Angela Baumeister – Versicherungsberater in Kaarst

Tarifwechsel PKV nach § 204 VVG – Ökotest

05.10.11 (Krankenversicherung)

Ein aktueller Bericht von Ökotest zum Thema: Tarifwechsel PKV nach § 204 VVG

Insgesamt ein sehr gut recherchierter und wahrer Artikel. Einige Ergänzungen meinerseits:

  • Man kann nicht nur Mehrleistungen ausschließen, man kann stattdessen auch einen Risikozuschlag für die Mehrleistungen zahlen. Ob dies Sinn macht oder nicht, muss im Einzelfall geprüft werden,
  • Bei einem Tarifwechsel geht es oft nicht nur um Mehrleistungen, sondern auch um Minderleistungen. Ein Wechsel mit Verzicht auf die Mehrleistungen muss daher ganz genau überdacht werden, denn die Minderleistungen übernimmt man trotzdem,
  • Es steht zwar im Artikel, aber man kann nicht oft genug darauf hinweisen: Bitte nicht nur das Augenmerk auf den Beitrag richten, sondern auch und vor allem auf die Leistungen schauen. Wer das nicht tut, programmiert sein “böses Erwachen” quasi selbst,
  • Nicht nur Angestellten entsteht ein Nachteil durch die Erhöhung des Selbstbehaltes (Arbeitgeberzuschuss) Die Erhöhung des Selbstbehaltes hat auch steuerliche Auswirkungen und trifft damit Arbeitnehmer und Selbständige gleichermaßen. Eine Erhöhung des Selbstbehaltes sollte daher – auch unter dem genannten Aspekt der Erkrankung, des Alters und der künftigen Beitragsanpassungen – sorgfältig abgewogen werden,
  • Den “Trick” auf Seite 12 des Artikels halte ich für gefährlich, da der Hinweis ” … sofern Sie nicht gleich einen Berater beauftragen….”  vermutlich von einigen Lesern missverstanden werden wird. Sie sparen an der falschen Stelle, wenn Sie auf eine professionelle Beratung verzichten und sich selbst im Internet nach Tarifen umschauen. Sicherlich kann dies der Vorabinformation dienen, dann aber bitte wirklich jemanden beauftragen, der Ihnen gezielt die von Ihnen ausgesuchten Tarife vorstellt. Die Gefahr, dass der versicherungstechnische Laie im Alleingang etwas wesentliches übersieht, ist sehr groß.Die Angabe der Beratungszeit beim Versicherungsberater, der nach Stundenvolumen abrechnet, halte ich mit “2-10 Stunden und mehr” etwas zu weit gefasst.  Es ist wahr, dass die Gesellschaften sich teilweise sperren und man häufig etwas Ruhe und Geduld mitbringen muss. 4-7 Stunden sind aber m.E. realistischer angesetzt. Dieser Zeitaufwand entsteht zumindest regelmäßig in meiner Kanzlei. Selbst die besonders sperrigen Versicherer haben mittlerweile verstanden, dass ich nicht klein bei gebe und weiß was ich tue.

Ab sofort und zunächst bis Ende des Jahres befristet, starte ich in meiner Kanzlei das Versuchsprojekt “Tarifwechsel per Pauschalhonorar”. Profitieren Sie daher von fest kalkulierbaren Ausgaben und zahlen Sie nur ein Bruchteil dessen, was bei erfolgsabhängiger Beratung zu zahlen wäre.

© Angela Baumeister
Versicherungsberaterin / Versicherungsfachwirtin
Ihre Expertin für Versicherungsrecht
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