Angela Baumeister – Versicherungsberater in Kaarst

Tarifstrukturzuschlag bei Tarifwechsel innerhalb der PKV unzulässig!

24.06.10 (Versicherungsrecht)

Das hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig am 23.6.2010 entschieden. (Az: 8 C 42.9)

Demnach sind die privaten Krankenversicherer nicht berechtigt, bei einem Tarifwechsel von einem bestehenden in einen neuen Tarif einen allgemeinen Tarifstrukturzuschlag zu erheben.