Berufsbild Versicherungsberater
06/05/2009
Versicherungsberater haben eine behördliche Zulassung (IHK), die sie berechtigt, Rechtsberatungen im Versicherungswesen
durchzuführen. Das Fachwissen des Versicherungsberaters ist mit dem Fachwissen des Fachanwaltes für Versicherungsrecht gleichzusetzen. Und genauso ist auch das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und mir zu sehen. Ich stehe ausschließlich auf Ihrer Seite.
Ohne behördliche Zulassung darf der Beruf des Versicherungsberaters nicht ausgeübt werden. Die Berufsbezeichnung ist geschützt, wird jedoch in der Praxis häufig verbotenerweise auch von Vermittlern benutzt. Ob jemand tatsächlich unabhängiger und damit behördlich zugelassener Versicherungsberater ist, oder ob sich jemand mit “fremden Federn” schmückt, können Sie als Verbraucher ganz leicht nachprüfen.
Im Vermittlerregister können Sie ermitteln, wer echter Versicherungsberater ist oder wer Versicherungen verkauft, dafür Provision oder Courtage erhält und somit die Berufsbezeichnung zu Unrecht verwendet. Lassen Sie sich von dem Namen des Verzeichnisses nicht verunsichern. Da wir derzeit nur etwa 170 Versicherungsberater mit behördlicher Zulassung sind, hat man uns kein eigenes Verzeichnis erschaffen.
Versicherungsvertreter und Makler (allgemein als Versicherungsvermittler bezeichnet) erhalten eine Provision bzw. Courtage und haben daher eine Erlaubnis nach § 34 d GewO. Versicherungsberater hingegen haben eine Erlaubnis nach § 34 e Abs. 1 GewO. Ein kleiner, aber ganz wesentlicher Unterschied.