Angela Baumeister – Versicherungsberater in Kaarst

Welche Versicherungen braucht ein Existenzgründer wirklich?

09.11.11 (Allgemeines)

Zu diesem Thema gibt es oft und allerorts Vorträge, Seminare, Informationsveranstaltungen, etc. pp. von allen möglichen Institutionen. Ich selbst habe “spaßenshalber” einige solcher Veranstaltungen besucht. Während viele Veranstaltungen sicherlich informativ und qualitativ hochwertig sind, gibt es doch auch in diesem Bereich einige – freundlich formuliert – weniger gute.

Die eine oder andere Veranstaltung glich eher einer Verkaufsveranstaltung auf Kaffeefahrtniveau. Ich habe einige sehr gute Referenten erlebt, aber auch einige, die schon bei etwas detaillierten Rückfragen ins Schleudern gerieten. Ich habe Veranstaltungen erlebt, die wirklich informativ waren – aber auch solche, wo bei den Teilnehmern am Schluss der Veranstaltung mehr Fragezeichen über den Köpfen blinkten als vorher. Bei einigen Veranstaltungen wurde die Priorität auf die Bereitstellung von Werbematerial des referierenden Versicherungsvermittlers gelegt, statt auf den Informationsfluss, wegen dem alle Teilnehmer in erster Linie da waren.

Dabei ist das alles gar nicht so furchtbar kompliziert:

Motto: Pflichtversicherung vor Risikoabsicherung vor Altersvorsorge.

1. Pflichtversicherung

a) Krankenversicherung – hier stellt sich für viele Existenzgründer die Frage: Wechsle ich nun in die PKV? Mein Rat: Lassen Sie es zunächst. Bleiben Sie mindestens drei Jahre in der GKV.
Ausnahme: Sie können zu Beginn der Selbständigkeit bereits mehr oder weniger sicher sagen, dass die Selbständigkeit a) dauerhaft erfolgreich sein wird und b) bereits sehr erfolgreich starten wird (eventuell gibt es schon einen festen Kundenstamm, Großaufträge, etc.)
Wenn Sie schon im ersten Geschäftsjahr mit ordentlichen Gewinnen rechnen können, kann über einen Wechsel in die PKV natürlich nachgedacht werden. Lesen Sie hierzu bitte auch meinen Beitrag  Wechsel von der GKV in die PKV. Grundsätzlich rate ich Selbständigen nur dann zu einem Wechsel in die PKV, wenn diese zumindest ansatzweise auch die Voraussetzung erfüllen, die für Angestellte gelten (Gehalt über JAEG)

b) Kraftfahrthaftpflichtversicherung – diese ist natürlich für jeden ein Muss, der ein Fahrzeug zulässt. Egal ob gewerblich oder privat.  Über den Abschluss einer Voll- oder Teilkaskoversicherung kann der Versicherte selbst entscheiden. Wenn Sie ein Fahrzeug finanzieren oder leasen, wird jedoch vom Kreditgeber/Leasingpartner in der Regel eine Vollkaskoversicherung incl. Teilkasko verlangt. Dann ist die Kasko natürlich auch für Sie Pflicht. Ansonsten können Sie es vom Alter und Wert des Fahrzeuges abhängig machen, ob sich eine Kaskoversicherung für Sie überhaupt lohnt. Die Haftpflicht brauchen Sie jedoch zwingend. Es gibt gravierende Unterschiede in den Vertragsbedingungen. Nicht alleine der Preis sollte daher das Kriterium sein.
Achtung: Wenn Sie Ihr bisher privat genutztes Fahrzeug nun auch oder sogar überwiegend gewerblich nutzen, vergessen Sie nicht, Ihren aktuellen Versicherer hierüber zu informieren.

c) Haftpflichtversicherung - für einige Berufe (z.B. Versicherungsberater, Rechtsanwalt, Steuerberater, Ärzte) ist die Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung. Für die meisten Berufe ist sie jedoch eine freiwillige Versicherung. Dennoch lasse ich diese Absicherung gerne komplett bei den Pflichtversicherungen stehen, weil eine solche Absicherung unbedingt zu empfehlen ist. Es gibt aber unterschiedliche Arten der Haftpflichtversicherung, die für Existenzgründer in Frage kommen: Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht, ggf. auch Grundbesitzerhaftpflicht. Wer nun welchen Vertrag (oder gar mehrere Verträge) braucht, ist individuell sehr unterschiedlich.
Tipp: Sind Sie in einem Berufsverband bzw. können Sie in einen solchen eintreten? Über solche Verbände gibt es gerade für den Bereich der Haftpflichtversicherungen speziell auf den Beruf zugeschnittene Konzepte in guten und meistens preisgünstigen Rahmenverträgen. (vergleichen schadet natürlich trotzdem nicht)
Achten Sie dann auch darauf, ob in Ihren betrieblichen Verträgen die private Haftpflicht eingeschlossen ist und welchen Umfang diese dann hat. Möglicherweise können Sie dann Ihren aktuellen Privathaftpflichtvertrag kündigen. Die inkludierten Privathaftpflichtverträge haben aber oft einen geringen Leistungsumfang als die separaten Verträge. Hier kann man aber ggf. mit der Gesellschaft verhandeln, dass durch einen kleinen Mehrbeitrag der private Schutz den eigenen Wünschen angepasst wird. Viele Firmeninhaber zahlen jahrelang privat- und betriebliche Haftpflicht, obwohl in den betrieblichen Verträgen die Privathaftpflicht oft enthalten ist.

2. Risikoabsicherung

Bei der Risikoabsicherung gilt das Motto: Eigenen Körper/Arbeitskraft vor materieller Risikoabsicherung.
In der Praxis ist es aber leider häufig umgekehrt, so dass viele Versicherte ihr Hab und Gut besser versichert haben, als ihre Gesundheit.

a) Berufsunfähigkeitsversicherung – wichtigster Vertrag zur Absicherung der Arbeitskraft. Hiermit sichern Sie Ihre Existenz, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Egal, ob durch Krankheit oder Unfall. Die Auswahl der richtigen BU-Versicherung ist allerdings nicht im Alleingang zu empfehlen. Besonders dann nicht, wenn Sie mit mehreren Partnern einen Betrieb gründen (Umorganisationsklauseln für Selbständige) Aber auch der “Einzelkämpfer” bleibt möglicherweise nicht für immer alleine.  Es ist doch mehr als schade, wenn Sie viele Jahre Beiträge zahlen und im Leistungsfall leer ausgehen.
Lesen Sie hierzu gerne auch meinen Artikel  Wahl des Berufsunfähigkeitsversicherers. Nicht für jeden ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung machbar oder bezahlbar. Dann sollte man sich über alternative Möglichkeiten unterhalten.

b) Krankentagegeldversicherung – wenn keine gesundheitlichen Gründe gegen einen Vertragsabschluss sprechen, ist eine solche Absicherung für Existenzgründer unbedingt zu empfehlen und zwar so lange Sie gesund sind. Um Beiträge gering(er) zu halten, kann man zunächst ein geringeres Tagegeld versichern oder ein größere Karenzzeit festlegen. Hierbei ist aber dann darauf zu achten, dass es eine Anpassungsmöglichkeit ohne neue Gesundheitsprüfung gibt, wenn der Betrieb später einmal richtig gut läuft. Achtung: Es klafft häufig eine Absicherungslücke zwischen BU- und KT-Absicherung. Bei einer Beratung sollte das dringend thematisiert werden. (Krankentagegeldversicherung ist im Übrigen bitte nicht zu verwechseln mit einer Krankenhaustagegeldversicherung)

c) Unfallversicherung – diese ist ebenfalls empfehlenswert. Oft wird argumentiert, dass die BU ja für Unfall und Krankheit einspringt. Das ist richtig. Aber Sie erhalten im Normalfall keine größere Kapitalauszahlung. Nach einem folgenschweren Unfall sind aber häufig größere Ausgaben notwendig, z.B. Umzug, behindertergerechter Umbau des Betriebes, vielleicht muss Ihr(e) (Ehe)Partner(in) den Job vorübergehen aufgeben, etc.pp.
Wenn Sie eine BU-Versicherung und Krankentagegeldversicherung haben, dann können Sie eine geringe Summen wählen. Der Jahresbeitrag ist dann mehr als erschwinglich. Sofern eine BU/KT-Absicherung nicht möglich (bezahlbar) ist, dann müsste die Summe entsprechend höher sein. Wichtige Kriterien für den Vertragsabschluss einer Unfallversicherung sind dann noch: Höhe der Versicherungssumm, Progression/Mehrleistung, Zusatzleistungen, Bedingungswerk. Die Wahl der richtigen Unfallversicherung ist nicht ganz so kompliziert, wie die Wahl der richtigen Berufsunfähigkeitsversicherung. Dennoch sollten Sie auch für diesen Abschluss keinen Alleingang starten.

Falls Sie nicht sowieso BG-pflichtig sind, sollten Sie eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung überdenken. Hierbei geht es dann weniger um die BG-Rente, die Sie nach einem Arbeitsunfall beziehen könnten, sondern um die medizinische Behandlung (Rehabilitation) nach einem Arbeitsunfall.

d) Risikolebensversicherung – für kinderlose Singles eher zu vernachlässigen. Für die Absicherung von Hinterbliebenen jedoch äußerst wichtig. Besonders dann, wenn Sie nicht schuldenfrei sind, kleine Kinder im Haushalt leben und der Ehepartner nicht oder eingeschränkt berufstätig ist. Zur Risikolebensversicherung finden Sie weitere Infos unter meinem google+ Account und in dem dortigen Zeitungsartikel der Westdeutschen Zeitung. Zusatz-Info: Schließen Sie bitte reine Risikolebensversicherungen ab und verzichten Sie möglichst auf die Kombination aus Risikoabsicherung und Sparen. Selbst wenn Sie eine Risikolebensversicherung in Kombination mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abschließen (was durchaus Sinn machen kann) sollten Sie zwei Verträge abschließen. 1. Kombination RisikoLV+BUZ mit geringstmöglicher Todesfallsumme und 2. Risikolebensversicherung mit bedarfsgerechter Todesfallsumme.

e) Geschäftsversicherungen – hier kommt es wirklich sehr auf den Einzelfall an, was ein Existenzgründer braucht oder worauf er ggf. (erstmal) verzichten kann. Sind z.B. wertvolle Arbeitsmaschinen im Einsatz, dann sollten Sie über eine Geschäftsinhaltsversicherung nachdenken. Das ist sozusagen die Hausratversicherung für Betriebe. Für Freiberufler/Gewerbetreibende, die von zu Hause aus arbeiten und die außer PC und etwas Zubehör keine kostspieligen Arbeitsgeräte benötigen, lohnt sich aber auch ein Blick in die bestehende Hausratversicherung. Ggf. sollte ein Versichererwechsel überdacht werden, wenn es aktuell nicht passt. Es gibt nämlich durchaus einige Tarife, die bis zu einem bestimmten Betrag und unter bestimmten Voraussetzungen auch die beruflich genutzten Gegenstände/Geräte des Firmeninhabers im Home-Office mit versichern. Wenn Sie mit den Beträgen hinkommen und die bedingungsgemäßen Voraussetzungen soweit erfüllen, ist dies auf jeden Fall die kostengünstigere Variante. Ansprechen sollte man ebenfalls die Notwendigkeit (oder auch Nutzlosigkeit) einer Elektronikversicherung und/oder Betriebsunterbrechungsversicherung. Je größer der Betrieb, je teurer die Arbeitsgeräte, desto eher sollte man sich versichern. Falls Sie Eigentümer Ihrer Geschäftsräume sind, müssen Sie natürlich auch über die entsprechende Absicherung des Gebäudes nachdenken. Als Mieter eines Ladenlokals mit großer Fensterfront sollte die Glasversicherung eine Rolle spielen. Eine Beratung durch einen Gewerbespezialisten sollte dann erfolgen, wenn Sie eine größere Firma gründen.

f) Rechtsschutzversicherung – gehört in der Regel eher zu den Luxusversicherungen. Bevor Sie eine solche Versicherung abschließen, sollten Sie wissen: 1. Haftpflichtversicherungen sind auch passive Rechtsschutzversicherungen, d.h. auch über diese Verträge werden unberechtigte Ansprüche abgewehrt. 2. Wer einen Prozess gewinnt, bekommt auch von der Gegenseite die Kosten erstattet (mit Ausnahme von Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht; damit haben Sie aber nichts mehr zu tun, wenn Sie nicht selbst Arbeitgeber werden) 3. Auch die Rechtsschutzversicherung prüft vor Erteilung der Deckungszusage die Erfolgsaussichten. Einen hoffnungslosen Fall, den sie aber sturköpfig dennoch vor Gericht austragen wollen, werden Sie auch trotz Rechtsschutzversicherung alleine bezahlen müssen. Dagegen steht: Recht haben heißt nicht automatisch auch Recht bekommen. Gefühltes Recht ist oft nicht deckungsgleich mit tatsächlichem Recht. Ohne versicherungsberaterliche und/oder anwaltliche Beratung ist die Einschätzung für einen Laien oft schwierig. Aber auch die Prüfung solcher Vorgänge kostet erst einmal Geld. Viele Streitigkeiten enden in Vergleichen, was sich auch auf die Kostenverteilung auswirkt. Firmenrechtsschutzverträge sind teuer. Wenn Sie die Versicherung viele Jahre nicht brauchen, haben Sie möglicherweise bereits mehrere Erstberatungen und/oder  Prozesse selber finanziert. Rechtsschutzverträge haben oft auch einige Deckungslücken – und das sind nicht gerade selten genau die Lücken, die der Existenzgründer eigentlich abdecken wollte. Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung steht in der Priorität recht weit unten – wenn Sie sich jedoch dafür entscheiden, dann lassen Sie sich hier bitte auch von einem Firmenspezialisten beraten.

3. Altersvorsorge

Mit diesem komplexen Themenbereich befasse ich mich selbst in meinen Beratungen überhaupt gar nicht. Ich werde versuchen, einen Kollegen/eine Kollegin mit diesem Spezialgebiet für einen Gastbeitrag zu gewinnen.

Ergänzung 11.11.2011: Mein Kollege Holger Hinze, Versicherungsberater aus Kubschütz, war so freundlich kurzfristig einen Gastbeitrag zu diesem Thema zu schreiben.
Im Beitrag Altersvorsorge für Existenzgründer können Sie diesen Gastbeitrag als Ergänzung zu meinen Ausführungen nun lesen.

Die meisten Existenzgründer müssen erst einmal Abstriche in der Absicherung machen. Schließlich wollen Sie nicht nur für die Versicherungsgesellschaften arbeiten. Die Prioritäten sollten Sie nach meiner Empfehlung gem. obiger Reihenfolge setzen und diese ggf. nach unten hin abarbeiten. Im Einzelfall kann die Reihenfolge natürlich variieren. Das ist u.a. davon abhängig, wie groß der Betrieb ist, ob und in welcher Höhe Kredite aufgenommen werden mussten, ob es (staatliche) Unterstützung gibt, wie die sonstigen privaten familiären und finanziellen Verhältnisse sind, usw. Dieser Beitrag kann daher keine persönliche Beratung ersetzen, sondern lediglich eine erste Orientierung geben.

© Angela Baumeister
Versicherungsberaterin / Versicherungsfachwirtin
Ihre Expertin für Versicherungsrecht
- Berufsunfähigkeitsversicherung – Private Krankenversicherung und Private Unfallversicherung -

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