfiehlt sich die neutrale Beratung durch einen zugelassenen Versicherungsberater. Nur die Wenigsten sind sich über die Nachteile von Kapital,- oder steueroptimierten Basisrentenversicherungen (Rürup) im Klaren.</p>
<p style="padding-left: 90px;">Bei aller Wichtigkeit der Rententhematik wird darüber oft vergessen, für umsatzschwache Zeiten eine individuelle Liquiditätsreserve zu schaffen. Wird das nicht beachtet, werden oft langfristig abgeschlossene Altersvorsorgeverträge mit Verlusten aufgelöst. Offizielle Statistiken weisen seit Jahren für Lebens- und Rentenversicherungen mit 30 Jahren Laufzeit eine Stornowahrscheinlichkeit vor Ablauf von 75% aus.</p>
<p style="padding-left: 90px;">Gerade Verträge mit langfristigen Zahlungsverpflichtungen sollten deshalb in der Gründungsphase vermieden werden.</p>
<p style="padding-left: 90px;">_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________</p>
<p style="padding-left: 90px;">© Holger Hinze</p>
<p style="padding-left: 90px;">Versicherungsberater § 34e Abs.1 GewO<br />
Waditzer Weg 3<br />
02627 Kubschütz<br />
Telefon: 03591-604445<br />
Mail: <a href="mailto:versicherungsberatung@web.de" target="_blank">versicherungsberatung@web.de</a><br />
Homepage: <a title="Versicherungsberater Hinze" href="http://www.versicherungsberater-in-sachsen.de" target="_blank">www.versicherungsberater-in-Sachsen.de</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Welche Versicherungen braucht ein Existenzgründer wirklich?</title>
		<link>http://www.versicherungsberaterin.net/wordpress/2011/11/welche-versicherungen-braucht-ein-existenzgrunder-wirklich/</link>
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		<pubDate>Wed, 09 Nov 2011 14:02:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.versicherungsberaterin.net/wordpress/?p=1099</guid>
		<description><![CDATA[Zu diesem Thema gibt es oft und allerorts Vorträge, Seminare, Informationsveranstaltungen, etc. pp. von allen möglichen Institutionen. Ich selbst habe &#8220;spaßenshalber&#8221; einige solcher Veranstaltungen besucht. Während viele Veranstaltungen sicherlich informativ und qualitativ hochwertig sind, gibt es doch auch in diesem Bereich einige &#8211; freundlich formuliert &#8211; weniger gute.
Die eine oder andere Veranstaltung glich eher einer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zu diesem Thema gibt es oft und allerorts Vorträge, Seminare, Informationsveranstaltungen, etc. pp. von allen möglichen Institutionen. Ich selbst habe &#8220;spaßenshalber&#8221; einige solcher Veranstaltungen besucht. Während viele Veranstaltungen sicherlich informativ und qualitativ hochwertig sind, gibt es doch auch in diesem Bereich einige &#8211; freundlich formuliert &#8211; weniger gute.</p>
<p>Die eine oder andere Veranstaltung glich eher einer Verkaufsveranstaltung auf Kaffeefahrtniveau. Ich habe einige sehr gute Referenten erlebt, aber auch einige, die schon bei etwas detaillierten Rückfragen ins Schleudern gerieten. Ich habe Veranstaltungen erlebt, die wirklich informativ waren &#8211; aber auch solche, wo bei den Teilnehmern am Schluss der Veranstaltung mehr Fragezeichen über den Köpfen blinkten als vorher. Bei einigen Veranstaltungen wurde die Priorität auf die Bereitstellung von Werbematerial des referierenden Versicherungsvermittlers gelegt, statt auf den Informationsfluss, wegen dem alle Teilnehmer in erster Linie da waren.</p>
<p>Dabei ist das alles gar nicht so furchtbar kompliziert:</p>
<p style="text-align: center;"><strong><span style="color: #ff0000;">Motto: Pflichtversicherung vor Risikoabsicherung vor Altersvorsorge.</span></strong></p>
<p><strong>1. Pflichtversicherung</strong></p>
<p>a) <strong>Krankenversicherung</strong> &#8211; hier stellt sich für viele Existenzgründer die Frage: Wechsle ich nun in die PKV? Mein Rat: Lassen Sie es zunächst. Bleiben Sie mindestens drei Jahre in der GKV.<br />
<span style="text-decoration: underline;">Ausnahme:</span> Sie können zu Beginn der Selbständigkeit bereits mehr oder weniger sicher sagen, dass die Selbständigkeit a) <strong>dauerhaft</strong> erfolgreich sein wird und b) bereits sehr erfolgreich starten wird (eventuell gibt es schon einen festen Kundenstamm, Großaufträge, etc.)<br />
Wenn Sie schon im ersten Geschäftsjahr mit ordentlichen Gewinnen rechnen können, kann über einen Wechsel in die PKV natürlich nachgedacht werden. Lesen Sie hierzu bitte auch meinen Beitrag  <a title="Wechsel GKV in PKV" href="http://www.versicherungsberaterin.net/wordpress/2010/06/wechsel-von-gkv-in-pkv/" target="_blank">Wechsel von der GKV in die PKV</a>. Grundsätzlich rate ich Selbständigen nur dann zu einem Wechsel in die PKV, wenn diese zumindest ansatzweise auch die Voraussetzung erfüllen, die für Angestellte gelten (Gehalt über JAEG)</p>
<p>b) <strong>Kraftfahrthaftpflichtversicherung</strong> &#8211; diese ist natürlich für jeden ein Muss, der ein Fahrzeug zulässt. Egal ob gewerblich oder privat.  Über den Abschluss einer Voll- oder Teilkaskoversicherung kann der Versicherte selbst entscheiden. Wenn Sie ein Fahrzeug finanzieren oder leasen, wird jedoch vom Kreditgeber/Leasingpartner in der Regel eine Vollkaskoversicherung incl. Teilkasko verlangt. Dann ist die Kasko natürlich auch für Sie Pflicht. Ansonsten können Sie es vom Alter und Wert des Fahrzeuges abhängig machen, ob sich eine Kaskoversicherung für Sie überhaupt lohnt. Die Haftpflicht brauchen Sie jedoch zwingend. Es gibt gravierende Unterschiede in den Vertragsbedingungen. Nicht alleine der Preis sollte daher das Kriterium sein.<br />
<span style="color: #ff0000;">Achtung:</span> Wenn Sie Ihr bisher privat genutztes Fahrzeug nun auch oder sogar überwiegend gewerblich nutzen, vergessen Sie nicht, Ihren aktuellen Versicherer hierüber zu informieren.</p>
<p>c) <strong>Haftpflichtversicherung </strong>- für einige Berufe (z.B. Versicherungsberater, Rechtsanwalt, Steuerberater, Ärzte) ist die Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung. Für die meisten Berufe ist sie jedoch eine freiwillige Versicherung. Dennoch lasse ich diese Absicherung gerne komplett bei den Pflichtversicherungen stehen, weil eine solche Absicherung unbedingt zu empfehlen ist. Es gibt aber unterschiedliche Arten der Haftpflichtversicherung, die für Existenzgründer in Frage kommen: Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht, ggf. auch Grundbesitzerhaftpflicht. Wer nun welchen Vertrag (oder gar mehrere Verträge) braucht, ist individuell sehr unterschiedlich.<br />
<span style="color: #ff0000;">Tipp:</span> Sind Sie in einem Berufsverband bzw. können Sie in einen solchen eintreten? Über solche Verbände gibt es gerade für den Bereich der Haftpflichtversicherungen speziell auf den Beruf zugeschnittene Konzepte in guten und meistens preisgünstigen Rahmenverträgen. (vergleichen schadet natürlich trotzdem nicht)<br />
Achten Sie dann auch darauf, ob in Ihren betrieblichen Verträgen die private Haftpflicht eingeschlossen ist und welchen Umfang diese dann hat. Möglicherweise können Sie dann Ihren aktuellen Privathaftpflichtvertrag kündigen. Die inkludierten Privathaftpflichtverträge haben aber oft einen geringen Leistungsumfang als die separaten Verträge. Hier kann man aber ggf. mit der Gesellschaft verhandeln, dass durch einen kleinen Mehrbeitrag der private Schutz den eigenen Wünschen angepasst wird. Viele Firmeninhaber zahlen jahrelang privat- und betriebliche Haftpflicht, obwohl in den betrieblichen Verträgen die Privathaftpflicht oft enthalten ist.</p>
<p><strong>2. Risikoabsicherung</strong></p>
<p><span style="color: #ff0000;"><strong>Bei der Risikoabsicherung gilt das Motto: Eigenen Körper/Arbeitskraft vor materieller Risikoabsicherung.</strong></span><br />
In der Praxis ist es aber leider häufig umgekehrt, so dass viele Versicherte ihr Hab und Gut besser versichert haben, als ihre Gesundheit.</p>
<p>a)<strong> Berufsunfähigkeitsversicherung</strong> &#8211; wichtigster Vertrag zur Absicherung der Arbeitskraft. Hiermit sichern Sie Ihre Existenz, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Egal, ob durch Krankheit oder Unfall. Die Auswahl der richtigen BU-Versicherung ist allerdings nicht im Alleingang zu empfehlen. Besonders dann nicht, wenn Sie mit mehreren Partnern einen Betrieb gründen (Umorganisationsklauseln für Selbständige) Aber auch der &#8220;Einzelkämpfer&#8221; bleibt möglicherweise nicht für immer alleine.  Es ist doch mehr als schade, wenn Sie viele Jahre Beiträge zahlen und im Leistungsfall leer ausgehen.<br />
Lesen Sie hierzu gerne auch meinen Artikel  <a title="Wahl der Berufsunfähigkeitsversicherung" href="http://www.versicherungsberaterin.net/wordpress/2010/06/wahl-der-berufsunfahigkeitsversicherung/" target="_blank">Wahl des Berufsunfähigkeitsversicherers</a>. Nicht für jeden ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung machbar oder bezahlbar. Dann sollte man sich über alternative Möglichkeiten unterhalten.</p>
<p>b) <strong>Krankentagegeldversicherung</strong> &#8211; wenn keine gesundheitlichen Gründe gegen einen Vertragsabschluss sprechen, ist eine solche Absicherung für Existenzgründer unbedingt zu empfehlen und zwar so lange Sie gesund sind. Um Beiträge gering(er) zu halten, kann man zunächst ein geringeres Tagegeld versichern oder ein größere Karenzzeit festlegen. Hierbei ist aber dann darauf zu achten, dass es eine Anpassungsmöglichkeit ohne neue Gesundheitsprüfung gibt, wenn der Betrieb später einmal richtig gut läuft. <span style="color: #ff0000;">Achtung:</span> Es klafft häufig eine Absicherungslücke zwischen BU- und KT-Absicherung. Bei einer Beratung sollte das dringend thematisiert werden. (Krankentagegeldversicherung ist im Übrigen bitte nicht zu verwechseln mit einer Kranken<strong>haus</strong>tagegeldversicherung)</p>
<p>c)<strong> Unfallversicherung</strong> &#8211; diese ist ebenfalls empfehlenswert. Oft wird argumentiert, dass die BU ja für Unfall <span style="text-decoration: underline;">und</span> Krankheit einspringt. Das ist richtig. Aber Sie erhalten im Normalfall keine <strong>größere </strong>Kapitalauszahlung. Nach einem folgenschweren Unfall sind aber häufig größere Ausgaben notwendig, z.B. Umzug, behindertergerechter Umbau des Betriebes, vielleicht muss Ihr(e) (Ehe)Partner(in) den Job vorübergehen aufgeben, etc.pp.<br />
Wenn Sie eine BU-Versicherung und Krankentagegeldversicherung haben, dann können Sie eine geringe Summen wählen. Der Jahresbeitrag ist dann mehr als erschwinglich. Sofern eine BU/KT-Absicherung nicht möglich (bezahlbar) ist, dann müsste die Summe entsprechend höher sein. Wichtige Kriterien für den Vertragsabschluss einer Unfallversicherung sind dann noch: Höhe der Versicherungssumm, Progression/Mehrleistung, Zusatzleistungen, Bedingungswerk. Die Wahl der richtigen Unfallversicherung ist nicht ganz so kompliziert, wie die Wahl der richtigen Berufsunfähigkeitsversicherung. Dennoch sollten Sie auch für diesen Abschluss keinen Alleingang starten.</p>
<p>Falls Sie nicht sowieso BG-pflichtig sind, sollten Sie eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung überdenken. Hierbei geht es dann weniger um die BG-Rente, die Sie nach einem Arbeitsunfall beziehen könnten, sondern um die medizinische Behandlung (Rehabilitation) nach einem Arbeitsunfall.</p>
<p>d) <strong>Risikolebensversicherung</strong> &#8211; für kinderlose Singles eher zu vernachlässigen. Für die Absicherung von Hinterbliebenen jedoch äußerst wichtig. Besonders dann, wenn Sie nicht schuldenfrei sind, kleine Kinder im Haushalt leben und der Ehepartner nicht oder eingeschränkt berufstätig ist. Zur Risikolebensversicherung finden Sie <a title="Risikolebensversicherung" href="https://plus.google.com/u/0/b/101585740294624196606/101585740294624196606/posts" target="_blank">weitere Infos unter meinem google+ Account</a> und in dem dortigen Zeitungsartikel der Westdeutschen Zeitung. Zusatz-Info: Schließen Sie bitte reine Risikolebensversicherungen ab und verzichten Sie möglichst auf die Kombination aus Risikoabsicherung und Sparen. Selbst wenn Sie eine Risikolebensversicherung in Kombination mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abschließen (was durchaus Sinn machen kann) sollten Sie zwei Verträge abschließen. 1. Kombination RisikoLV+BUZ mit geringstmöglicher Todesfallsumme und 2. Risikolebensversicherung mit bedarfsgerechter Todesfallsumme.</p>
<p>e) <strong>Geschäftsversicherungen</strong> &#8211; hier kommt es wirklich sehr auf den Einzelfall an, was ein Existenzgründer braucht oder worauf er ggf. (erstmal) verzichten kann. Sind z.B. wertvolle Arbeitsmaschinen im Einsatz, dann sollten Sie über eine Geschäftsinhaltsversicherung nachdenken. Das ist sozusagen die Hausratversicherung für Betriebe. Für Freiberufler/Gewerbetreibende, die von zu Hause aus arbeiten und die außer PC und etwas Zubehör keine kostspieligen Arbeitsgeräte benötigen, lohnt sich aber auch ein Blick in die bestehende Hausratversicherung. Ggf. sollte ein Versichererwechsel überdacht werden, wenn es aktuell nicht passt. Es gibt nämlich durchaus einige Tarife, die bis zu einem bestimmten Betrag und unter bestimmten Voraussetzungen auch die beruflich genutzten Gegenstände/Geräte des Firmeninhabers im Home-Office mit versichern. Wenn Sie mit den Beträgen hinkommen und die bedingungsgemäßen Voraussetzungen soweit erfüllen, ist dies auf jeden Fall die kostengünstigere Variante. Ansprechen sollte man ebenfalls die Notwendigkeit (oder auch Nutzlosigkeit) einer Elektronikversicherung und/oder Betriebsunterbrechungsversicherung. Je größer der Betrieb, je teurer die Arbeitsgeräte, desto eher sollte man sich versichern. Falls Sie Eigentümer Ihrer Geschäftsräume sind, müssen Sie natürlich auch über die entsprechende Absicherung des Gebäudes nachdenken. Als Mieter eines Ladenlokals mit großer Fensterfront sollte die Glasversicherung eine Rolle spielen. Eine Beratung durch einen Gewerbespezialisten sollte dann erfolgen, wenn Sie eine größere Firma gründen.</p>
<p>f) <strong>Rechtsschutzversicherung</strong> &#8211; gehört in der Regel eher zu den Luxusversicherungen. Bevor Sie eine solche Versicherung abschließen, sollten Sie wissen: 1. Haftpflichtversicherungen sind auch passive Rechtsschutzversicherungen, d.h. auch über diese Verträge werden unberechtigte Ansprüche abgewehrt. 2. Wer einen Prozess gewinnt, bekommt auch von der Gegenseite die Kosten erstattet (mit Ausnahme von Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht; damit haben Sie aber nichts mehr zu tun, wenn Sie nicht selbst Arbeitgeber werden) 3. Auch die Rechtsschutzversicherung prüft vor Erteilung der Deckungszusage die Erfolgsaussichten. Einen hoffnungslosen Fall, den sie aber sturköpfig dennoch vor Gericht austragen wollen, werden Sie auch trotz Rechtsschutzversicherung alleine bezahlen müssen. Dagegen steht: Recht haben heißt nicht automatisch auch Recht bekommen. Gefühltes Recht ist oft nicht deckungsgleich mit tatsächlichem Recht. Ohne versicherungsberaterliche und/oder anwaltliche Beratung ist die Einschätzung für einen Laien oft schwierig. Aber auch die Prüfung solcher Vorgänge kostet erst einmal Geld. Viele Streitigkeiten enden in Vergleichen, was sich auch auf die Kostenverteilung auswirkt. Firmenrechtsschutzverträge sind teuer. Wenn Sie die Versicherung viele Jahre nicht brauchen, haben Sie möglicherweise bereits mehrere Erstberatungen und/oder  Prozesse selber finanziert. Rechtsschutzverträge haben oft auch einige Deckungslücken &#8211; und das sind nicht gerade selten genau die Lücken, die der Existenzgründer eigentlich abdecken wollte. Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung steht in der Priorität recht weit unten &#8211; wenn Sie sich jedoch dafür entscheiden, dann lassen Sie sich hier bitte auch von einem Firmenspezialisten beraten.</p>
<p><strong>3. Altersvorsorge</strong></p>
<p>Mit diesem komplexen Themenbereich befasse ich mich selbst in meinen Beratungen überhaupt gar nicht. Ich werde versuchen, einen Kollegen/eine Kollegin mit diesem Spezialgebiet für einen Gastbeitrag zu gewinnen.</p>
<p style="padding-left: 90px;"><span style="color: #ff0000;">Ergänzung 11.11.2011:</span> Mein Kollege <a title="Versicherungsberater Hinze" href="http://www.versicherungsberater-in-sachsen.de" target="_blank">Holger Hinze</a>, Versicherungsberater aus Kubschütz, war so freundlich kurzfristig einen Gastbeitrag zu diesem Thema zu schreiben.<br />
Im <a title="Altersvorsorge für Existenzgründer" href="http://www.versicherungsberaterin.net/wordpress/2011/11/altersvorsorge-fur-existenzgrunder-gastbeitrag-von-holger-hinze/" target="_blank">Beitrag Altersvorsorge für Existenzgründer</a> können Sie diesen Gastbeitrag als Ergänzung zu meinen Ausführungen nun lesen.</p>
<p>Die meisten Existenzgründer müssen erst einmal Abstriche in der Absicherung machen. Schließlich wollen Sie nicht nur für die Versicherungsgesellschaften arbeiten. Die Prioritäten sollten Sie nach meiner Empfehlung gem. obiger Reihenfolge setzen und diese ggf. nach unten hin abarbeiten. Im Einzelfall kann die Reihenfolge natürlich variieren. Das ist u.a. davon abhängig, wie groß der Betrieb ist, ob und in welcher Höhe Kredite aufgenommen werden mussten, ob es (staatliche) Unterstützung gibt, wie die sonstigen privaten familiären und finanziellen Verhältnisse sind, usw. Dieser Beitrag kann daher keine persönliche Beratung ersetzen, sondern lediglich eine erste Orientierung geben.</p>
<p>© Angela Baumeister<br />
Versicherungsberaterin / Versicherungsfachwirtin<br />
Ihre Expertin für Versicherungsrecht<br />
- Berufsunfähigkeitsversicherung &#8211; Private Krankenversicherung und Private Unfallversicherung -</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Wirtschaftswoche &#8211; Versicherung für die Familie</title>
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		<pubDate>Tue, 08 Nov 2011 13:40:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Presse]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Interview wurde geführt mit Martin Gerth.

Den kompletten Artikel können Sie auf der Homepage der Wirtschaftswoche nachlesen.
Eine kurze Stellungnahme meinerseits finden Sie auf meiner neuen Firmenseite bei Google+
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Interview wurde geführt mit Martin Gerth.</p>
<p><a href="http://www.versicherungsberaterin.net/wordpress/wp-content/uploads/2011/11/Wirtschaftswoche08112011.jpg"><img class="size-medium wp-image-1097 alignnone" title="Wirtschaftswoche08112011" src="http://www.versicherungsberaterin.net/wordpress/wp-content/uploads/2011/11/Wirtschaftswoche08112011-199x300.jpg" alt="" width="199" height="300" /></a></p>
<p>Den kompletten Artikel können Sie auf der <a title="Wirtschaftswoche Versicherung für die Familie" href="http://www.wiwo.de/finanzen/vorsorge/risiken-absichern-das-dreifache-des-jahreseinkommens/5797706-5.html" target="_blank">Homepage der Wirtschaftswoche</a> nachlesen.</p>
<p>Eine kurze Stellungnahme meinerseits finden Sie auf meiner neuen Firmenseite bei <a title="Versicherung für die Familie Wirtschaftswoche" href="https://plus.google.com/u/0/b/101585740294624196606/" target="_blank">Google+</a></p>
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		<title>PKV Provisionsdeckelung und längere Stornohaftung</title>
		<link>http://www.versicherungsberaterin.net/wordpress/2011/10/pkv-provisionsdeckelung-und-langere-stornohaftung/</link>
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		<pubDate>Fri, 28 Oct 2011 13:24:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Bundestag hat es beschlossen, die Umsetzung erfolgt ab April 2012. Endlich.
Es wird eine Provisionsdeckelung und eine längere Stornohaftung in der PKV geben, so berichtet heute die Financial Times Deutschland. Den gesamten Artikel können Sie hier nachlesen.
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundestag hat es beschlossen, die Umsetzung erfolgt ab April 2012. Endlich.</p>
<p>Es wird eine Provisionsdeckelung und eine längere Stornohaftung in der PKV geben, so berichtet heute die Financial Times Deutschland. Den gesamten Artikel können Sie <a title="PKV Provisionsdeckelung und Stornohaftung" href="http://www.ftd.de/unternehmen/versicherungen/:private-krankenversicherer-bundestag-beschliesst-provisionsdeckelung/60122233.html#utm_source=rss2&amp;utm_medium=rss_feed&amp;utm_campaign=/unternehmen/versicherungen" target="_blank">hier</a> nachlesen.</p>
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		<title>PKV billig &#8211; für 59 Euro im Monat = Spam</title>
		<link>http://www.versicherungsberaterin.net/wordpress/2011/10/pkv-billig-fur-59-euro-im-monat-spam/</link>
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		<pubDate>Wed, 05 Oct 2011 15:04:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Mails, wie diese:

erreichen mich bald täglich. Dass auch ausgerechnet ich für diesen Spam-Verteiler ausgesucht wurde, die sehr sicher nicht auf diesen Schrott reinfällt, zeigt, dass hier wahllos Leute angeschrieben werden.
Abgesehen davon, dass alleine der Text der Mail davon zeugt, dass der Verfasser Nullkommanull Ahnung von PKV und/oder Krankenversicherung im Allgemeinen hat, führt der Link (den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mails, wie diese:</p>
<p style="text-align: center;"><a href="http://www.versicherungsberaterin.net/wordpress/wp-content/uploads/2011/10/Spam.jpg"><img class="size-medium wp-image-1082 aligncenter" title="Spam-Mails PKV" src="http://www.versicherungsberaterin.net/wordpress/wp-content/uploads/2011/10/Spam-300x149.jpg" alt="" width="300" height="149" /></a></p>
<p>erreichen mich bald täglich. Dass auch ausgerechnet ich für diesen Spam-Verteiler ausgesucht wurde, die sehr sicher nicht auf diesen Schrott reinfällt, zeigt, dass hier wahllos Leute angeschrieben werden.</p>
<p>Abgesehen davon, dass alleine der Text der Mail davon zeugt, dass der Verfasser Nullkommanull Ahnung von PKV und/oder Krankenversicherung im Allgemeinen hat, führt der Link (den  habe ich vorsorglich geschwärzt, nicht dass doch jemand klickt und seine Adresse eingibt) zu einer ominösen Seite. Impressum? Fehlanzeige! Informationen? Nicht wirklich.</p>
<p>Ich habe es mir nun &#8220;angetan&#8221; und mich auf der Seite registriert und meine Adressdaten eingegeben, um einen ganz tollen super *ironieoff* PKV-Vergleich zu bekommen. Bei der letzten Spam-Mail habe ich schon an die auf der Webseite hinterlegte Mailadresse geschrieben , dass ich mich künftig bei jeder Spam-Mail eintragen werde. Bin gespannt, welcher Spaßvogel sich nun hier meldet. Ich werde berichten.</p>
<p>Ach ja: Wenn ein seriöser Versicherungsvermittler und Mitleser gerade auf Leadsuche ist: Beachten Sie bitte meinen Datensatz nicht. *schmunzel*</p>
<p><span style="color: #ff0000;">Stand: 14.10.2011: </span></p>
<p><span style="color: #ff0000;"> </span>Zwei Tage nach meiner Adresseingabe meldete sich ein Versicherungsmakler aus der Region bei mir. Allerdings war diesem bei Sichtung meiner Mailadresse schon irgendwie klar, dass ich nicht wirklich eine Interessentin sein könnte. Dennoch meldete er sich bei mir und wir tauschten uns aus. Der Makler wusste nicht, dass der Leadverkäufer auf diese unseriöse Art Adressen verkauft; vermutet allerdings dass sein Leadverkäufer ebenfalls auf einen unseriösen Adresslieferanten herein gefallen sein könnte. Gelernt habe ich dabei, dass die Makler nicht zwingend Datensätze gezielt auswählen können, sondern nur eine bestimmte Anzahl von Datensätzen kaufen. Zugeordnet wird regional vom Adressverkäufer selbst. Gäbe ich jetzt erneut meine Adresse ein, könnte es gut sein, dass man Datensatz wieder an denselben Makler geht oder aber auch an einen anderen Makler aus der Region. Gerade zum Jahresende gibt es viele Wechselwillige, die von der GKV in die PKV wollen. Da ist es verständlich, dass die Vermittler gezielt diese Interessenten suchen wollen und auch viele Datensätze anfordern. Da es aber offenbar mehr Datensatzanfragen gibt, als wirkliche Interessenten, wird hier wohl mit solch unsauberen Mitteln von Seiten der Adressverkäufer gearbeitet. Leuchtet mir ein. Der Makler hat glücklicherweise seinen Lead erstattet bekommen und wir hatten ein nettes, informatives Gespräch.</p>
<p>Am 8.10.2011 erhielt ich dann vom Spamer diese Mail:</p>
<p><a href="http://www.versicherungsberaterin.net/wordpress/wp-content/uploads/2011/10/Spam2.jpg"><img class="aligncenter size-medium wp-image-1089" title="Spam2" src="http://www.versicherungsberaterin.net/wordpress/wp-content/uploads/2011/10/Spam2-300x179.jpg" alt="" width="300" height="179" /></a>Was maßen die sich an, von &#8220;unserem&#8221; Vergleich zu sprechen? Die haben mit dem Vergleich &#8211; den ich natürlich auch gar nicht habe &#8211; nichts zu tun.</p>
<p>Mir ist die Firma bekannt, die dem Makler den Lead verkauft hat. Ich habe Lead-Nummer und Adresse des Leadverkäufers &#8211; der sich im Internet im Übrigen auch als Anbieter von Versicherungsvergleichen präsentiert. Wenigstens enthält diese Seite ein Impressum und diesem kann ich entnehmen, dass die Seite von einem Versicherungsmakler betrieben wird. Ich werde &#8211; zum jetzigen Zeitpunkt, wo noch nicht klar ist, ob diese Firma nicht ihrerseits auch &#8220;reingefallen&#8221; ist  - die Firma noch nicht benennen. In Kürze, wenn ich arbeitstechnisch etwas Luft habe, werde ich mich mit der Firma in Verbindung setzen und eine Stellungnahme abfordern. Und dann natürlich weiter berichten.</p>
<p><span style="color: #ff0000;">Stand 11.12.2011</span>: Liebe Leute, ich hatte viel zu tun und bin bislang nicht dazu gekommen, den Vorgang weiter zu verfolgen. Jetzt aber: Ich habe die Firma heute mit der Bitte um Stellungnahme angeschrieben. Die Adressdaten und auch die Daten des Versicherungsmaklers habe ich geschwärzt. Noch weiß ich ja nicht, ob diese Firma der tatsächliche &#8220;Bösewicht&#8221; in diesem Fall ist. Ich bin gespannt, wann und welche Reaktion erfolgt und werde natürlich hier entsprechend informieren.</p>
<p><a href="http://www.versicherungsberaterin.net/wordpress/wp-content/uploads/2011/10/SpamL.jpg"><img class="aligncenter size-medium wp-image-1137" title="SpamL" src="http://www.versicherungsberaterin.net/wordpress/wp-content/uploads/2011/10/SpamL-241x300.jpg" alt="" width="241" height="300" /></a></p>
<p><span style="color: #ff0000;">Stand 03.01.2012</span>: Keine Antwort ist wohl auch eine Antwort? Ich gehe daher davon aus, dass ich in diesem Fall den Übeltäter schon direkt erwischt habe. Ein seriöses Unternehmen wäre an dieser Stelle wohl ebenfalls an einer Aufklärung interessiert. Da per Fax versandt wurde und die Übertragung fehlerfrei war, gehe ich auch von einer ordnungsgemäßen Zustellung aus. Und hier auch mal wieder der Hinweis: Nicht alles, was im Internet glänzt, ist auch wirklich aus gold. Die entsprechende Firma präsentiert sich sehr professionell im Internet und wirkt auf den ersten Blick auch sehr seriös. Der Schein trügt aber offenbar. Natürlich möchte ich niemandem Unrecht tun &#8211; vielleicht fehlt auch einfach die Zeit für eine Antwort (Ausrede such). Deshalb suche ich Versicherungsmakler, die in letzter Zeit schlechte Erfahrungen mit dem Ankauf von Leads gemacht haben, zum Abgleich der Firma. Sollte es sich manifestieren, dass diese Firma tatsächlich mit unlauteren Mitteln arbeitet, werde ich über weitere Maßnahmen nachdenken.</p>
<p><strong>Wer als Versicherungsmakler mit Erfahrungsberichten dienen kann, meldet sich bitte bei mir unter: <a href="mailto:versicherungsberaterin@arcor.de">versicherungsberaterin@arcor.de</a> oder telefonisch unter 02131-7421640. </strong></p>
<p>© Angela Baumeister<br />
Versicherungsberaterin / Versicherungsfachwirtin<br />
Ihre Expertin für Versicherungsrecht<br />
- Berufsunfähigkeitsversicherung – Private Krankenversicherung und Private Unfallversicherung -</p>
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		</item>
		<item>
		<title>PKV Tarifwechsel gem. § 204 VVG per Pauschalhonorar</title>
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		<pubDate>Wed, 05 Oct 2011 08:26:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie in meinem Artikel Tarifwechsel PKV Ökotest angekündigt, starte ich ab sofort das Versuchsmodell &#8220;Tarifwechsel gem. § 204 VVG per Pauschalhonorar&#8221;. Dieses Versuchsmodell ist zunächst bis Ende des Jahres befristet. (Ergänzung 10.12.2011: Da diese Form der Beratungsvergütung sehr gut angekommen ist, werde ich dieses Vergütungsmodel in 2012 fortführen &#8211; auch in anderen Beratungsbereichen. Lesen Sie [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie in meinem Artikel <a title="Tarifwechsel PKV Oekotest" href="http://www.versicherungsberaterin.net/wordpress/2011/10/tarifwechsel-pkv-oekotest/" target="_blank">Tarifwechsel PKV Ökotest</a> angekündigt, starte ich ab sofort das Versuchsmodell &#8220;Tarifwechsel gem. § 204 VVG per Pauschalhonorar&#8221;. Dieses Versuchsmodell ist zunächst bis Ende des Jahres befristet. <span style="color: #ff0000;">(Ergänzung 10.12.2011: Da diese Form der Beratungsvergütung sehr gut angekommen ist, werde ich dieses Vergütungsmodel in 2012 fortführen &#8211; auch in anderen Beratungsbereichen. Lesen Sie hierzu gerne auch die Neufassung meiner Seite: <a title="Honorar Versicherungsberater" href="http://www.versicherungsberaterin.net/wordpress/honorar/" target="_blank">Honorar</a>)</span></p>
<p><strong>Was beinhaltet die Pauschale?</strong></p>
<ul>
<li>Es erfolgt eine Datenerhebung, bei der ich den aktuellen Ist-Zustand ermittle und mit Ihnen bespreche, wie der Soll-Zustand aussehen soll. Jeder Versicherungsnehmer hat andere Vorstellungen zum Tarifwechsel, ist unterschiedlich kompromissbereit, hat unterschiedliche Intentionen und gesundheitliche Voraussetzungen. Dies müssen wir zunächst für Sie individuell feststellen,</li>
<li>Ich prüfe alle Tarife der Gesellschaft (alte und neue Welt) dahingehend, welcher Tarif leistungsmäßig nahe an Ihren aktuellen Tarif heran kommt, sogar besser ist oder nur geringe, für Sie akzeptable Einschränkungen (gemäß Datenerhebung)  hat,</li>
<li>Für die Tarife der engeren Auswahl erhalten Sie eine detaillierte und individuelle Gegenüberstellung. Ich weise Sie auf Vor- und Nachteile des Tarifwechsels hin. Da die Beitragsberechnung nur von der Gesellschaft selbst durchgeführt werden kann, erhalten Sie von mir ein vorgefertigtes Anschreiben, mit dem die Preise erfragt werden. Sobald die Rückantwort der Gesellschaft vorliegt, schauen wir uns die Gegenüberstellung gemeinsam noch einmal an und wägen nun auch unter Berücksichtigung der möglichen Ersparnis die Vor- und Nachteile gegeneinander ab,</li>
<li>Sollte es bei der Umsetzung des Tarifwechsels Probleme geben, schalte ich mich als Rechtsvertreterin ein und setze Ihre berechtigten Ansprüche durch; notfalls auch über Vorstands-, Ombudsmann-, und/oder Bafin-Beschwerden.</li>
</ul>
<p><strong>Was fällt nicht unter die Pauschale?</strong></p>
<p>Eine Antragsstellung mit Gesundheitsprüfung (i.d.R. Beantwortung der Gesundheitsfragen) kann ich innerhalb der Pauschale nicht anbieten, da ich hierfür auch ihre kompletten Krankenunterlagen der letzten Jahre prüfen müsste, um Sie bei der korrekten Beantwortung der Gesundheitsfragen zu beraten.  Hierfür ist bei Bedarf ein gesondertes Honorar zu zahlen.</p>
<p><strong>Wie hoch ist die Pauschale?</strong></p>
<p>Einige Gesellschaften haben viele Tarife, einige nur sehr wenig. Dies spiegelt sich auch in der Höhe des Pauschalhonorars wider. Bei der Zählung werden immer alte und neue Tarife zusammen gezählt. Untertarife einer Tarifserie gelten als eigener Tarif, sofern sich nicht ausschließlich die Höhe des Selbstbehaltes ändert.</p>
<p>Gesellschaften mit bis zu 15 Tarifen (Alt- und Neutarife):  Pauschalhonorar: 500,00 Euro incl. 19% MWSt.</p>
<p>Gesellschaften ab 16 Tarifen: Pauschalhonorar: 650,00 Euro incl. 19% MWSt.</p>
<p>Diese Pauschalen gelten, wenn Sie sich für ein Komplettmandat, wie oben dargestellt, entscheiden. Wenn Sie selbst schon tätig geworden sind und Ihnen bereits Angebote vorliegen, die Sie geprüft haben möchten, fällt die Pauschale in aller Regel geringer aus.</p>
<p>Ich freue mich auf Ihr Mandat.</p>
<p>© Angela Baumeister<br />
Versicherungsberaterin / Versicherungsfachwirtin<br />
Ihre Expertin für Versicherungsrecht<br />
- Berufsunfähigkeitsversicherung – Private Krankenversicherung und Private Unfallversicherung -</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Tarifwechsel PKV nach § 204 VVG &#8211; Ökotest</title>
		<link>http://www.versicherungsberaterin.net/wordpress/2011/10/tarifwechsel-pkv-oekotest/</link>
		<comments>http://www.versicherungsberaterin.net/wordpress/2011/10/tarifwechsel-pkv-oekotest/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 05 Oct 2011 07:48:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein aktueller Bericht von Ökotest zum Thema: Tarifwechsel PKV nach § 204 VVG
Insgesamt ein sehr gut recherchierter und wahrer Artikel. Einige Ergänzungen meinerseits:

Man kann nicht nur Mehrleistungen ausschließen, man kann stattdessen auch einen Risikozuschlag für die Mehrleistungen zahlen. Ob dies Sinn macht oder nicht, muss im Einzelfall geprüft werden,
Bei einem Tarifwechsel geht es oft nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein aktueller Bericht von Ökotest zum Thema: <strong><a title="Tarifwechsel PKV Oekotest" href="http://www.oekotest.de/cgi/index.cgi?artnr=98619;bernr=21;co=" target="_blank">Tarifwechsel PKV nach § 204 VVG</a></strong></p>
<p>Insgesamt ein sehr gut recherchierter und wahrer Artikel. Einige Ergänzungen meinerseits:</p>
<ul>
<li>Man kann nicht nur Mehrleistungen ausschließen, man kann stattdessen auch einen Risikozuschlag für die Mehrleistungen zahlen. Ob dies Sinn macht oder nicht, muss im Einzelfall geprüft werden,</li>
<li>Bei einem Tarifwechsel geht es oft nicht nur um Mehrleistungen, sondern auch um Minderleistungen. Ein Wechsel mit Verzicht auf die Mehrleistungen muss daher ganz genau überdacht werden, denn die Minderleistungen übernimmt man trotzdem,</li>
<li>Es steht zwar im Artikel, aber man kann nicht oft genug darauf hinweisen: <strong>Bitte nicht nur das Augenmerk auf den Beitrag richten, sondern auch und vor allem auf die Leistungen schauen</strong>. Wer das nicht tut, programmiert sein &#8220;böses Erwachen&#8221; quasi selbst,</li>
<li>Nicht nur Angestellten entsteht ein Nachteil durch die Erhöhung des Selbstbehaltes (Arbeitgeberzuschuss) Die Erhöhung des Selbstbehaltes hat auch steuerliche Auswirkungen und trifft damit Arbeitnehmer und Selbständige gleichermaßen. Eine Erhöhung des Selbstbehaltes sollte daher &#8211; auch unter dem genannten Aspekt der Erkrankung, des Alters und der künftigen Beitragsanpassungen &#8211; sorgfältig abgewogen werden,</li>
<li>Den &#8220;Trick&#8221; auf Seite 12 des Artikels halte ich für gefährlich, da der Hinweis &#8221; &#8230; sofern Sie nicht gleich einen Berater beauftragen&#8230;.&#8221;  vermutlich von einigen Lesern missverstanden werden wird. Sie sparen an der falschen Stelle, wenn Sie auf eine professionelle Beratung verzichten und sich selbst im Internet nach Tarifen umschauen. Sicherlich kann dies der Vorabinformation dienen, dann aber bitte wirklich jemanden beauftragen, der Ihnen gezielt die von Ihnen ausgesuchten Tarife vorstellt. Die Gefahr, dass der versicherungstechnische Laie im Alleingang etwas wesentliches übersieht, ist sehr groß.Die Angabe der Beratungszeit beim Versicherungsberater, der nach Stundenvolumen abrechnet, halte ich mit &#8220;2-10 Stunden und mehr&#8221; etwas zu weit gefasst.  Es ist wahr, dass die Gesellschaften sich teilweise sperren und man häufig etwas Ruhe und Geduld mitbringen muss. 4-7 Stunden sind aber m.E. realistischer angesetzt. Dieser Zeitaufwand entsteht zumindest regelmäßig in meiner Kanzlei. Selbst die besonders sperrigen Versicherer haben mittlerweile verstanden, dass ich nicht klein bei gebe und weiß was ich tue.</li>
</ul>
<p>Ab sofort und zunächst bis Ende des Jahres befristet, starte ich in meiner Kanzlei das Versuchsprojekt <a title="PKV Tarifwechsel Pauschalhonorar" href="http://www.versicherungsberaterin.net/wordpress/2011/10/pkv-tarifwechsel-per-pauschalhonorar/" target="_blank">&#8220;Tarifwechsel per Pauschalhonorar&#8221;</a>. Profitieren Sie daher von fest kalkulierbaren Ausgaben und zahlen Sie nur ein Bruchteil dessen, was bei erfolgsabhängiger Beratung zu zahlen wäre.</p>
<p>© Angela Baumeister<br />
Versicherungsberaterin / Versicherungsfachwirtin<br />
Ihre Expertin für Versicherungsrecht<br />
- Berufsunfähigkeitsversicherung – Private Krankenversicherung und Private Unfallversicherung -</p>
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