Angela Baumeister – Versicherungsberater in Kaarst

Berufsunfähigkeit – psychische Erkrankungen – Depression

15.12.11 (Berufsunfähigkeit)

Gerade die psychischen Erkrankungen sind immer häufiger der Grund dafür, dass Versicherte ihre Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen müssen.

Leider sind aber gerade diese Leistungsfälle oft sehr schwer durchsetzbar und langwierig.

Woran liegt das? – Psychische Erkrankungen sind oft schwer greifbar. Nicht selten müssen sich depressive Menschen selbst vom nahen Umfeld Sprüche gefallen lassen, wie: “Stell dich nicht so an”, “Kopf hoch, wird schon”, “Du musst einfach nur mal….”

Tja, aber “einfach nur mal eben”, lässt sich für einen Erkrankten nun einmal schwer bis unmöglich umsetzen. Seltsamerweise sagt aber niemandem einem Menschen mit Gipsbein “Du musst halt nur mal eben laufen”.

Nicht anders geht es den Versicherern offensichtlich beim Umfang mit den Versicherten. Da werden die Versicherten als Simulanten hingestellt. Da wird “angeboten”, der Versicherte solle doch bitte “nur mal eben eine Pille einwerfen” und Aussagen von behandelnden Ärzten werden als “na ja, der muss ja so etwas sagen, ist ja schließlich sein Patient.” Auch “schön” war die Aussage eines unabhängigen Gutachters in einem kürzlich abgeschlossenen Mandat:

“Zwischen den von dem Versicherten geklagten Beschwerden und ihrem Umfang ergaben sich Diskrepanzen dahingehend, als die Beschwerden ohne wesentlich erkennbaren Leidensdruck mitgeteilt wurden.”

Da fiel mir die Kinnlade fast auf den Schreibtisch. Immerhin wurde diesem Patienten von 3 (in Worten drei!) behandelnden Ärzten die Berufsunfähigkeit eindeutig und unmissverständlich bescheinigt.

Darauf hin argumentierte der Versicherer: “Bitte beachten Sie auch, dass ein neutraler Gutachter einen Versicherten unter anderen Gesichtspunkten betrachten muss, als der behandelnde Arzt (Anmerkung: Es waren drei! Ärzte) So ist es Aufgabe des behandelnden Arztes die Angaben des Patienten als wahr zu unterstellen und eine dementsprechende Therapie durchzuführen”. (Anmerkung: Ach so. Und wer nicht – Achtung Sarkasmus – mit Strick um dem Hals und heulend vor dem unabhängigen Gutachter sitzt, kann ja so krank gar nicht sein?)

Insgesamt war dieses Gutachten mehr als fragwürdig. Auf meinen diesbezüglichen Hinweis  an den Versicherer bekam ich folgende Antwort:

“Herr Dr. K. ist nicht nur Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, sondern auch ein überregional bekannter Fachmann bei der Beurteilung von Berufsunfähigkeitsfällen.” (leicht ironische Anmerkung: Aha? Ja, dann! Ich kannte ihn bis dato nicht – aber wenn er natürlich überregional bekannt ist, dann kann er natürlich auch Schrottgutachten fertigen. Der ebenfalls mitgeteilte Umstand, dass er auch von der Sozialversicherung eingeschaltet wird, hat mich auch nicht wirklich überzeugt)

Abgesehen davon, dass solche Aussagen ein heftiger Schlag ins Gesicht eines Betroffenen sind, überlegen Sachbearbeiter auch vielfach gar nicht, was solche langatmigen BU-Leistungsfälle und unverschämte Gutachteraussagen mit einem depressiven Menschen machen können. Der Versicherer soll dafür da sein, dass ihm in dieser Notsituation geholfen wird und nicht dafür, dass es dem Patienten im Leistungsfall noch schlechter geht.

Die BU-Leistungsfälle bei psychischen Erkrankungen übt ihr bitte noch einmal, liebe Versicherer! Das fällt derzeit noch in die Kategorie “geht gar nicht”. Sicherlich ist es schwerer einen psychischen Leistungsfall zu beurteilen, als einen körperlichen. Dass eine eingehende Prüfung – auch im Interesse der Versichertengemeinschaft – erfolgen muss, sehe ich auch ein. Aber der Umgang, der Ton und die langatmige Bearbeitungsweise muss nicht sein.

Muss es sein, dass Gutachten direkt und ungefiltert an den Mandanten geschickt werden, obwohl ich als Bevollmächtigte bestellt war? Der Vorstand hat sich hierfür zwar entschuldigt, aber kann der Mandant sich davon etwas kaufen? Fehler passieren, klar. Nur habe ich selbst lange genug bei einem Versicherer gearbeitet, um zu wissen, dass es durchaus technische Möglichkeiten der Eingabe eines Rechtsvertreters gibt, so dass derartige Fehler nicht passieren müssen! Klassischer Fall von: Nicht ernst genommen? Wünsche des Versicherten total egal? Was ist eigentlich ein Versicherungsberater?

Diesen Leistungsfall konnte ich zwar durchsetzen, aber den Preis, den der Mandant für diese haarsträubende Bearbeitungsweise von Versicherer und Gutachter für diese Rente gesundheitlich zusätzlich zum Beitrag zu zahlen hatte, ist m.E. viel zu hoch.

© Angela Baumeister
Versicherungsberaterin / Versicherungsfachwirtin
Ihre Expertin für Versicherungsrecht
- Berufsunfähigkeitsversicherung – Private Krankenversicherung und Private Unfallversicherung -

Ein Kommentar

  • 1
    Matthias Helberg:

    Hallo Frau Baumeister,

    auch ich kann bestätigen, dass Leistungsfälle in der Berufsunfähigkeitsversicherung, die auf psychischen Erkrankungen beruhen, eine ‘ganz schöne’ Herausforderung darstellen. Allerdings gibt es auch sehr eindeutige Fälle, z.B. wenn eine Erwerbsminderungsrente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung bereits bewilligt ist: Dann kann es auch bei der Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung zügig und problemlos funktionieren. Für die wirklich ’schweren Brocken’ ist es schön zu wissen, dass man auf Ihren fachlichen und medizinischen Sachverstand bauen kann. In diesem Sinne: Weiterhin viel Erfolg im Einsatz für Ihre Mandantinnen und Mandanten!

    Schöne Grüße aus Osnabrück

    Matthias Helberg
    - Versicherungsmakler -