Risikozuschlag / Ausschluss
13.06.10 (Berufsunfähigkeitsversicherung, Private Krankenversicherung)
Sowohl in der Privaten Krankenversicherung als auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung immer wieder ein Thema: Risikozuschlag und Ausschlüsse.
Während die Berufsunfähigkeitsversicherung meistens lieber mit Ausschlüssen arbeitet, sind es in der Privaten Krankenversicherung eher die Risikozuschläge.
Was müssen Sie denn beachten?
Risikozuschläge werden erhoben, wenn der Versicherer damit rechnet, dass Ihre Erkrankung / Gesundheitsschädigung zu einem erhöhten Risiko führt, er aber meint, dieses durch einen angemessenen Beitrag wieder wettmachen zu können. Die Höhe ist unterschiedlich, meist ab 30% bis hin zu 100% des Beitrages.
Da Sie in vollem Besitz der Leistungen bleiben, kann man diese meistens akzeptieren. Hier kommt es eben darauf an, ob Sie dann zu diesem neuen Preis noch einen derartigen Vertrag haben wollen oder ob Sie das Risiko selbst tragen möchten (im Falle der Krankenversicherung: Ob Sie doch besser in der GKV verbleiben)
Je nach Erkrankung macht es Sinn mit dem Versicherer darüber zu verhandeln, ob der Risikozuschlag nach X Jahren Beschwerdefreiheit wieder entfallen kann. Dies sollte schon zu Beginn des Vertrages entsprechend festgelegt werden.
Ausschlüsse sind in der Privaten Krankenversicherung meistens absolut indiskutabel. Es sei denn, auch diese werden nach einer beschwerdefreien Zeit wieder rückgängig gemacht. Dies könnte man dann mit einer speziellen Wartezeit gleichsetzten. Aber auch hier muss man beachten, dass es keine Garantie dafür gibt, dass man wirklich die vorgegebene Zeit beschwerdefrei bleibt. Das Risiko ist also schon recht hoch, auch dauerhaft mit diesem Ausschluss leben zu müssen.
Fallbeispiel aus meiner Kanzlei:
Eine Mandantin wurde von mir bei ihrem Wechsel von der GKV in die PKV begleitet. Im abgefragten Zeitraum wurde innerhalb der GKV erfolglos eine Kinderwunschbehandlung durchgeführt. Dies musste sie im Antrag zur PKV angeben, weshalb die PKV die Kinderwunschbehandlung als Ausschluss definierte. Für meine Mandantin war dies in Ordnung, da sie zwischenzeitlich mit dem Thema komplett abgeschlossen hatte und mit ihrem Partner mittlerweile ein Kind adoptiert hatte. Da es sich hier um einen Ausschluss handelt, der in keinster Weise zu lebensbedrohlichen oder existenziellen Problemen auswirken konnte, habe ich entsprechen zugeraten, diesen Ausschluss so zu akzeptieren. In den meisten anderen Fällen rate ich in aller Regel jedoch von Ausschlüssen in der Privaten Krankenversicherung ab.
In der Berufsunfähigkeitsversicherung sieht das etwas anders aus. Hier wird sehr viel mit Ausschlüssen gearbeitet und die wenigstens – sagen wir mal Mittdreißiger – schaffen es noch, einen Vertrag ohne jeglichen Ausschluss zu bekommen. Das Risiko ist hier aber auch ein anderes. Selbst wenn der Mandant z.B. wegen seines Rückenleidens keinen Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente mehr hat, so hat er dennoch alle anderen Möglichkeiten noch offen. Sicher ist es dann besonders unglücklich, wenn er dann ausgerechnet wegen seines Rückens berufsunfähig wird, was ja nun gerade bei “Schreibtischtätern” recht häufig der Fall ist – aber es gibt noch ein weites Spektrum, was eben abgesichert ist und bleibt, wie z.B. Berufsunfähigkeit wegen Depressionen oder anderer psychischer Erkankungen, Krebs, Verlust der Sehkraft, etc.
Der Ausschluss steht also dann in einer guten Relation zum restlichen Vertrag/Risiko und macht den Vertrag daher nicht unbrauchbar.
Aber auch hier macht es Sinn mit dem Versicherer über eine zeitliche Begrenzung des Ausschlusses und angebotener Nachschau in X Jahren zu sprechen.
Der Ausschluss sollte auch möglichst Versicherungsnehmerfreundlich definiert sein. Jemand, der wegen eines degenerativen (verschleißbedingten) Bandscheibenschadens die Wirbelsäule ausgeschlossen bekommen hat, sollte dennoch Wert darauf legen, dass die Wirbelsäule versichert bleibt, wenn es z.B. durch eine unfallbedingte LWK-Fraktur zu einer Querschnittslähmung kommt.
Überdenken sollte man den Sinn des Vertrages jedoch, wenn sich mehrere Ausschlüsse summieren. Hier sollte dann möglicherweise auch nach einer Alternativabsicherung zur BU-Versicherung geschaut werden.
Ich bin Ihnen gerne bei der Prüfung Ihres Risikozuschlages und/oder Ausschlusses behilflich und unterstütze Sie gerne bei Ihren Verhandlungen mit dem Versicherer.
© Angela Baumeister