Angela Baumeister – Versicherungsberater in Kaarst

Gesundheitsfragen – ein kleiner Test

13.06.10 (Berufsunfähigkeitsversicherung)

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1. Der Versicherer stellt folgende Frage: Haben oder hatten Sie in den letzten 10 Jahren Krankheitssymptome an der Wirbelsäule, Bandscheiben, Gelenken, Knochen?

Sie haben vor 15 Jahren einen Unfall gehabt und seit dem ist Ihre Schulter steif. Die ärztliche Behandlung ist abgeschlossen, Sie waren deshalb vor 13 Jahren letztmalig beim Arzt.

O Ja, das muss ich angeben

O Nein, das muss ich nicht angeben.
 

2. Der Versicherer stellt folgende Frage: Haben oder hatten Sie in den letzten 5 Jahren erhöhte Blutfette, erhöhte Leberwerte oder Gichtanfälle?

Sie waren vor 8 Jahren beim Arzt, der einen erhöhten Cholesterinspiegel festgestellt hat. Nach Einhaltung einer Diät waren die Werte nach einem Jahr wieder in Ordnung, seit dem keine Auffälligkeiten mehr.

O Ja, das muss ich angeben

O Nein, das muss ich nicht angeben.

3. Der Versicherer fragt: Haben oder hatten Sie in den letzten 5 Jahren Beschwerden an der Wirbelsäule, Bandscheiben, Gelenken, Knochen?

Sie waren vor 8 Jahren beim Arzt. Dieser hat festgestellt, dass Ihre Rückenschmerzen durch berufliche Überlastung verursacht werden. Seit dem waren Sie nicht mehr beim Arzt wegen dieser Beschwerden. Vor einem halben Jahr hatten Sie genau diese Schmerzen von damals wieder. Und vor drei Monaten auch. Aber am Tag der Antragstellung sind sie beschwerdefrei.

O Ja, das muss ich angeben

O Nein, das muss ich nicht angeben

4. Der Versicherer fragt: Gibt es – oder gab es – in den letzten 5 Jahren Krankheiten, Funktionsstörungen, Beschwerden, Behandlungen der Wirbelsäule einschließlich Bandscheiben, ärztlich oder physiotherapeutisch/krankengymnastisch oder durch Massagen behandlungsbedürftige Rückenschmerzen, auch Schulter-Arm-Syndrom, Schulter-Nacken-Syndrom, Hexenschuss, Rückratverkrümmung, Scheuermann?)

Sie haben seit 3 Jahren gelegentlich auftretende Nackenschmerzen, waren jedoch deshalb niemals beim Arzt. Die Schmerzen haben sie etwa ein- bis zweimal im Jahr. Meistens dann, wenn der Jahresabschluss ansteht und Sie ellenlang vor dem PC sitzen müssen.

O Ja, das muss ich angeben

O Nein, das muss ich nicht angeben

5. Selbe Frage, wie 4.

Sie hatten vor 3 Jahren einen Hexenschuss. Ist aber niemals wieder aufgetreten. Sie haben nur 2 Spritzen bekommen, dann waren Sie die Hexe wieder los.

O Ja, das muss ich angeben

O Nein, das muss ich nicht angeben

6. Der Versicherer fragt: Bestehen oder bestanden bei Ihnen in den letzten 10 Jahren Gesundheitsstörungen, Krankheiten, Beschwerden, Schmerzen, Allergien, Lähmungen, Verletzungen, Vergiftungen wegen denen Sie durch Ärzte, Krankenhäuser oder andere Heilbehandler behandelt wurden?

Sie sind kerngesund. Waren aber vor 4 Wochen bei einer Psychologin, weil sie in letzter Zeit depressiv verstimmt waren. Die Psychologin weiß auch nicht, was Ihnen fehlt und überweist Sie zur Abklärung an ein Krankenhaus. Sie bekommen dort aber erst einen Termin, der nach Antragstellung liegt – sie wissen also noch nichts und eine Behandlung hat auch nicht begonnen.

O Ja, das muss ich angeben

O Nein, das muss ich nicht angeben

7. Sie waren in den letzten zwei Jahren viermal in ärztlicher Behandlung, weil Sie an Eisenmangel leiden. Müssen Sie diese Frage mit “ja” oder “nein” beantworten, wenn der Versicherer fragt? Oder ist dies nur eine kleine nicht relevante Befindlichkeitsstörung?

O Ja, das muss ich angeben

O Nein, das muss ich nicht angeben

 

 

 

* Der Gutschein ist nicht übertragbar. Es kann keine Barauszahlung verlangt werden. Auch dann nicht, wenn der Beratungswunsch nicht in das Leistungsspektrum der Beraterin fällt und somit der Gutschein nicht genutzt werden kann. Demnach gilt dieser Gutschein nur für Beratungswünsche hinsichtlich des Abschlusses einer Berufsunfähigkeitsversicherung, Beratungen zum Thema Private Krankenversicherung bzw. Wechsel von GKV zur PKV und Leistungsvertretungen (alle Sparten, außer Haftpflicht) Der Gutschein wird ausschließlich per Mail versandt und kann nur einmal eingelöst werden.

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