Angela Baumeister – Versicherungsberater in Kaarst

Öffnungsaktion PKV für Beamtenanfänger

13.06.10 (Private Krankenversicherung)

Einige Versicherungsgesellschaften haben sich bereit erklärt für Beamtenanfänger eine besondere Öffnungsaktion anzubieten

Gültig ist die Öffnungsaktion für Beamtenanfänger für:

• Beamte auf Probe,
• Beamte auf Zeit/Zeitsoldaten,
• Beamte auf Lebenszeit/Berufssoldaten.

Diese können binnen 6 Monaten nach Verbeamtung zu erleichterten Bedingungen in die PKV wechseln. Erleichtert heißt: Es erfolgt keine Gesundheitsprüfung und der Risikozuschlag ist auf maximal 30% begrenzt. Es gibt keine Ablehnung, keine Ausschlüsse, kein Höchstalter.

Das ist natürlich für diejenigen klasse, die wegen ihres Gesundheitszustandes /Alters ansonsten nicht in die PKV wechseln könnten.

Aber es gibt hier auch eine zweite Seite, die mit den Nachteilen:

“Keine Gesundheitsprüfung” heißt nicht: Keine Gesundheitsfragen beantworten. Und so muss man auch innerhalb der Öffnung alle Daten offenlegen. Je nachdem, wie schwer angeschlagen Ihre Gesundheit ist, kommen Sie unter Umständen nicht in den Genuss aller zur Verfügung stehender Tarife, wie z.B. den Behilfeergänzungstarif.

Da zum Einen der Sparschraubstock bei der Beihilfe auch schon ganz schön angezogen wurde und noch weiter angezogen werden wird und zum Anderen viele Gesellschaften zum Teil wichtige Leistungsbausteine auf den Beihilfeergänzungstarif “ausgelagert” haben, können Sie hier zum Teil leistungsmäßig viel schlechter da stehen, als wenn Sie als freiwilliges Mitglied in der PKV verbleiben.

Sie haben nur einen Versuch. Der erste Antrag zählt. Und dem Versicherer steht frei, welchen Tarif er Ihnen anbietet oder welchen eben auch nicht. Die teilnehmenden Gesellschaften haben sich nur hinsichtlich der Grundversorgung verpflichtet. “Luxustarife” müssen Ihnen daher nicht zur Verfügung gestellt werden. Haben Sie einen Antrag eingereicht und stellen fest, dass Ihnen der Versicherer keinen Ihren Wünschen entsprechenden Tarif anbieten will – ist die Öffnungsaktion verwirkt.

Gleiches gilt für einen künftigen Wechsel. Unzufrieden mit dem Sachbearbeiter? Mit der Gesellschaft? Sie haben ständig Ärger und wollen die Gesellschaft wechseln? Das geht nicht so einfach. Sie können dann allenfalls in den Basistarif einer anderen Gesellschaft wechseln – aber dann können Sie vom Prinzip her auch in der GKV verbleiben.

Bedenken Sie: Auch wenn diese Gesellschaften sich verpflichtet haben, diese Aktion durchzuführen. Sie sind dort eher ein unliebsamer, risikobehafteter Kunde.

Viele Vermittler werden Ihnen auch keine große Stütze bei der Auswahl der Gesellschaft sein, wo Sie Ihren ersten und einzigen Öffnungsantrag stellen. Denn für Verträge im Rahmen der Öffnungsaktion zahlen nur sehr wenige Gesellschaften überhaupt Provision und die, die es machen, auch nicht in voller Höhe.

Je nach Gesundheitszustand macht es u.U. mehr Sinn mehr als 30% Risikozuschlag in Kauf zu nehmen – notfalls sogar bis 100% (eventuell mit zeitlicher Befristung, lesen Sie hierzu auch gerne meinen Artikel Risikozuschlag) um doch außerhalb der Öffnungsaktion in die PKV zu wechseln.

Und bei denen es wirklich sonst gar nicht mit der PKV klappt, sollte immer noch die Überlegung offenbleiben in der GKV zu bleiben.

Ich berate Sie hierzu gerne individuell.

© Angela Baumeister