Tarifstrukturzuschlag bei Tarifwechsel innerhalb der PKV unzulässig!
24.06.10 (Versicherungsrecht)
Das hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig am 23.6.2010 entschieden. (Az: 8 C 42.9)
Demnach sind die privaten Krankenversicherer nicht berechtigt, bei einem Tarifwechsel von einem bestehenden in einen neuen Tarif einen allgemeinen Tarifstrukturzuschlag zu erheben.