PKV Tarifwechsel gem. § 204 VVG per Pauschalhonorar
05.10.11 (Krankenversicherung)
Wie in meinem Artikel Tarifwechsel PKV Ökotest angekündigt, starte ich ab sofort das Versuchsmodell “Tarifwechsel gem. § 204 VVG per Pauschalhonorar”. Dieses Versuchsmodell ist zunächst bis Ende des Jahres befristet. (Ergänzung 10.12.2011: Da diese Form der Beratungsvergütung sehr gut angekommen ist, werde ich dieses Vergütungsmodel in 2012 fortführen – auch in anderen Beratungsbereichen. Lesen Sie hierzu gerne auch die Neufassung meiner Seite: Honorar)
Was beinhaltet die Pauschale?
- Es erfolgt eine Datenerhebung, bei der ich den aktuellen Ist-Zustand ermittle und mit Ihnen bespreche, wie der Soll-Zustand aussehen soll. Jeder Versicherungsnehmer hat andere Vorstellungen zum Tarifwechsel, ist unterschiedlich kompromissbereit, hat unterschiedliche Intentionen und gesundheitliche Voraussetzungen. Dies müssen wir zunächst für Sie individuell feststellen,
- Ich prüfe alle Tarife der Gesellschaft (alte und neue Welt) dahingehend, welcher Tarif leistungsmäßig nahe an Ihren aktuellen Tarif heran kommt, sogar besser ist oder nur geringe, für Sie akzeptable Einschränkungen (gemäß Datenerhebung) hat,
- Für die Tarife der engeren Auswahl erhalten Sie eine detaillierte und individuelle Gegenüberstellung. Ich weise Sie auf Vor- und Nachteile des Tarifwechsels hin. Da die Beitragsberechnung nur von der Gesellschaft selbst durchgeführt werden kann, erhalten Sie von mir ein vorgefertigtes Anschreiben, mit dem die Preise erfragt werden. Sobald die Rückantwort der Gesellschaft vorliegt, schauen wir uns die Gegenüberstellung gemeinsam noch einmal an und wägen nun auch unter Berücksichtigung der möglichen Ersparnis die Vor- und Nachteile gegeneinander ab,
- Sollte es bei der Umsetzung des Tarifwechsels Probleme geben, erhalten Sie ebenfalls vorgefertigte Schreiben für die entsprechend anzuratende Information (Dialog mit Sachbearbeiter, Vorstandsbeschwerde, Beschwerde bei Ombudsmann und/oder Bafin.
Was fällt nicht unter die Pauschale?
Eine Antragsstellung mit Gesundheitsprüfung (i.d.R. Beantwortung der Gesundheitsfragen) kann ich innerhalb der Pauschale nicht anbieten, da ich hierfür auch ihre kompletten Krankenunterlagen der letzten Jahre prüfen müsste, um Sie bei der korrekten Beantwortung der Gesundheitsfragen zu beraten. Ebenfalls nicht unter die Pauschale fällt eine offizielle Bevollmächtigung und Rechtsvertretung gegenüber der Gesellschaft. Hierfür ist bei Bedarf ein gesondertes Honorar zu entrichten.
Wie hoch ist die Pauschale?
Einige Gesellschaften haben viele Tarife, einige nur sehr wenig. Dies spiegelt sich auch in der Höhe des Pauschalhonorars wider. Bei der Zählung werden immer alte und neue Tarife zusammen gezählt. Untertarife einer Tarifserie gelten als eigener Tarif, sofern sich nicht ausschließlich die Höhe des Selbstbehaltes ändert.
Gesellschaften mit bis zu 15 Tarifen (Alt- und Neutarife): Pauschalhonorar: 500,00 Euro incl. 19% MWSt.
Gesellschaften ab 16 Tarifen: Pauschalhonorar: 650,00 Euro incl. 19% MWSt.
Diese Pauschalen gelten, wenn Sie sich für ein Komplettmandat, wie oben dargestellt, entscheiden. Wenn Sie selbst schon tätig geworden sind und Ihnen bereits Angebote vorliegen, die Sie geprüft haben möchten, fällt die Pauschale in aller Regel geringer aus.
Ich freue mich auf Ihr Mandat.
© Angela Baumeister
Versicherungsberaterin / Versicherungsfachwirtin
Ihre Expertin für Versicherungsrecht
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