Angela Baumeister – Versicherungsberater in Kaarst

Altersvorsorge für Existenzgründer – Gastbeitrag von Holger Hinze

11.11.11 (Allgemeines)

In meinem Beitrag Versicherungen für Existenzgründer konnten Sie bereits lesen, welche Versicherungen für Sie wichtig sind.

Das Thema Altersvorsorge ist kein Themengebiet meiner Beratungsdienstleistung, aber dennoch natürlich wichtig für Sie als Existenzgründer. Ich freue mich daher sehr, dass ich meinen Berufskollegen, Holger Hinze, für einen Gastbeitrag gewinnen konnte, um die wesentlichen Informationen für Existenzgründer auch zu diesem Themenbereich zur Verfügung stellen zu können. Natürlich kann auch Herr Hinze nur auszugsweise auf  das sehr komplexe Themengebiet eingehen. Das Thema Altersvorsorge ist genau, wie das Thema Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherung kein Thema, welches ein Laie im Alleingang angehen sollte. Zu groß ist die Gefahr, dass sie viel Geld verlieren. Lassen Sie sich daher unbedingt auch zu diesem Thema professionell und unabhängig beraten.

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Gastbeitrag Holger Hinze zum Thema Altersvorsorge für Existenzgründer:

Jeder verbindet gedanklich etwas mit dem Begriff  ”Altersvorsorge”. Der eine vielleicht eine auskömmliche Rentenzahlung oder Kapital, der andere wiederum eine bezahlte Immobilie, etc. In keinem Bereich der Finanzdienstleistungen gibt es eine derartige Angebotsvielfalt.

Die erste „Amtshandlung“ für den Existenzgründer besteht darin, sich einen aktuellen Überblick über die gesetzlichen Rentenansprüche zu verschaffen.

In einem zweiten Schritt wäre zu prüfen, ob möglicherweise sogar eine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung vorliegt. Vorrangig sind davon Künstler, Handwerker, Selbständige mit Dozententätigkeit und „Einzelkämpfer“ mit einem Hauptauftraggeber betroffen, um nur einige Berufsgruppen zu nennen. Die Feststellung, ob eine Versicherungspflicht vorliegt, übernimmt die GRV. Ein gerichtlich zugelassener Rentenberater kann bei Problemen mit der Statusfeststellung wertvolle Hilfe leisten.

Sind diese Punkte abgearbeitet, kann der Bestand an bereits vorhandenen Altersvorsorgeverträgen geprüft werden. Lassen sich die Verträge an die neue Situation anpassen? Kann eine schon länger bestehende betriebliche Altersvorsorge privat übernommen und weitergeführt werden? Was passiert mit dem Riester-Vertrag? Diese und andere Fragen stellen sich und es passiert leider häufig, dass Altersvorsorgeverkäufer aus Eigeninteresse darauf keinerlei Rücksicht nehmen. Bevor unter Zeitdruck Versicherungslösungen vereinbart werden, empfiehlt sich die neutrale Beratung durch einen zugelassenen Versicherungsberater. Nur die Wenigsten sind sich über die Nachteile von Kapital,- oder steueroptimierten Basisrentenversicherungen (Rürup) im Klaren.

Bei aller Wichtigkeit der Rententhematik wird darüber oft vergessen, für umsatzschwache Zeiten eine individuelle Liquiditätsreserve zu schaffen. Wird das nicht beachtet, werden oft langfristig abgeschlossene Altersvorsorgeverträge mit Verlusten aufgelöst. Offizielle Statistiken weisen seit Jahren für Lebens- und Rentenversicherungen mit 30 Jahren Laufzeit eine Stornowahrscheinlichkeit vor Ablauf von 75% aus.

Gerade Verträge mit langfristigen Zahlungsverpflichtungen sollten deshalb in der Gründungsphase vermieden werden.

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© Holger Hinze

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Waditzer Weg 3
02627 Kubschütz
Telefon: 03591-604445
Mail: versicherungsberatung@web.de
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