Sofortmaßnahmen nach einem Unfall
12.06.10 (Unfallversicherung)
1. Suchen Sie unverzüglich einen Arzt auf. Unverzüglich heißt: Noch am Unfalltag oder spätestens am Folgetag. Gehen Sie erst Tage oder Wochen später zum Arzt, ergeben sich für Sie u.U. später Beweisschwierigkeiten.
2. Melden Sie den Unfall vorab telefonisch Ihrem Versicherungsunternehmen oder dem Vertragsvermittler und fordern Sie das Formular zur Unfallschadenmeldung dort an.
3. Füllen Sie das Formular vollständig und vor allem wahrheitsgemäß aus. Besonders den Unfallhergang sollten Sie so detailliert wie möglich schildern.
Es ist anzuraten, dass Sie sich bei schweren Unfällen, unklaren Unfallhergängen ohne Erinnerung, Unfällen unter Alkoholeinfluss bereits jetzt Rechtsrat einholen.
4. Sofern ein Dritter für Sie das Formular ausfüllt, überprüfen Sie es auf Vollständigkeit und Richtigkeit, bevor Sie unterschreiben.
Krankenhausaufenthalt: (nur maßgeblich, wenn Sie auch die entsprechende Leistungsart Krankenhaustagegeld/Genesungsgeld versichert haben)
1. Lassen Sie sich noch im Krankenhaus eine Bescheinigung über den stationären Aufenthalt ausstellen oder kopieren Sie den Entlassungsbericht. Wichtig ist, dass Zeitraum und Diagnose mit auf dem Beleg angegeben sind. Aufnahme- und Entlassungstag gelten jeweils als einen vollen Tag.
2. Bei längeren Aufenthalten haben Sie einen Anspruch auf einen Vorschuss auf das Krankenhaustagegeld. Lassen Sie sich dafür eine Bescheinigung ausstellen, dass Sie bis auf Weiteres stationär liegen. Der Versicherer rechnet dann bis zu diesem Termin das Krankenhaustagegeld ab. Das Genesungsgeld wird allerdings erst mit Entlassung fällig und dann zuammen mit dem restlichen Krankenhaustagegeld erstattet. Auch hier muss die Bescheinigung zwingend eine Diagnose enthalten.
3. Müssen Sie später noch einmal wegen des Unfalles ins Krankenhaus, z.B. zur Metallentfernung, entsteht u.U. erneut ein Anspruch auf Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld. Die Dauer ergibt sich aus Ihren Versicherungsbedingungen.
© Angela Baumeister
Versicherungsberaterin / Versicherungsfachwirtin
Ihre Expertin für Versicherungsrecht
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