Angela Baumeister – Versicherungsberater in Kaarst

Hartz IV und PKV

17.06.10 (Krankenversicherung, Versicherungsrecht)

Laut Beschluss des Sozialgerichtes Düsseldorf vom 12.4.2010 muss die ARGE den privaten Krankenversicherungsschutz in voller Höhe übernehmen. (Az: 29 AS 547/10 und S 29 AS 412/10)

In beiden Verfahren wurden den Hartz IV Empfängern seitens der ARGE jeweils nur ein Zuschuss zur PKV gezahlt, nicht aber der volle Beitrag. Die Krankenversicherer wurden in beiden Fällen verurteilt, die vollen Kosten für die private Krankenversicherungen zu zahlen und zwar in voller Höhe.

Wenn ein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung ausscheidet, so muss demnach auch der volle Beitrag zur privaten Krankenversicherung erstattet werden, damit das Existenzminimum weiter gewährleistet bleibt.

Wer demnach in dieser Situation derzeit immer noch einen Teil der Privaten Krankenversicherung selbst zu zahlen hat, sollte sich unter Bezugnahme auf die obigen Entscheidungen, einmal mit der ARGE in Verbindung setzen.

© Angela Baumeister
Versicherungsberaterin / Versicherungsfachwirtin
Ihre Expertin für Versicherungsrecht
- Berufsunfähigkeitsversicherung – Private Krankenversicherung und Private Unfallversicherung -

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